Überspannungsschaden am Backofen. Die Küche ist vom Vermieter und gehört zur Mietsache. Wer muss den Schaden bezahlen oder wem seine Versicherung steigt ein?

6 Antworten

Wenn der Backofen Teil der Mietsache ist, muss er über die Gebäudeversicherung gedeckt sein. Leider haben längst nicht alle Wohngebäudeversicherungen den Überspannungsschaden eingeschlossen.

Aber das ist nicht dein Problem. der Vermieter ist für die Reparatur zuständig.

DolphinPB  09.07.2015, 15:13

Unsinn, das geht doch nicht über die Gebäudeversicherung.

Apolon  09.07.2015, 14:50

Wenn der Backofen Teil der Mietsache ist, muss er über die Gebäudeversicherung gedeckt sein

Was für ein Quatsch !

Leider haben längst nicht alle Wohngebäudeversicherungen den Überspannungsschaden eingeschlossen.

Auch dies ist Unsinn - ich kenne keine Wohngebäudeversicherung wo kein Überspannungsschaden eingeschlossen ist.

DerHans  09.07.2015, 14:52
@Apolon

Dann hast du noch keine Policen auf dem Land gesehen, die teilweise schon in der 3. Generation unverändert sind.

Apolon  09.07.2015, 15:58
@DerHans

Dann hast du noch keine Policen auf dem Land gesehen, die teilweise schon in der 3. Generation unverändert sind.

Diesen Versicherungsvermittler, der zulässt, dass seine Kunden noch solche Verträge haben, den sollte man zum Teufel jagen und ihm seine Zulassung abnehmen.

Auch bei unterlassener Beratung kann man in Regress genommen werden.

... die Hausrat des Mieters. Bei einem Glasbruch ordnet ja auch die Glasversicherung des Mieters. .. und wenn er keine hat, öffnet der Mieter eben seine Geldbörse und zieht den gesparten Beitrag intern natürlich ab von seinem Schaden.

Für Überspannungsschäden von Mietsachen durch direkten Blitzeinschlag in das betreffende Gebäude kommt deine Hausratversicherung auf. Sie darf allerdings Anscheinsbeweis durch Gutachten widerlegen, wonach der Eintritt einer behaupteten Schadspannung nicht ursächlich für den Defekt ist und Regulierung ablehnen :-(

In dem Fall schuldest du dem VM Ersatz der Beschädigung seines mitvermieteten Eigentums.

Die Küche ist vom Vermieter und gehört zur Mietsache. Wer muss den Schaden

Um dies beantworten zu können, müsste man den Mietvertrag gelesen haben.

oder wem seine Versicherung steigt ein?

Die Hausratversicherung des Mieters.

Ihre Küche gehört nicht zum Gebäude sondern zu Ihrem Hausrat. Damit ist auch Ihre Hausratversicherung zuständig.