Ist dieser Form für die Kündugung eines Mietvertrages richtig oder gibt es Fehler?
Sehr geehrtr Herr...
hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung( .....) ordentlich und fristgerecht zum 30.04.2021.
Sollte dies nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen.
6 Antworten
Wenn du jetzt kündigst, musst du 3 Monate Frist abwarten, wenn du Kompromisse mit den Vermieter eingehen kannst, dann geht das auch früher. Abe sonst ist alles gut so.
Natürlich kanns Du versuchen, schon zum Ende April zu kündigen, solltest dann aber auch 30.4.2021 schreiben. Ansonsten sind Missverständnisse vorprogrammiert.
Hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt ist in diesem Zusammenhang auch vollkommen korrekt. Eben so die Bitte um Bestätigung und vor allem um Mitteilung, ob dann am Ende wirklich der 30.4. akzeptiert wird.
Der Verweis einiger Antworter auf die gesetzliche Kündigungsfrist hilft Dir nicht weiter, denn wer sagt denn, dass der Vermieter nicht froh darüber ist, wenn Du schon zum 30.4. kündigst.
Wenn er Dich sowieso los haben will, wenn er schon einen Monat früher die höhere Miete des Nachmieters haben will und wenn er weiß, dass es kein Problem ist, die Wohnung wieder neu zu vermieten.
Ein paar Tipps:
Wohnung am besten mit Adresse, Hausnummer und Etage Rechts/Links(etc. angeben.
Unterschift und Datum nicht vergessen.
Anschrift muss der Vermieter sein, wie er im Mietvertrag steht.
Konto für Rückzahlung der Kaution angeben,
evtl. nach Übergabetermin fragen .
Sollte dies nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt
das kannst dir schenken
du kündigst unter der Einhaltung der 3-Monatsfrist zum 31.05.2021
wenn du noch diesen Monat kündigen willst.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.
ist zwar nett gemeint, da muss der Vermieter nicht drauf reagieren. Du kündigst per Einwurfeinschreiben, am besten mit Zeugen was sich im Brief befindet.
Zum 31.04 kündigen wird witzig werden. Das wäre der erste 31.04. den es gibt. Abgesehen davon gilt sicher auch bei dir die 3-Monatsfrist und da wäre Ende April zu zeitig. Also wenn, dann 31.05. und den Satz mit hilfsweise würde ich weglassen
Deshalb habe ich
( hilfsweise) geschrieben.
Meine Frage : ist die Kündigung so richtig?