Kann ein Vermieter ein Mietverhältnis als unzumutbar kündigen und als Grund Depressionen angeben, die angeblich aus diesem Mietverhältnis resultieren?
Gesetzt der Fall, der Vermieter, welcher am Grundstück nebenan wohnt, möchte eine Kündigung aussprechen. Hierzu gibt er an, dass das Mietverhältnis unzumutbar sei und ihn/ sie hat depressiv werden lassen. PS.: das Mietverhältnis besteht erst seit zwei Monaten. Mieter hat mehrere berechtige Mängel angegeben, Vermieter vermietet zum ersten Mal und hat dem Mieter nahegelegt, doch bitte so schnell wie möglich wieder auszuziehen.
5 Antworten
Tja, dann wird der Mieter wohl nicht gerade das gelbe vom Ei sein, schätze ich mal! Grundlos wird der Vermieter NICHT so Handeln, und ja, der Vermieter hat sicherlich das Recht zur Kündigung!
Versehentlich Pfeil nach oben gedrückt, meinte aber das Gegenteil.
Wie du schon sagst: gerade mit Kind würde ich NIEMALS in eine Unfertige oder Schadhafte Wohnung Einziehen.
Der Mieter ist solvent, kommt ALLEN vertraglichen Pflichten nach, zahlt pünktlich Miete, Kaution wurde pünktlich gezahlt. Es wurden lediglich die Mängel angegeben, weil immer gesagt wurde die Wohnung wird fertig, fertig, fertig. Und jetzt verlangt der Mieter sein Recht auf Nachbesserung/Beseitigung und wird direkt als ungemütlich empfunden. Dann hätte man nicht vermieten sollen oder. Und dass man als Mieter nicht direkt wieder auszieht bei der aktuellen Wohnungssituation ist wohl auch nachvollziehbar meines Erachtens; gerade mit Kind.
nein, kündigen kann er deswegen nicht.
D.h. er kann schon kündigen, wird damit aber keinen Erfolg haben.
hat dem Mieter nahegelegt, doch bitte so schnell wie möglich wieder auszuziehen.
auch das kann er tun; der Mieter muss dem aber nicht Folge leisten.
Der Vermieter sollte sich in fachärztliche Behandlung begeben. Seine Depressionen sind ganz gewiss kein Kündigungsgrund. Lass dich nicht auf solchen Quatsch ein. Keine Diskussionen etc..
Hat er schriftlich mit dieser Begründung schon gekündigt? Du schreibst. er "möchte", heißt für mein Verständnis er hat nicht.
Bezüglich der Mängel: Diese schriftlich per Einwurfeinschreiben mit angemessener Fristsetzung mitteilen. Nach Verfristung darfst du selbst die Abstellung beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat von der Miete abziehen. Das teilst du schon in deinem Brief mit.
Siind die Mängel erheblich, darfst du ab Inkenntnissetzung des Vermieters die Miete angemessen mindern.
Nein. Bis jetzt hat der Vermieter lediglich geäußert, dass wir so schnell wie möglich ausziehen sollen. Da ich weiß, dass er uns so schnell nicht kündigen kann weil wir vertragskonform das Mietverhältnis erfüllen, war es so eine Idee von mir.... Manche Menschen sind halt böse und greifen zu allen möglichen Mitteln...
Das allein wird nicht reichen. Was heißt "unzumutbar"? Wenn nicht (massiv) gegen Gesetze und Vereinbarungen verstoßen wird, und kein "Eigenbedarf" vorliegt. wird's schwierig mit einer rechtskräftigen Kündigung.
Unzumutbar ist anscheinend schon der Grund, dass der Mieter "den Mund aufmacht" und auf Mängel hinweist.
Warnhinweis:
Vermieten gefährdet Ihre Gesundheit! Depressionen, chronischer Geldmangel, finanzieller Ruin, sowie Gefahr für Leib und Leben (je nach Mieter) sind zu erwarten.
Diesen Hinweis hat der Vermieter nicht beachtet. Also ist er selbst schuld. Sei lieb zu ihm, fass ihn nicht allzu hart an und tröste sein Seelchen. Dann wird alles wieder gut.
Aber bestehe darauf, dass Mängel beseitigt werden. Frage ihn, ob Du Ersatzvornahme machen sollst.
Ein guter Arzt kann ihm höchstens bei seinen Depressionen helfen.
Aber die beiden könnten die Vermietung ihrem Steuerberater, ihrem Rechtsanwalt, der Haus&Grund oder einer Hausverwaltung übertragen, aber das braucht Dich nicht weiter zu stören, sofern Du mit Dich mit Deinen berechtigten Ansprüchen auf legale Weise bemerkbar machst.
Gut wird leider nichts mehr.... Aber das habe ich nicht zu verantworten. Ich bin mir nur relativ sicher, dass die Beiden mit allen Mitteln versuchen werden uns los zu werden. Und das wäre halt ein Mittel.... Mit nem guten Arzt?! 😉