Mietschulden mit Nebenkosten abrechnen?
Hallo, folgender Sachverhalt. Eine Mieterin hat im letzten Jahr drei Monatsmieten nicht gezahlt. Anschließend wieder regelmäßig. Es wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Es sind allerdings nur zweimal zwei Raten bezahlt worden. Danach nichts mehr, trotz mehrfacher, schriftlicher Aufforderung. Jetzt steht dieser Mieterin aus der Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung zu. Darf der Vermieter diese einbehalten und mit den Mietschulden verrechnen? Bitte keine Meinungen und Vermutungen. Fakten wären hier hilfreich. Danke Euch!
7 Antworten
Rechnen Sie das Guthaben von den ausstehenden Zahlungen ab. Teilen Sie der Mieterin schriftl. den neuen Kontostand mit. Weisen Sie gleichzeitig auf die Vereinbarung zur Ratenzahlung hin und kündigen weitere Schritte bei nicht Einhaltung der Vereinbarung an. MfG
Grundsätzlich ja, aber nur weil die Mieterin ihre Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten hat.
ich würde die verrechnung vornehmen. schau dir deinen mietvertrag genau an. in fast jedem vordruck ist die reihenfolge der zahlungen festgelegt.
im übrigen berechtigt ein mietrückstand von 2 monatsmieten ebenso wie dauerhaft unpünktliche zahlung (6 monate) zur fristlosen kündigung.
Ob und wie weit gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet werden koennen, das haengt davon ab, was in eurem Mietvertrag steht. Man kann vieles vereinbaren.
Ich habe zwei gewerbliche und vier private Mieter, da steht es drin, dass Zahlungsrueckstaende mit Rueckzahlungen verrechnet werden.
Weisst du, wieviele sog. Standardmietvertraege es zu kaufen gibt? Ich habe mich gewundert. Alle sind Standard, aber alle sind anders.
teil der Mieterin schriftlich mit, dass das Guthaben der Nebenkostenabrechnung mit der noch immer fehlenden Miete verrechnet wird. Das ist gängige Praxis.
Es handelt sich um einen Standard-Mietvertrag ohne Zusätze!