Darf ich Miete einbehalten wenn mieter keine nebenkostenabrechnung macht?

8 Antworten

Folgen bei Nichteinhaltung 12-monatigen Abrechnungsfrist

Wird die Frist von 12 Monaten zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter versäumt und dem Mieter wird die Abrechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt, so hat dies in der Regel eine komplette Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung zur Folge. Sofern der Vermieter die verspätete Nebenkostenanrechnung nicht zu vertreten hat.

Dieses bedeutet für den Vermieter, dass eventuelle Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung an den Mieter nicht mehr geltend gemacht werden können und zulasten des Vermieters gehen.

Auf ein eventuelles Guthaben zugunsten des Mieters hat diese Unwirksamkeit jedoch keine Auswirkungen. Der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung bleibt auch bestehen, wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung dem Mieter verspätet zustellt.

Beispiel:

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens zum 31.12 eines Jahres dem Mieter zustellen. Dem Mieter geht die Nebenkostenabrechnung jedoch erst am 15.01 des Folgejahres zu:

Anhand der Abrechnung besteht eine Nachforderung des Vermieters in Höhe von 100 Euro. Aufgrund der verspäteten Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter diese Forderung nicht mehr geltend machen und sie geht zu seinen Lasten.

Anhand der Abrechnung besteht für den Mieter ein Guthaben in Höhe von 100 Euro. Dieses Guthaben muss, trotz der verspäteten Nebenkostenabrechnung, durch den Vermieter an den Mieter ausgezahlt werden.

Kann der Vermieter jedoch nachweisen, dass ein Überschreiten der Frist von 12 Monaten nicht durch sein Verschulden entstanden ist, so ist die Nebenkostenabrechnung auch dann noch wirksam und der Vermieter kann die Forderung geltend machen.

Ein möglicher Grund für eine unverschuldete Verspätung der Nebenkostenabrechnung kann beispielsweise vorliegen, wenn der Mieter unbekannt verzogen ist und der Vermieter die neue Anschrift ausfindig machen muss oder wenn der Vermieter die Abrechnungen der Versorger unverschuldet zu spät zugestellt bekommt.

anitari  27.05.2014, 15:18

Quelle? Oder ist das Dein Artikel?

Nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten darfst du den Vermieter abmahnen. Fordere ihn auf, dir binnen vier Wochen die Abrechnung deiner Vorauszahlungen zuzustellen. Kommt er dem nicht nach, darfst du so lange bis abgerechnet wurde, sämtliche Vorauszahlungen auf Betriebskosten zurückbehalten. Nach erfolgter Abrechnung musst du den Zurückbehalt nachzahlen. Deine Forderung unterliegt der dreijährigen Verjährung. Rechnet der Vermieter also bis Ablauf dieser nicht ab, bleibt der Zurückbehalt auf deinem Konto. Da haben manche Mieter schon Tausende Euros gespart.

Nein. Du kannst allerdings die Miete zahlen "unter Vorbehalt der Rückforderung".

Nach Ankündigung würde ich an deiner Stelle den Nebenkostenanteil ggf. zum Teil zurückhalten.

Darf ich Miete einbehalten wenn mieter keine nebenkostenabrechnung macht ?

Klares NEIN

Man kann den Vermieter mehrfach Auffordern ( SCHRIFTLICH) die Abrechnung zu erstellen und mitzuteilen . Macht er es nach der Zweiten SCHRIFTLICHEN Aufforderung nicht , RA Bereich Mietrecht Kontaktieren und sich beraten lassen.

albatros  28.05.2014, 01:54

Einmalige Abmahnung und Fristsetzung reicht. RA unnötig, Zurückbehalt bei Verfristung ausüben. Das dürfte wohl am Ehesten wirken.

anitari  27.05.2014, 15:20
Macht er es nach der Zweiten SCHRIFTLICHEN Aufforderung nicht , RA Bereich Mietrecht Kontaktieren und sich beraten lassen.

Oder die monatlichen Vorauszahlungen einstellen. Ist im Gegensatz zum RA billiger.

Die Miete einbehalten nicht, aber die monatlichen Vorauszahlungen der Nebenkosten, wenn der Vermieter trotz nachweisbarer (per Einwurfeinschreiben) Aufforderung + Fristsetzung seiner Pflicht die Abrechnung zu erstellen nicht nachkommt.

Einbehaltene Vorauszahlungen aber bei Seite legen. Die müssen nämlich nachgezahlt werden wenn die Abrechnung erfolgt ist.