Nebenkosten Waschküche unbenutzt (abgeschlossen), trotzdem Wasser der anderen zahlen?

7 Antworten

diese Allgemeinkosten (Hauskosten) werde immer nach parteien abgerechnet. das ist das Selbe wie mit dem Hausstrom. jemand der im Erdgeschoss wohnt könnte auch sagen, dass er weniger Licht (Strom) verbraucht als ihr, die ihr bis in die 3. Etage gehen müsst. Unfair ist soetwas allemal, aber ihr KÖNNTET die Waschmaschine ja nützen. Ob i tut, ist nicht wirklich interessant. Was fairer ist und in den meisten gemeinschaftsräumen gemacht wird ist, ein Münzzähler in den man Geldmünzen einwirft um so Strom und Wasserkosten zu decken und somit auch nur die Parteien belangt, die diese Mascjine nutzen

Du kannst mit den bisschen Angaben keine Antwort und schon gar nicht FAST sichere erwarten. Es steht hier nichts über die Verbrauchsmessung für die Waschmaschinen und die einzelnen Wohnungen. Auch nichts über Euren Wasserverbrauch.

Hab ich das richtig verstanden: Die Waschküche im Keller ist abgeschlossen (!), es befinden sich dort 2 Waschmaschinen, Ihr habt keinen Schlüssel und es steht Euch auch keiner zu?? Wenn es sich also NICHT um einen Allgemeinraum handelt, sondern um einen Raum der ausdrücklich nur "besonderen" Mieter zur Verfügung steht, dann habt ihr natürlich auch nichts mit dem Wasserverbrauch zu tun, ebenso nichts mit dem Stromverbrauch in diesem Raum. Grundsätzlich solltet ihr Eure Abrechnung genau prüfen, also nicht "erklären", dass Euch die Wasserkosten hoch vorkommen (und fertig), sondern Eure konkreten Verbräuche kontrollieren! Habt Ihr also Wasserzähler oder nicht? KaltWasser und das KaltWasser, dass für die Aufbereitung von WarmWasser verbraucht wird, muss vollständig nach den eigenen Zählern umgelegt werden. WarmWasser(Aufbereitung) wird nach der Heizkostenverordung umgelegt (außer bei Strom oder/ und eigenem Vertrag mit einem Heizversorgungsunternehmen). Habt Ihr also eigene Wasser-Zähler und ausdrücklich keinen Anspruch und keinen Zugang zum Waschraum im Keller, dann kontrolliert Euren Ablesebeleg und dann nochmal die Abrechnung. Und was heißt "im Mietvertrag befindet sich keine Klausel"? Es reicht der Hinweis im Mietvertrag auf die Umlegung von Betriebskosten nach der Betriebskostenverordung. Sofern ihr nach gründlicher Prüfung dennoch der Meinung seid, Klärungsbedarf zu haben, wendet Euch schriftlich an den Vermieter, bittet um Einsicht in betreffende Belege. Der Vermieter muss Euch die Einsicht gewähren. Es ist erst einmal völlig egal, ob Ihr Lust habt Eure Wäsche durch das Haus zu tragen oder nicht, es ist auch völlig egal, ob in dem abgschlossenen Raum Waschmaschinen stehen oder nicht. Entscheidend ist, handelt es sich um einen Raum, der eindeutig nicht der Allgemeinheit zusteht. Sofern Ihr eigene Wasserzähler in der Wohnung habt UND die Verbräuche abgelesen werden, kann Euch (grundsätzlich) vollkommen egal sein, wie andere Mieter "abgerechnet" werden. Nutzt die vierwöchige Zeit zur Prüfung der Abrechnung, die Euch nach Erhalt der Abrechnung zusteht. Sollte diese Frist bei Euch schon abgelaufen sein, müsst Ihr eine Nachforderung grundsätzlich erst einmal zahlen. Dennoch könnt Ihr auch danach noch monieren und falls inhaltliche Fehler auftauchen, um Korrektur der Abrechnung bitten und die Rückerstattung zu viel gezahlter Betriebskosten fordern. Übrigens ist es mitnichten nötig "Eindruck beim Vermieter" zu machen, indem man sich mit Mieter zusammenschließt (wie ein anderer User empfahl). Jeder Mieter bezahlt im Voraus Betriebskosten (sofern im Mietvertrag festgelegt), der Vermieter hat über den Einsatz dieser Geldbeträge (auf Anfrage) jedem einzelnen Mieter Rechenschaft abzulegen. Selbstverständlich ist es daher nicht nötig sozusagen eine "Kampfeinheit" zu bilden. Und: Grundsätzlich ist die Rücksprache mit dem Mietverein ein sehr gute Sache, eine Mietgliedschaft lohnt sich sicherlich.

niu12157  22.09.2013, 15:44

Widerspruchsfrist bei Nebenkostenabrechnungen beträgt 12 Monate.

Ist nicht vergleichbar mit der Fälligkeit etwaiger Nachzahlungen.

Entweder unter Vorbehalt zahelen oder den unstrittigen Betrag zahlen etc. = auf jeden Fall mit Vermieter schriftlich Kontakt aufnehemen.

Mein Vermieter stundet den Nachzahlungsbetrag bis Abschluß des Widerspruches.

Lanabebe  23.09.2013, 09:03
@niu12157

niu12157, ich weiß nicht genau, was Dein Kommentar ausdrücken soll. Ich wiederholde nochmals: Nach Erhalt der Abrechnung hat man 4 Wochen Prüfungszeit. In dieser Zeit sollte/ kann die Abrechnung überprüft werden. Ob man dieses tut oder nicht, nach dieser Zeit sind etwaige Nachforderungsbeträge zur Zahlung fällig. Du spricht von der Widerspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung und Du sprichst davon, dieses hätte nichts mit der Fälligkeit v. Nachzahlungen zu tun. Tja, etwas Anderes habe ich nicht geschrieben!! 1. Abrechnung kommt. 2. Vier Wochen Prüfungszeit (Bitte um Korrektur, Belegeinsicht) 3. evt. Nachzahlung ist fällig. 4. Danach besteht weiterhin (für insgesamt 12 Mon.) Zeit zur Verfügung, die Abrechnung zu monieren (Widerspruch, Rückerstattung...). Auch wies ich darauf hin, Einwände schriftlich zu erheben. Dass Dein Vermieter einen Nachzahlungsbetrag stundet, ist seine Entscheidung, bezüglich der Fragestellung ist die persönliche Handhabe Deines Vermieters irrelevant und trägt nicht zur Klärung der ursprünglichen Frage bei - höchsten verunsichert sie oder wirft eine erneute Frage auf. (meine Antwort zielt so weit wie möglich auf die ursprüngliche Fragestellung ab und so soll es ja auch sein!! Ich fände es schön, wenn Du Frage und Antwort nochmals aufmerksam liest. Und wenn Du dann "Kritik" äußerst, fände ich es schön, etwas mühevoller mit der Rechtschreibung umzugehen. Es sind ja schließlich nur wenige abgehackte Sätze, die Du schreibst. Ich bin vielleicht "old school", aber ich empfinde es auch als gewissen Ausdruck von Respekt, sich (auch) beim Schreiben etwas zu bemühen).

Wenn es im Mietvertrag keine Klausel gibt, müsst Ihr auch keine Wasserkosten zahlen...

Das ist rechtlich nicht nur fast sicher, das ist ganz sicher...

Zuallererst solltet ihr (schritflich) Widerspruch einlegen und die Offenlegung der Berechnung/Kostenaufteilung fordern. Damit habt ihr vorerst eine Pause, in der ihr euch informieren könnt. Und lasst euch mal informieren, wer alles einen Schlüssel für die Waschküche hat. Die ausgegebenen Schlüssel müssten ja eigentlich in den entsprechenden Verträgen aufgeführt sein. Wer keinen Schlüssel hat, kann den Raum ja per se nicht nutzen.

Leider kann ich dir mit sonstigen Infos nicht weiterhelfen, da ich mich nicht ausreichend auskenne. Achja, der schriftliche Einspruch macht natürlich noch mehr Eindruck, wenn ihr es schafft, mehrere Parteien dazu zu bewegen, ihrerseits ebenfalls Einspruch zu erheben.