Nebenkosten, darf alles angerechnet werden?

5 Antworten

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Sozialleistungen richten sich nach dem Bedarf des Einzelnen. Wenn ein Guthaben erstattet wird, d.h. von anderer Stelle Geld kommt, dann ist der Bedarf entsprechend geringer und die Leistungen werden einmalig dementsprechend gekürzt. Kurz gesagt : ja, die dürfen das.

Ja, das dürfen sie.

Sofern es sich um eine Gutschrift handelt wie ich vermute - ja.

Meckern und Beschweren würde ich nicht, da im anderen Fall Nachzahlung die ja auch dafür gerade stehen.

sydney05 
Beitragsersteller
 29.01.2013, 11:22

Mensch, das ist aber gemein, muß es ja akzeptieren, danke.

Die Antworten hier sind schon richtig. ABER:

Wenn die Rückzahlung höher ist als die Warmmiete, dann darf nur für einen Monat einmalig keine Miete im Bedarf auftauchen, d.h. für einen Monat fallen ja keine Kosten der Unterkunft an, weil der Vermieter das verrechnet. Wenn die Rückzahlung höher ist, als die Miete, darfst Du die Differenz behalten.

Es ist NICHT zulässig, die Rückzahlung auf mehrere Monate aufzuteilen und als Einkommen anzurechnen. Hierzu gibt es eine klare Rechtsprechung der Sozialgerichte. Bei Bedarf such ich das nochmal raus.

Ja, leider dürfen die das. Wenn du aber nächstes Jahr eine Nachzahlung hast werden die das auch übernehmen bzw. für dich zahlen.