Mietsache Übergabeprotokoll und die Waschmaschine?
Kurze Frage
ich bin kürzlich aus einer Wohnung ausgezogen in der ich über 14 Jahre lebte. Im Mietvertrag war auch eine Waschmaschine drin, die vor längerer zeit kurz nach einem Wasserschaden kaputt ging - Der Vermieter hat den Schaden durch die Versicherung erledigt (Mieter ein Stockwerk tiefer hatte Wasserflecken an der Decke). Als die Waschmaschine kurze zeit später kaputt ging hätte ich das dem Vermieter mitteilen mssen - das weiss ich nun. Hatte ich aber nicht gemacht und habe mir eine neue Maschine gekauft. Nun ist der damalige Vermieter nicht mehr der aktuelle, er hat vor einem Jahr die Wohnung verkauft. Der neue Besitzer besteht nun auf das ding. Was muss ich jetzt machen, eine neue kaufen? Die damalige Maschine war auch schon alt, wenn ich ne neue kaufen muss was muss das für eine sein? Die Maschine wäre jetzt wenn sie noch da wäre mindestens 14 Jahre alt. Und der Schaden ereignete sich vor ca 7 Jahren.
Dann noch ne Frage wegen Wohnungs und Haustürschlüssel. Diese habe ich leider verloren. Somit konnte ich ihm nur ein paar geben. Darf er jetzt auf meine Kosten die Schlösser wechseln? Es sind keine Sicherheitsschlösser, lediglich solche Schlüssel die man überall nachmachen kann.
12 Antworten
Scheint ein Abzocker zu sein dein neuer Vermieter. Solchen Leuten kann man nur wünschen, dass das Schicksal irgendwann einmal kräftig zurückschlägt. Die Waschmaschine ist nach wie vor dein Eigentum und nicht Bestandteil der erworbenen Wohnung.
Natürlich kannst du gegen den Vermieter eine Strafanzeige wegen Unterschlagung machen.
Wieso Abzocker ? - Wenn Du jemandem dein Auto leihst und kriegst das Ding ohne Stereoanlage zurück mit dem Kommentar, war kaputt hab ich weggeworfen, würdest Du auch eine neue verlangen ^^.
Die kaputte Waschmaschine.
Ja, vom Mieter. Der hat diese offenbar einfach entsorgt, obwohl sie Eigentum des Vermieters war. Wieso man aber den VERmieter wegen Unterschlagung anzeigen soll, erschließt sich mir absolut nicht...
Ja, eben. Also den Vermieter anzeigen, obwohl man selbst was unterschlagen hat, ist mir ebenfalls nicht so begreiflich.
Im Übrigen wird sich die Polizei für solch zivilrechtlichen Kram nicht interessieren. Das landet unter "nicht vordringlich" und kommt automatisch auf den Tisch mit Stempel "Verfahren eingestellt".
Ich find‘s halt krass, jemand einen Schicksalsschlag zu wünschen, der seine Mietsache gerne vollständig übergeben haben möchte...
Da stimme ich Dir zu. Man darf bei so etwas immer davon ausgehen, dass ein solcher Wunsch auf einen selbst zurück fällt.
?!?!? Wieso Abzocker? Die Wohnung wurde mit Waschmaschine vermietet, also muss bei Auszug auch eine Waschmaschine übergeben werden.
Kaufe eine alte gebrauchte Waschmaschine bei EBAY Kleinanzeigen. Die alte Maschine war 14 Jahre alt. Er hat keinen Anspruch auf eine relativ neue Maschine. Da die Schlüssel weg sind, kann er ein neues Schloss einbauen lassen zur Sicherheit. Aber du könntest es ebenfalls machen. Wahrscheinlich wieder so ein Vermieter, der sich auf Kosten des ehemaligen Mieters bereichern will :-((. Wenn er die Schlösser austauschen lässt, dann hat er eine Rechnung vorzulegen!
- Du wirst die Maschine zahlen müssen, was ist eine 14 Jahre alte defekte Maschine denn wert. 10-20 Euro.
oder kauf die
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/waschmaschine-bauknecht/1081024258-176-9063
- Wenn das keine Sicherheitsschlüssel sind, lass ein paar nachmachen. Soviele wie im Mietvertrag stehen. Die bekommt er wenn du ausziehst.
Der neue Besitzer besteht nun auf das ding. Was muss ich jetzt machen, eine neue kaufen?
Natürlich schuldet man Rückgabe einer mitvermieteten Waschmaschine, die damit Bestandteil der Mietsache war. Jetzt eben die, die man vor sieben Jahren neu kaufte, als man ungefragt die überlassenen ersetzte.
Dann noch ne Frage wegen Wohnungs und Haustürschlüssel. Diese habe ich leider verloren. Somit konnte ich ihm nur ein paar geben. Darf er jetzt auf meine Kosten die Schlösser wechseln?
Der VM darf tatsächlich ein neues Haustürschloss mit ausreichend Schlüsseln einbauen lassen, wenn durch den Verlust deiner Schlüssel Gefahr bestünde, dass sich Dritte unbefugt Zugang verschaffen können. Für die Wohnungstür gilt dasselbe, wobei hier dein Nachmieter für die Zeit seiner Nutzung auf seine Kosten einen eigene Zylinder verbauen dürfte da er nicht weiß, wer alles Zutritt hat, und das mitvermietete Schloß bei Rückgabe wieder einbaut.
G imager761
Ja,der Vermieter hätte seinerzeit entweder eine mögliche Reparatur bezahlen oder eine neue Waschmaschine bereitstellen müssen.
Der Vermieter muss nur für solche Reparaturen aufkommen, die mitvermietete Gegenstände betrifft. Nur für solche Gegenstände gilt seine in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelte Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungspflicht.
Das hast Du aber versäumt mitzuteilen,so dass es heute natürlich schwer ist das alles noch nachzuvollziehen.
Einige Dich mit dem Vermieter darauf,dass Du ihm eine gebrauchte hinstellst.
Und für fehlende Schlüssel mußt Du natürlich aufkommen,also Ersatzschlüssel bezahlen.
Und was wurde bitte unterschlagen?