Wer kündigt eigentlich den Dauerauftrag beim alten Vermieter, wenn man gekündigt hat?

7 Antworten

Einen Dauerauftrag musst du bei deiner Bank löschen.

Anders sieht es aus, wenn du dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt hast. Die kannst du zwar auch widerrufen (beim Vermieter, nicht bei der Bank), aber dafür, dass die Zahlung dann auch tatsächlich endet, ist der Vermieter verantwortlich.

Sollte es dennoch zu weiteren Abbuchungen kommen, kannst du diesen aber problemlos bei deiner Bank widersprechen und bekommst das Geld wieder gutgeschrieben.

Du bringst Dauerauftrag und Einzugsberechtigung durcheinander. Was du hast ist die Einzugsberechtigung des Vermieters die ihm einst dein Betreuer erteilt hat. Wenn du nun nicht mehr unter Betreuung stehst, teile dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du ab sofort die Einzugsermächtigung widerrufst und trotzdem erfolgte Lastschriften auf Kosten des Vermieters stornieren wirst.

Eine  Dauerauftrag richtet der Kotoinhaber ein ( Du ) und Du kündigst ihn auch.

Rechtzeitig zur Bank gehen und sagen das am... das letzte Mal der Dauerauftrag durchgeführt werden soll.

Der Dauerauftrag für die Miete der alten Wohnung ist doch wohl von dir oder deiner Frau bei der Bank/Sparkasse erteilt worden.Derjenige  muss auch den Auftrag wieder kündigen. Das sollte noch vor dem 15.dieses Monats passieren.

Dauerauftrag hast du abgeschlossen und musst du bei deiner Bank auch beenden.

Tele5 
Beitragsersteller
 08.08.2017, 20:26

Sehr gut, denn er wäre zu verpeilt dafür.