Hallo.wer muss die Waschmaschine vom vormieter entsorgen?

11 Antworten

Wie Renick schreibt: Der Vermieter hat sie vom Vormieter übernommen. Es ist seine.

Sie einfach zu entsorgen, wäre falsch. Wenn sie noch funktioniert, wovon ich ausgehe, kannst Du sie bis zum Ende des Mietverhältnisses einlagern (Dein Job!) und nach Ende stellst Du sie wieder dort hin, wo Du sie weg genommen hast.

Am besten aber fragst Du den Vermieter, was mit der Maschine passieren soll. Wurde sie von Dir ersetzt, weil sie kaputt gegangen ist, will er sie vielleicht reparieren und dann weiter verkaufen.

Will er sie nicht mehr reparieren, ist er schlau, wenn er sie bei Dir raus holt und selbst entsorgt, denn wenn Du verlangt hättest, dass er die alte reparieren läßt oder dass er eine Ersatzmaschine stellen muss, hätte er nun dumm aus der Wäsche geschaut.

Alles, was beim Einzug seitens des Vermieters in der Wohnung ist, gilt als mitvermietet, es sei denn im Mietvertrag wurde ausdrücklich was anderes vereinbart.

Wenn du sie einmal übernommen hast, ist das deine Sache. Häufig nimmt aber der Verkäufer einer neuen Maschine das Altgerät zur Entsorgung mit.

In vielen Kommunen muss man dafür einen extra Abholungstermin vereinbaren.

Es gibt aber auch Sozial-Vereine, die solche Geräte abholen und für Bedürftige wieder aufarbeiten.

albatros  28.03.2018, 23:53

Die WM ist Eigentum des Vermieters. Mit ihm wäre zu vereinbaren, was mit ihr passieren soll. Er kann sie entsorgen (der Mieter  bitte nicht, sie gehört ihm nicht! Als Alternative käme in Frage, dass sie sicher aufbewahrt und zu mietende wieder in der Wohnung aufgestellt wird.

DarthMario72  28.03.2018, 13:06
Wenn du sie einmal übernommen hast, ist das deine Sache.

Hätte der Fragesteller die WaMa direkt vom Vormieter übernommen, hättest du Recht. Er hat sie aber vom Vermieter übernommen bzw. sie war schon in der Wohnung. In dem Fall gilt sie als mitvermietet, sofern nicht im Mietvertrag etwas gegenteiliges steht. Einfach so entsorgen darf er sie also nicht.

Da du Besitz der Waschmaschine bist, musst auch du sie entsorgen. Du kannst dir aber Tipps vom Vermieter holen und fragen, wie du das am besten machen kannst. Oft kennen Vermieter die besten Handwerker, Dienstleister etc. p.p.

DarthMario72  27.03.2018, 16:49

Der Fragesteller ist zwar Besitzer, aber Eigentümer ist der Vermieter. Der hat zu entscheiden, was damit passieren soll.

Zur Beantwortung muss man sich erst mal überlegen, wem die Waschmaschine gehört, also wessen Eigentum sie ist. Und wie du schreibst, hast du die Waschmaschine nicht dem vorherigen Mieter abgekauft. Sondern sie war da, als du in die Wohnung einzogen bist. Das bedeutet, dass der vorige Mieter das Gerät dem Vermieter geschenkt hat, nicht dir. Sie ist also das Eigentum des Vermieters.

Das bedeutet, du bittest den Vermieter, dass er die Waschmaschine raus holt. Oder die Alternative, du stellst sie in dein Kellerabteil, um sie beim Auszug wieder in die Wohnung zu stellen.

Wenn sie schon in der Wohnung war, hat der Vormieter sie dem Vermieter überlassen. Dein Vermieter ist jetzt Eigentümer. Und alles, was bei Einzug in der Wohnung ist, gilt als mitvermietet, wenn nicht im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist.

Einfach entsorgen darfst du sie nicht. Wenn du sie nicht nutzen willst, lagerst du sie ein und stellst sie bei Auszug wieder dorthin, wo sie war. Am besten fragt du aber deinen Vermieter, was du damit machen sollst.