Trotz Kündigungsfrist früher aus Wohnung ausziehen?
Hallo:)
Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und Ende September darf ich fristgerecht ausziehen . Da ich schon jetzt am 15.8. in die neue Wohnung könnte habe ich meine Vermieterin angeschrieben ob es möglich ist dass ich am 15. ausziehe und dann die Hälfte der Nebenkosten sowie im September die vollen Nebenkosten erstattet bekomme da ich ja dann kein Wasser Strom etc mehr verbrauche . Sie antwortet nicht hat es aber gelesen und geht auch nicht ans Telefon .
Hab ich bei sowas grundsätzlich irgendwelche Rechte ? Ich glaube nicht aber vielleicht weiß es ja jemand besser :)
vielen dank:)
8 Antworten
Ausziehen kannst Du sofort.
Nur Miete und die vollen NK sind bis Vertragsende zu zahlen.
da ich ja dann kein Wasser Strom etc mehr verbrauche .
Strom hat nichts mit den NK die Du an die VM zahlst zu tun.
Es fallen auch verbrauchsunabhängige NK an. Zum Beispiel Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister und ein Teil der Heizkosten. Um nur einige der insgesamt 14 verbrauchsunabhängigen NK-Arten zu nennen.
Werden Wasser und Müll überhaupt nach Verbrauch abgerechnet?
Wenn nicht fallen auch dafür Kosten an wenn Du die Wohnung nicht nutzt.
Ausziehen kannst Du jederzeit. Jedoch musst Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die volle Miete bezahlen.
Eventuelle Überzahlungen der Nebenkosten bekommst Du nach der jährlichen NK-Abrechnung erstattet. Bedenke dabei .... die wenigsten Betriebskosten sind personenabhängig.
Nein, dein Vertrag läuft bis Ende September und solange musst du leider zahlen.
Dachte ich mir ,danke
Niemand zwingt dich in der alten Wohnung zu bleiben. Du kannst also ausziehen.
Allerdings muss dein VM auch nicht akzeptieren, wenn du die Wohnung vorab abgeben willst um Kosten zu sparen. Du kannst die Wohnung gern vorab übergeben, ein Recht auf erlass der restlichen Miete hast du nur, wenn dein VM die Wohnung noch in deiner Zahlzeit weitervermietet. Denn er darf für die Wohnung nicht doppelt kassieren.
Ansonsten bist du auf die Kulanz des VM angewiesen, ob er die die restliche Miete erlässt.
Du kannst ihr ja Mal anbieten, dass sie die Wohnung gerne auch schon zum 1. September weitervermieten kann, evtl lässt sie sich darauf ein...
Ein Recht darauf hast du nicht, wie wilees auch schon geschrieben hat, sind die meisten Nebenkosten (Grundsteuer, Hausversicherungen, Grundgebühren...) nicht davon abhängig ob du darin wohnst. Das Geld für die verbrauchsabhängigen Bestandteile bekommst du natürlich mit der NK-Abrechnung zurück.