darf die Hausverwaltung das Guthaben der Nebenkosten einfach einbehalten, und mit den Rest Schäden verrechnen?

5 Antworten

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Wenn seit Rückgabe der Wohnung bis zur Geltendmachung von Schadenersatz aus dem Mietverhältnis mehr als 6 Monate verstrichen sind, ist der Anspruch auf Schadenersatz verjährt. Eine Hemmung der Verjährung träte nur ein, wenn binnen der Verjährungsfrist der Schadenersatzanspruch gerichtsanhängig ist.

Demzufolge darf der Vermieter in diesem Fall seine Forderung nicht von der Kaution in Abzug bringen.

Fordere den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Herausgabe des Abzuges wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) auf. Setze dafür eine Frist von zwei Wochen und kündige bei Verzug Rechtsmittel an.

Was für Schäden?

Wurden die bei Rückgabe der Wohnung bemängelt und die Behebung gefordert?

Grundsätzlich darf der Vermieter ein evtl. Guthaben mit anderen Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.

Hallo,

zuerst einmal sollte eine Wohnungsabnahme erfolgen. Danach muss dem Mieter Gelegenheit gegeben werden, die Schäden innerhalb einer Frist zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, auf dem stand, das die Wohnung in vertragsmäßigem Zustand übergeben wurde oder aber diese Gelegenheit zur Nachbesserung, wurde dir nicht erst reingeräumt, darf das Geld dafür nicht eingezogen werden.

Deswegen ist eher die Frage ob Schäden überhaupt vorhanden oder benannt waren oder ob diese auf einmal aus dem Hut gezaubert wurden.

LG

Was für Restschäden? 

Sind die Schäden unstreitig?

Wann und wie wurden Dir die Schäden gemeldet und gab man Dir Gelegenheit( Frist ) zur Behebung der Mängel?

Lavazzza 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 13:34

die Schäden sind mit einem Rollstuhl verursacht worden. Haben uns damals so geeinigt, das ich die Schäden der Versicherung melde, die den Schaden aber nicht übernommen hat. Die Dame aus der Hausverwaltung hat mir aber nie eine Rechnung oder irgendwas der gleichen geschickt. hatte nur die Bilder und das Übergabeprotokoll. 

johnnymcmuff  05.11.2016, 13:39
@Lavazzza

das ich die Schäden der Versicherung melde, die den Schaden aber nicht übernommen hat

Warum hat sie den Schaden nicht übernommen?

Wenn die Versicherung die Forderung für unberechtigt hielt, dann sind auch weiter Forderungen des Vermieters nicht gerechtfertigt.

Wenn allerdings dieser Schaden einfach nicht durch durch die Versicherung abgedeckt ist, dann musst Du wohl für den Schaden aufkommen wenn der Schaden im Protokoll steht.

Hat sie denn damals Schadenersatz an Dich geltend gemacht ?

Lavazzza 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 13:12

nein

grisu2101  05.11.2016, 13:14
@Lavazzza

Und im Wohnungsübergabeprotokoll stand auch nichts drin ? Weinn nein, dann ist ja nach 1 Jahr ein Witz.  Ich würde es dann einklagen....