Mietschulden mit Nebenkosten abrechnen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechnen Sie das Guthaben von den ausstehenden Zahlungen ab. Teilen Sie der Mieterin schriftl. den neuen Kontostand mit. Weisen Sie gleichzeitig auf die Vereinbarung zur Ratenzahlung hin und kündigen weitere Schritte bei nicht Einhaltung der Vereinbarung an. MfG

Grundsätzlich ja, aber nur weil die Mieterin ihre Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten hat.

ich würde die verrechnung vornehmen. schau dir deinen mietvertrag genau an. in fast jedem vordruck ist die reihenfolge der zahlungen festgelegt.

im übrigen berechtigt ein mietrückstand von 2 monatsmieten ebenso wie dauerhaft unpünktliche zahlung (6 monate) zur fristlosen kündigung.

Ob und wie weit gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet werden koennen, das haengt davon ab, was in eurem Mietvertrag steht. Man kann vieles vereinbaren.
Ich habe zwei gewerbliche und vier private Mieter, da steht es drin, dass Zahlungsrueckstaende mit Rueckzahlungen verrechnet werden.

Irm21 
Beitragsersteller
 01.10.2010, 12:31

Es handelt sich um einen Standard-Mietvertrag ohne Zusätze!

Franticek  01.10.2010, 13:52
@Irm21

Weisst du, wieviele sog. Standardmietvertraege es zu kaufen gibt? Ich habe mich gewundert. Alle sind Standard, aber alle sind anders.

teil der Mieterin schriftlich mit, dass das Guthaben der Nebenkostenabrechnung mit der noch immer fehlenden Miete verrechnet wird. Das ist gängige Praxis.