Gemietete Wohnung nicht bezugsfertig!
Wir haben zum 1.12. eine Wohnung gemietet und diesen Termin auch fest vereinbart. Dem zufolg haben wir die alte Wohnung zum 30.11 gekündigt. Der Vermieter der neuen Wohnung konnte den geplanten Termin allerdings nicht einhalten und verschob diesen. Ursprünglich versprach sie uns, dass wir am 21.11. die Schlüssel bekommen und einziehen können. Diesen Termin verschob sie nun mehrfach. Nun wollte sie uns die Wohnung heute am 3.12 übergeben. Mit der alten Wohnung sind wir nun natürlich im Verzug und konnten sie nicht fristgerecht übergeben. Haben wir die Möglichkeit den Einzug in die neue Wohnung zu verweigern bzw. den Mietvertrag fristlos zu kündigen?
4 Antworten
Haben wir die Möglichkeit den Einzug in die neue Wohnung zu verweigern bzw. den Mietvertrag fristlos zu kündigen?
Und wo wollt ihr dann hin? Die alte Wohnung ist gekündigt. Abgesehen davon: nein, weder das eine noch das andere ist so möglich
Wenn ihr die Schlüssel am 03.12. erst bekommen habt, könnt ihr die Miete für die vorigen Tage kürzen (2/30 der Monatsmiete). Wenn ihr weitere Kosten hattet, könnt ihr die als Schadenersatz vom Vermieter fordern.
Da ihr selbst eure alte Wohnung nicht fristgerecht räumen konntet, seid ihr auch dem alten Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig. Er kann von euch für die Tage, die ihr die Wohnung länger nutzt, eine Nutzungsentschädigung (in Höhe der anteiligen Miete) fordern. Falls er weitere Kosten hatte, kann er diese auch als Schadenersatz euch gegenüber geltend machen. Diese Kosten könnt ihr dann aber auch von dem neuen Vermieter zurück fordern.
Mit der alten Wohnung sind wir nun natürlich im Verzug und konnten sie nicht fristgerecht übergeben.
Inwiefern? Sämtliche Hotels im Umkreis ausgebucht?
Haben wir die Möglichkeit den Einzug in die neue Wohnung zu verweigern bzw. den Mietvertrag fristlos zu kündigen?
Weder noch. Ich wage jedenfalls zu bezweifeln, dass die geringfügig verspätete Übergabe eine derartige Kündigung n. § 543 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 hergibt. Vielmehr könnt ihr die Miete um 2/30 kürzen und Schaden der angemessenen Ü/VP ersetzt verlangen.
Haben wir die Möglichkeit den Einzug in die neue Wohnung zu verweigern bzw. den Mietvertrag fristlos zu kündigen?
Weshalb? Ihr könnt lediglich für den ersten und zweiten Dezember eine Mietminderung vornehmen. Tatsächlich hattet ihr erst ab Mietvertragsbeginn, nämlich dem 1.12.2014 Anspruch auf die Schlüssel und die Wohnungsübergabe. Wenn ihr nun nicht mehr einziehen wollt, bleibt nur die ordentliche Kündigung, vorausgesetzt ihr habt keinen befristeten Zeitmietverterag oder einen Mietvertrag mit einem ordentlichen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre aber Vertragsabschluß unterschrieben.
vieleicht hilft das
http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-verspaetetem-einzug/