Mietschuldenfreiheitsbestätigung, Erwähnung von fehlender Kaution rechtens?

6 Antworten

Darf er auf die Mietschuldenfreiheitsbestätigung die fehlenden Betrag
erwähnen, es handelt sich ja nicht um Miete sondern um Kaution?

Darf er. Es gibt keine rechtliche Grundlage was in so einer Bescheinigung stehen darf und was nicht. Übrigens gibt es auch keine rechtliche Grundlage das der Vermieter diese Bescheinigung ausstellen muß.

Regelmäßige und pünktliche Mietzahlungen kann man auch durch Vorlage der Kontoauszüge belegen. 

Er muss gar keine Mietschuldensbescheinigung ausstellen. Insofern steht es ihm auch frei, das rein zu schreiben, was er für wichtig und richtig hält, denn eine solche Bescheinigung ohne Erwähnung des Kautionsfehlbetrags wäre auch wieder nicht korrekt. Auch wenn Du anderer Meinung bist, was diesen Betrag angeht.

Wenn Du mit der Bescheinigung nicht klar kommst, lass sie weg und belege dem neuen Vermieter auf andere Art, dass Du immer brav bezahlt hast (Kontoausüge z. B.)

Lass Dir die Bestätigung vom alten Vermieter doch einfach mal geben. Eventuell gibst Du diese nicht weiter wenn für Dich ungünstig ist.

Wobei ich das mit Kautionsschulden jetzt nicht verstehen muss, denn beim alten Vermieter geht es ja darum, dass er die Kaution zurück geben muss, sofern er keine Ansprüche mehr hat. Er hätte den fehlenden Betrag während der Mietzeit von dir einfordern können. Das jetzt im Nachhinein vorzuwerfen macht keinen Sinn.

Was Du noch machen kannst ist eine kostenlose Schufa Selbstauskunft anzufordern. Diese ist unter Umständen viel aussagekräftiger für Deine Bonität. Bei meinen Mietern frage ich im Zweifel das gerichtliche Schuldnerregister ab, ist auch oft eine gute Hilfe.

schleudermaxe  08.10.2016, 06:19

.... und Mietschulden stehen in der Schufa?

Frankenmuggl  08.10.2016, 08:02
@schleudermaxe

Nein. Ich meinte das ersatzweise für den Fall, dass der Fragesteller die Bestätigung nicht bekommt, oder er wegen den 80 Euro die Bestätigung nicht weitergeben möchte.
Dem neuen Vermieter geht es doch darum festzustellen, ob er wohl seine Miete bekommt oder mit Zahlungsproblemen zu rechnen ist. Und wenn ein neuer Mieter etwas anderes anbieten kann als Bonitätsnachweis, könnte er das vielleicht auch akzeptieren.

Die Forderung der Zahlung einer vereinbarten Kaution unterliegt der 3jährigen Verjährung. Nun kommt es drauf an, wann dein Mietbeginn war. Dementsprechend darf er oder darf er nicht.

Natürlich ist das rechtens. 

Wenn Kaution vereinbart wurde, dann muss man sie auch zahlen.

Hast Du sie nicht gezahlt, dann ist es sein Recht dass er es erwähnt.

Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

Anstatt unnötige Anwaltskosten zu bezahlen, solltest Du in Zukunft drauf achten, dass so etwas nicht mehr vorkommt.

Abfallratgeber 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 15:46

Wenn du richtig lesen würdest, wüsstest du dass mein Vermieter mir etwas anhängen will und du hättest dir diesen unhöflichen Kommentar sparen können. Ich habe all meine Gelder bezahlt.

johnnymcmuff  11.10.2016, 16:24
@Abfallratgeber

1. Es war eine Antwort und kein Kommentar.

2. Wo bitte ist  meine Antwort unhöflich?  Nirgends.

3. Andere User haben das Gleiche oder Ähnliches geschrieben und da hast Du keinen blöden und unnötigen Kommentar geschrieben.

Echt unverschämt, antwortende User so anzublaffen.

4. Antworten richtig lesen und dann bitte die Netiquette von gutefrage auch mal anschauen.