Darf ein Vermieter kündigen bei einer halben Miete Rückstand?

8 Antworten

Hier sind verschiedene Kündigungsarten zu unterscheiden. Eine ordentliche Kündigung darf der Vermieter aussprechen, dass bedeutet reguläre Kündigungsfrist. Ob der das tut oder nicht ist meist davon abhängig, ob in derVergangenheit die Mietzahlung pünktlich nach BGB in voller Höhe gezahlt wurden, oder auch in der Vergangenheit Versäumnisse waren, indem Mieten zu spät oder nur zum Teil gezahlt wurden. Unpünktliche Zahlungen oder nicht in voller Höhe gezahlte Mieten, werden als Vertragsverletzung gewertet und auch vor Gericht so bewertet. Zahlt ihr die halbe miete jetzt noch nach, wird das Mietkonto ausgeglichen, kann der Vermieter die ordentliche Kündigung zurück nehmen, kann.... er muss nicht.

Eine fristlose Kündigung wäre hier in dem von Dir beschriebenen Fall nicht möglich...... es sei denn, es kommt zu weiteren Zahlungsverzug und das Mietkonto wird nicht ausgeglichen.auch nachzulesen im BGB, kannst Du auch googlen, dann kannst Du selbst genau nachlesen und wir müssen hier nicht alle §§ zitieren.

dainfatah 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 11:57

ja im letzten jahr gab es auch mal nen rückstand die er aber aus der welt geschaffn hat. wenn er nun das mietkonto ausgleicht und die vermieterin die kündigung nicht zurücknehmen mag, wie ist vorzugehen um die wohnung zu behalten? Gibt es chancen?

XtraDry  28.11.2011, 12:09
@dainfatah

Nein, wenn der Vermieter nicht will, sind die Chancen sehr gering...

Das ganze ist sicherlich wieder einmal eine Auslegungssache. Ggf. sollte man sich entsprechende Urteile dazu raussuchen:

Nach folgenden Ausführungen die ich gefunden habe

Gründe für ordentliche Kündigung -> Verletzung der Vertragspflichten -> "wiederholte unpünktliche Mietzahlung, Mietrückstände"

steht dem Vermieter das Recht zur Kündigung erstmal zu. In welchen Grenzen sich der Rückstand bewegen kann habe ich leider nirgends gefunden. Das wird dann wohl ein Richter entscheiden.

Nach 2 Monatsmieten Rückstand ist dann eine außerordentliche Kündigung möglich...

dainfatah 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 12:02

hätte man ihm denn nicht eine frist geben müßen innerhalb von z.B. 7Tagen die Rückstände zu begleichen bvor man kündigt?

Ist es denn nicht unverschämt seine Miete nicht zu bezahlen - Natürlich darf er fristgerecht kündigen - das würde ich übrigens auch tun.

Darf er nichz, erst bei zwei mieten...geht zum mieterscgutz

anitari  28.11.2011, 12:55

Darf er nichz, erst bei zwei mieten...geht zum mieterscgutz

Natürlich darf der Vermieter wegen unzuverlässiger Zahlungen dem Mieter kündigen. Selbst dann wenn mit keiner Miete Miete im Rückstand ist.

SuicideSquad  29.11.2011, 12:53
@anitari

Stimmt nicht, bzw beziehe ich mich tatsächlich auf fristlose kündigungen. Ein vermieter kann auch so nichtr einfach ne Wohnung kündigen, aber da können Fachleute eher helfen.

dainfatah 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 11:49

aber nach 2 mieten rückstand wäre ja eine fristlose kündigung.. dies ist eine fristgerechte zum 1.2.2012.. er ist natürlich bereit wieder eine rate zu bezahlen... die letzten 6 mieten waren immer pünktlich auf ihrem konto.. ist die kündigung jetzt wirksam oder nicht? was sollte er tun?

darf er nicht, erst ab zwei mieten rueckstand

anitari  28.11.2011, 12:57

darf er nicht, erst ab zwei mieten rueckstand

Ab 2MM Rückstand darf der Vermieter fristlos kündigen. Hier wurde aber fristgerecht gekündigt. Und das ist bei unzuverlässiger Zahlungsweise des Mieters rechtens.

rockabella1987  28.11.2011, 16:19
@anitari

stimmt...hatte mich verlesen...

dainfatah 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 11:45

aber nach 2 mieten rückstand wäre ja eine fristlose kündigung.. dies ist eine fristgerechte zum 1.2.2012.. er ist natürlich bereit wieder eine rate zu bezahlen... die letzten 6 mieten waren immer pünktlich auf ihrem konto.. ist die kündigung jetzt wirksam oder nicht? was sollte er tun?