Umzug beim gleichen Vermieter-muß ich fristgerecht kündigen?

6 Antworten

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In der Regel kündigt man seine Wohnung rechtzeitig mit gesetzlicher Kündigungsfrist, wenn man in eine andere Wohnung zieht. Da es bei dir der gleiche Vermieter ist und er dir zugesichert hat, dass du nicht doppelt Miete bezahlen musst, solltest du einen schriftlichen Mietaufhebungsvertrag über die alte Wohnung machen und auch gleichzeitig einen neuen Mietvertrag über die neue Wohnung unterzeichnen. Bestimmt versteht das der Vermieter, dass du dich da absichern willst.

"Dass ich die alte Wohnung kündigen muß, davon war bisher nicht die rede."

Das muß es auch nicht.

Das steht im Mietvertrag bzw. ist gesetzlich geregelt.

BGB § 573c Abs. 1

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Wenn der Vermieter auf die gesetzliche Kündigungsfrist Deinerseits verzichtet laß Dir das schriftlich bestätigen.

Wenn Sie eine neue Wohnung mieten und die alte Bleibe nicht kündigen, dann sind Sie stolzer Mieter von gleich Wwohnungen und blechen auch dafür.

Theoretischer weise ja, solange es in dein Mietvertrag steht muss es befolgt werden. Jedoch wenn du gute Kontakte zu dein Vermieter pflegst kannst du mit ihn privat eine Vereinbarung treffen das er dir die 3 monatige Kündigungsfrist weglässt. Alles reine Sache der Vereinbarungen, wenn er nicht Geldgeil ist dann wird er darauf eingehen denn so oder so geht die Miete an ihm.

Doreenadine 
Beitragsersteller
 22.02.2011, 21:12

Ich muß jedenfalls keinen Monat doppelt zahlen, hat er schon gesagt und ich hab, weil ich alleinerziehende Mama bin, 20 Tage Zeit für den Umzug. Ich ziehe in eine größere, teurere Wohnung. Smit ist es für ihn von Vorteil, weil er mehr Geld bekommt. Danke für Deine Antwort!

HmmGuteFrage  22.02.2011, 21:16
@Doreenadine

Wenn es so ist dann las es dir schriftlich bestätigen von ihm, nicht das er irgendwann dir es vor der Nase hält das du eine Miete nicht bezahlt hast und du ohne beweise da stehst. Alles was mündlich vereinbart wurde ist nicht rechtkräftig da man sich auf keine Beweise berufen kann.

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Aber allein aus deinen Worten ( der ganze März ist da zum Umziehen und streichen ) lässt sich vermuten, dass hier ein Vertrag vorgesehen ist, der einen Verzicht auf die gesetzliche Kündigungsfrist beeinhaltet.

Wenn du das Treffen am Donnerstag hast, sprich das Thema auf jeden Fall an! Ich hoffe du hast den neuen MNietvertrag noch nicht unterschrieben!