Abtrittserklärung Mietkaution Jobcenter?
Hallo, ich bin Vermieter und hatte einen Mieter der vom jobcenter die Wohnung bezahlt bekommen hatte, der jobcenter hatte auch die Kaution überwiesen, nun ist die Mieterin ausgezogen und hat zwei monats mieten nicht bezahlt. Das jobcenter möchte von mir die Kaution wieder haben obwohl noch offene schulden da sind, wie kann ich vor gehen? Muss ich tatsächlich wegen der abtrittserklärung das Geld zurück an die Arge zahlen?
5 Antworten
Wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses noch eine Forderung des Vermieters besteht und sich die Kaution auf diese entstandenen Forderungen ( z.B. Mietschulden ) bezieht,kann der Vermieter diese aus der Kaution entnehmen !
Also schreib und weiß dem Jobcenter nach das Mietrückstände für 2 Monate bestehen und überweise dann einen evtl.Restbetrag,falls dir die Bankverbindung schon bekannt ist,wenn nicht sollen sie dir diese schriftlich mitteilen.
Da es hier dann zu einer Überzahlung vom Jobcenter gekommen ist,sollen sie sich dann auch bei der Rückforderung an den ehemaligen Mieter halten und nicht an dich,woher sollst du denn wissen von welchem Geld deine dir zustehende Miete gezahlt werden muss,dieser war nicht dir,sondern dem Jobcenter zur Mitwirkung verpflichtet,musste also Auskünfte und Nachweise über Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen machen.
Genau so ist es, ich habe mittlerweile einen Brief geschrieben und es dem zuständigen gefaxt. Die hätten mich informieren müssen. Danke für die Antwort.
Das jobcenter möchte von mir die Kaution wieder haben obwohl noch offene schulden da sind, wie kann ich vor gehen?
Du solltest dem Jobcenter klar machen, wofür die Kaution da ist. Du musst hier nichts an das Jobcenter zurückzahlen, sondern die Kaution mit den Mietschulden aufrechnen.
Diese Aufrechnung musst Du natürlich dem Jobcenter mitteilen.
Danke für die Antwort, so der Brief ist gefaxt, hoffe das es klappt.
ja, dann verrechnest du die kaution mit deinen forderungen und überweist dem center den rest, haben sie ihre abtretung
ich würde gar nichts anderes tun, sollen die doch klagen
sie kann das nicht abtreten, weil das deine sicherungsleistung ist
sie kann das abtreten, was übrig bleibt, aber erst mal kannst du dich daran bedienen
Danke für deine Antwort, so ungefähr wollte ich auch vorgehen.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und kann für ausstehende Forderungen gegenüber dem Mieter verrechnet werden.
Nur welche "Probleme" das JC mit seinen Kunden hat, ist nicht Dein Problem. Du hast eine Kaution - sprich Mietsicherheit - bekommen, die Du jetzt berechtigt mit ausstehenden Mietforderungen verrechnest.
Denn wenn die Kaution so rückforderbar wäre, wie das JC dies gerne hätte - dann bedürfte es keiner Kautionen durch das JC mehr. Außerdem werden Kautionen an Empfänger von SGB II Leistungen i.d.R. nur als Darlehen gewährt.
Zudem bestehen ja vermutlich / möglicherweise auch noch Forderungen aus den NK-Abrechnungen 2016/2017.
Such dir einen Anwalt.
nein, das sind noch mal 500 kosten
Warum? Ist es wirklich nötig?
Danke für deine Antwort. Allerdings sagt der Jobcenter für den Zeitraum wo die Miete von denen nicht gezahlt wurde hätte sie selbst die Miete zahlen sollen, weil sie Arbeitete oder zuvor Zuviel an Sie gezahlt wurde, von dem wusste ich nichts, ich bin davon ausgegangen dass die Miete von jobcenter bezahlt wird. Sie hat von Oktober 2016 bis September 2017 bei mir gewohnt und die Miete April/Mai 2017 wurde nicht überwiesen.