Wer kündigt eigentlich den Dauerauftrag beim alten Vermieter, wenn man gekündigt hat?
Beim ersten Einzug war noch mein gesetzlicher Betreuer dafür zuständig, nun muss ich das alleine machen. Ich habe eine neue Wohnung sicher, gekündigt ist bei der alten auch schon alles und am Samstag ziehe ich auch um. So wer kündigt nun den Dauerauftrag, von der alten Miete. Meine Sorge ist, dass mein alter Vermieter, den ich jetzt noch habe und extremst verpeilt ist, einfach weiter die Miete abzieht, obwohl er von dem Auszug und der Kündigung weiß.
7 Antworten
Einen Dauerauftrag musst du bei deiner Bank löschen.
Anders sieht es aus, wenn du dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt hast. Die kannst du zwar auch widerrufen (beim Vermieter, nicht bei der Bank), aber dafür, dass die Zahlung dann auch tatsächlich endet, ist der Vermieter verantwortlich.
Sollte es dennoch zu weiteren Abbuchungen kommen, kannst du diesen aber problemlos bei deiner Bank widersprechen und bekommst das Geld wieder gutgeschrieben.
Du bringst Dauerauftrag und Einzugsberechtigung durcheinander. Was du hast ist die Einzugsberechtigung des Vermieters die ihm einst dein Betreuer erteilt hat. Wenn du nun nicht mehr unter Betreuung stehst, teile dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du ab sofort die Einzugsermächtigung widerrufst und trotzdem erfolgte Lastschriften auf Kosten des Vermieters stornieren wirst.
Eine Dauerauftrag richtet der Kotoinhaber ein ( Du ) und Du kündigst ihn auch.
Rechtzeitig zur Bank gehen und sagen das am... das letzte Mal der Dauerauftrag durchgeführt werden soll.
Der Dauerauftrag für die Miete der alten Wohnung ist doch wohl von dir oder deiner Frau bei der Bank/Sparkasse erteilt worden.Derjenige muss auch den Auftrag wieder kündigen. Das sollte noch vor dem 15.dieses Monats passieren.
Dauerauftrag hast du abgeschlossen und musst du bei deiner Bank auch beenden.
Sehr gut, denn er wäre zu verpeilt dafür.