Nebenkosten der Arge einbehalten was passiert jetzt?
Hallo . Ich habe 2015 von der Nebenkostenabrechnung eine Gutschrift in Höhe von 144 € bekommen . Diese Gutschrift hätte ich der Arge abgeben müssen aber ich hatte sie behalten weil ich sonst mittellos gewesen wäre da mir Geld geklaut wurde . Ich kann ja nicht 3 Wochen ohne essen und trinken leben deswegen hab ich das Geld vom Konto genommen und für Lebensmittel ausgegeben . Heute musste ich bei der Arge die Nebenkostenabrechnung abgeben . Was passiert jetzt wenn sie sehen dass ich die Gutschrift ausgegeben hab ? Ich würde das Geld gerne in raten zurück zahlen . Geht das ? Was passiert jetzt ? Werde ich sanktioniert ? Wenn ich sanktioniert werde wird dann die miete auch nicht mehr bezahlt ?
4 Antworten
Hier der Text zum Bußgeld Verfahren in einem anderen Fall:
Aufgrung der verspäteten Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.05.2011-31.05.2011 in Höhe von 35,16 Euro zu unrecht erhalten. ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr 2 SGB1 eine Änderung, die für einen Anspruch auf laufende Leistungen erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollsändig oder nicht rechtzeitig mitteilt (§ 63 Abs 1 Nr 6 SGBII) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 63 Abs. 2 SGB II it einer Geldbuße bis zu 5000 EUR geahndet werden.Da Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen sind, besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, die Unabhängig von der Erstattung der Überzahlung zu verfolgen ist. Daher habe ich gegen Sie ein Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeite (OWIG) eingeleitet (§ 47 Abs.1 Satz 1 OWIG)
Du mußt demnächst mit einer Anhörung rechnen wegen der Unterschlagung. Nach Auswertung Deiner Aussage wirst du dann den Betrag zurück zahlen müssen. Zusätzlich bekommst du eine Anzeige.
Dann wird ein Bußgeld von ca. 200 Euro festgelegt was du ebenfalls zu zahlen hast.
Bekannter von mir hat das hinter sich.
Was ist richtig ?
Habe die Schreiben gesehen. Genau so war es.
Als dich die Abrechnung erreichte (Zustellungsdatum), warst du da noch bzw. bereits im Leistungsbezug?
Ja da war ich im Leistungsbezug
Dann darf das JC das Guthaben als Einkommen anrechnen und zurückfordern. Hinzu kommt, dass die Folgebescheide korrigiert werden, da diese auf Basis der vorherigen Betriebskosten berechnet wurden. Also gibt es Änderungsbescheid (e) und damit zunächst auch eine Kürzung.
Im Zusammenhang mit der Klärung wird vermutlich eine Anhörung stattfinden bzw. deine Stellungnahme erfragt. Da kannst du dein finanzielles Problem darlegen.
Sollte tatsächlich ein Bußgeldverfahren oder eine Strafanzeige erfolgen, darfst du eine Beratungsbeihilfe (vom Amtsgericht) für einen Anwalt beantragen bzw. auch eine Prozesskostenhilfe (beantragt der Anwalt beim Amtsgericht) .
Es ist keinesfalls so, dass automatisch immer das JC mit der Keule zuschlägt, es ist aber denkbar und möglich.
Sie werden einfach 144 € weniger auszahlen, was ja auch völlig richtig ist.
Natürlich ist das rechtens . Möchte das Geld ja auch zurück zahlen . Gesperrt werde ich aber nicht ?
Nein. Keine Sperre. Aber Bußgeld
Nicht zwangsläufig.
Plus Bußgeld.
Das ist schlichtweg falsch.