800€ Nebenkosten Gartenpflege

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Gartenpflege, Bäume

Reagiert ein Vermieter nicht auf Beschwerden, das Fenster durch große Bäume unzumutbar verdunkelt werden, so muss der Vermieter es hinnehmen, wenn der Mieter die Miete um fünf % kürzt.

Ob das Fällen und den Abtransport von Bäumen umlegbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Muss ein einzelner kranker Baum beseitigt werden sind das umlagefähige Gartenpflegekosten. Es ist etwas anderes wenn ein gesunder Baum beseitigt wurde weil er z.b. zu viel Licht einzelner Wohnungen wegnimmt. Werden alle Bäume auf dem Grundstück im Auftrag des Vermieters beseitigt, ist es eine Umgestaltung des Gartens. Diese Kosten darf der Vermieter dann nicht auf die Mieter abwälzen

Über einfache Pflegearbeiten hinausgehende Tätigkeiten (solche die Fachkenntnisse erfordern oder mehr arbeits- oder kostenintensiv sind) müssen individualvertraglich auf den Mieter abgewälzt werden, damit die Regelung wirksam ist. Hierunter fallen dann insbesondere der Baumschnitt und das Fällen von Bäumen.

Hallo wir haben das selbe Problem. Wir waren ein 3 Parteinhaus unter uns und wir sind ausgezogen. 3 Tage bevor die Übergabe hat der Vermieter einen Gärtner geholt der hat Bäume gefällt Hecken komplett entfernt und wir 3 dürfen uns die Rechnung teilen. Die ganzen Jahre haben wir Rasen gemäht, Laub gekehrt, Unkraut gezupft. Aber von Bäume fällen war nie die Rede. Müssen wir das zahlen bitte um Hilfe. Danke

Flo11235813 
Beitragsersteller
 08.11.2013, 23:46

Hallo, ja das hört sich für mich nach dem gleichen Fall an. Ich hatte das Glück, dass mein Vermieter einsichtig war und die Kosten übernommen hat (Wer hat schon so einen netten Vermieter?^^). Deshalb bin kann ich nicht sagen, ob die Hinweise aus den anderen Antworten etwas bringen, aber ich denke das ist schon die richtige Herangehensweise. So hätte ich weitergemacht: Also erst mal nett fragen und darauf Hinweisen was das Problem ist (Meiner Erfahrung nach hat man schon verloren wenn man pampig wird). Bei mir hat das schon geholfen. Dabei auf jeden Fall Argumente bringen: 1. Sind Baumfällarbeiten keine Gartenpflege und 2. zieht ihr daraus ja gar keinen Nutzen mehr, da ihr ja nicht mehr dort wohnt. Wenn er nicht einlenkt muss man sich wohl schlau machen, ob man rechtlich wirklich auf der sicheren Seite ist (Mieterbund oder Anwalt, wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist). Das Internet ist schön und gut, aber einen Juristischen Abschluss hat hier wohl niemand ;) Wenn ihr euch sicher seid (und wirklich erst dann) die Zahlung verweigern. Fragen dazu kann dann euer Rechtsberater beantworten. Gut ist, dass ihr schon ausgezogen seid, ihr seid also in der stärkeren Position. Er kann euch nicht rauswerfen und um sich sein Geld zurückzuholen müsste er einen Anwalt konsultieren. Spätestens der dürfte ihn von seinem Fehlverhalten überzeugen.

Oder aber, so traurig es ist, einfach zahlen und sich viel Stress ersparen. Aber das kommt natürlich nicht bei allen Beträgen in Frage :(

Ich hoffe ich konnte helfen, sowas nervt einfach nur. Viel Glück!

Hallo wir haben das selbe Problem. Wir waren ein 3 Parteinhaus unter uns und wir sind ausgezogen. 3 Tage bevor die Übergabe hat der Vermieter einen Gärtner geholt der hat Bäume gefällt Hecken komplett entfernt und wir 3 dürfen uns die Rechnung teilen. Die ganzen Jahre haben wir Rasen gemäht, Laub gekehrt, Unkraut gezupft. Aber von Bäume fällen war nie die Rede. Müssen wir das zahlen.

Nein, das dar er nicht umlegen...

Ohne Information darf er das aber natürlich durchführen...

Flo11235813 
Beitragsersteller
 30.07.2013, 21:04

Danke für die Antwort, Naja, wenn er es nicht umlegen darf, darf er ja von mir aus machen, was er möchte, gerne auch ohne Information ;)

Wie würdest du deine Meinung denn begründen? Ich frage nur, damit ich eventuell ein paar Argumente zur Hand habe bzw. noch mal recherchieren kann.

MosqitoKiller  30.07.2013, 21:12
@Flo11235813

Mit der Regelmäßigkeit und der Höhe der Summe.Diese Arbeiten in der Höhe können keine regelmäßigen Pflegearbeiten für ein paar Bäume und das Grundstück darunter sein, es sei denn, man düngt die Bäume mit Gold...

Flo11235813 
Beitragsersteller
 30.07.2013, 21:18
@MosqitoKiller

Genau so sehe ich das auch. Danke für die Hilfe, ich denke mal, sobald ich eine Begründung habe, werde ich mal bei Mieterbund vorstellig.

Erstens müsste Gartenpflege vereinbart sein. Zweitens zählt das Fällen von Bäumen in der Regel nicht dazu. Weise die Forderung also schriftlich per Einwurfeinschreiben deshalb zrück.