Mietrecht: Bedeutung Klausel "vollständig geräumt und sauber gereinigt zurückzugeben"
Hallo liebe Nutzer, wir werden am 30.06.12 das von uns gemietete Einfamilienhaus an den Vermieter zurückgeben. Das Mietverhältnis dauerte vom 01.01. - 30.06.2012. Im Mietvertrag steht die Klausel "...Die Mietsache ist vollständig geräumt und sauber gereinigt zurückzugeben...". Was genau bedeutet diese Klausel für uns? "Vollständig geräumt" ist klar. Doch was genau bedeutet "sauber gereinigt"? Wir möchten schon gern unsere Mietsicherheit zurück bekommen.
Wir haben unseren sämtlichen Besitz entfernt. Die gesamte Wohnung (überall Laminat bzw. im Bad Fliesen) ist gesaugt und gewischt. Der Kühlschrank, Küche und Bad sind desinfiziert worden. Im Bad sind alle Kalkbeläge und Ablagerungen so gut es ging (das Haus ist Baujahr 1974) entfernt worden. Garage, Werkstatt und Terrasse sind mehrfach gekehrt worden.
Was muss ich sonst noch tun?
Bei Einzug ist kein Übergabeprotokoll angefertigt worden. Wir wussten nicht, dass man eines aufnehmen sollte. War unsere erste Anmietung. Kann ich jetzt bei Auszug auf ein Übergabeprotokoll bestehen und worauf sollte ich achten?
Vielen Dank für eure Infos und Meinungen sagt Goody
8 Antworten
Sauber gereinigt ist ein anderer Ausdruck für das sogennannte Besenrein, ihr habt also nach deiner Beschreibung zu urteilen der Pflicht genüge getan. Bei der Übergabe würde ich aber auf einem Übergabeprotokoll bestehen und darauf achten, dass ihr bestätigt bekommt, dass keine Beanstandungen vorliegen. Zur Übergabe am besten auch einen unabhängigen Zeugen mitnehmen. Da beim Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht wurde liegt natürlich auch kein nachweis des damaligen Zustandes vor. Um etwaigen Diskussionen aus dem Wege zu gehen udn vorbereitet zu sein, könntest du aus dem Gedächtnis eine Beschreibung des damaligen Zustandes anfertigen - nur für dich zur Sicherheit - und bei der Übergabe jemanden mitnehmen, der den damaligen Zustand bezeugen kann.
ging mir auch so, ich mußte allerdings auch z.b. die heizungen säubern. allerdings auch holz an wänden, dass vom vorgänger war. ich denke, ein übergabe protokoll ist für euch wichtig, damit im nachhinein keine unerwarteten forderungen kommen können. bittet doch um einen termin um die sache zu besprechen, diese mietvertrag-klauseln sind schwer zu verstehen.
Was genau bedeutet diese Klausel für uns?
Na gründlich putzen. Besonders die Sanitäreinrichtungen. Und wenn Du ganz gut bist putzt Du auch noch die Fenster und machst die Dübellöcher zu. Der BGH sagt zwar das muß man nicht, macht aber, im Hinblick auf die Kaution, einen guten Eindruck.
die Sache filmisch/foto dokumentieren und klar solltest du auf ein Übergabe-Protokoll bestehen das setzt dich doch dann erst ins Recht.
Du hast voll und ganz das getan, was die Klausel fordert. Fenster putzen und Dübellöcher schließen brauchst du nicht (lt. BGH-Urteil). Es ist aber nicht verboten ...