Fristlose Kündigung - Studentenwohnheim
Hallo, ich wohne im Studentenwohnheim und habe im letzten Jahr die Miete 1x zu spät bezahlt, worauf ich verwarnt wurde, das mir fristlos gekündigt wird wenn das öfter vorkommt.
Ich möchte nun aus dem Wohnheim ausziehen, kann allerdings frühestens zum Sommer kündigen, da die Kündigungsfrist 3 Monate vor Semesterende ist, somit habe ich Ende Februar schon verpasst.
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, einfach die Miete nochmal zu verspäten um somit eine fristlose Kündigung zu provozieren.
Wäre das Möglich? Hätte ich irgendein Nachspiel zu befürchten?
Danke im Voraus.
9 Antworten
Hätte ich irgendein Nachspiel zu befürchten?
Evtl. die Zahlung einer Mietausfallentschädigung in Höhe von x Monatsmieten bis zum Ende Deiner regulären Kündigungsfrist.
Mal davon abgesehen kann der VM bei mehrfach verspäteter Mietzahlung fristlos kündigen, muß es aber nicht.
Das kann , muss nicht funktionieren ! Kann erstens ein teuerer Spass sein , zweitens dir bei der weiteren Wohnungssuche hinderlich werden ! Drittens kanns auch nach hinten losgehen ! Alles Kanns ! Also kannst du es auch versuchen !
Wenn genügend Interessenten vorhanden sind , Nachmieter dann ist das kein wirkliches Problem ! Eben je nachdem wo du studierst ! Ist dies nicht der Fall können die alle Kosten auf dich umlegen ! Anwalt , leerstand ..... Das kann ich nicht pauschal sagen ! Sicher in München , Heidelberg da werden immer Zimmer gesucht und du kannst einen Nachmieter bringen ! Kann man akzeptieren , muss der Vermieter aber nicht ! In Jena z.B stehen Studentenzimmer frei da ist es für den Vermieter besser auf Vertragseinhaltung zu klagen ! Lg
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, einfach die Miete nochmal zu verspäten um somit eine fristlose Kündigung zu provozieren.
Wenn der Vermieter das macht.
Hätte ich irgendein Nachspiel zu befürchten?
Leerstand müsstest Du bezahlen, wenn keiner einzieht, zumindest bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist.
Such Dir einen Nachmieter zum Februar, wenn Du auf eine fristlose Kündigung spekulierst kann das tüchtig in die Hosen gehen, dann nämlich wenn das Studentenwerk Deine Mietschulden bei der Schufa eintragen lässt, dann bekommst Du nicht mal mehr einen Handyvertrag. Ich wäre mit solchen linken Dingern sehr vorsichtig. Frag doch einfach mal im Studentenwerk nach, bei denen liegen bestimmt Anträge auf einen Platz im Studentenwohnheim vor.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Studentenwerk an die Schufa meldet. Dazu müsste jeder Mieter separat mit dem Mietvertrag der Mitteilung an die Schufa zustimmen (opt-in Klausel).
So schnell geht das mit dem Schufaeintrag auch wieder nicht.
Um eine Kündigung zu erreichen musst Du 2x nicht Zahlen..aber dann bist Du auch bei der Schufa gemeldet als Nichtzahler.Da bist du denn eingetragen,und keiner will solch einen Mieter haben.
Möchte noch hinzufügen dass ich danach für einige Zeit zu meinen Eltern umziehe, bei einer neuen Wohnung würde ich also einfach sagen ich hab bisher schon immer bei meinen Eltern gelebt...kann man ja nicht nachverfolgen oder?
Und was meinst du mit "kann ein teurer Spaß werden"?