Vermieter behauptet nach 15 Jahren keine Kaution bekommen zu haben?
Hallo,
unser Vermieter behauptet nun, nachdem wir 15 Jahre zur Miete bei Ihm wohnen, die Mietkaution damals nicht bekommen zu haben und hat eine Klage beim Gericht eingereicht.
Vorangegangen sind von unserer Seite aus Mietminderungen, da es in der Wohnung mittlerweile zu erheblichen Mietmängeln gekommen ist, welche der Vermieter nicht beseitigt.
Aber um wieder auf die Kaution zurück zu kommen. Uns ist es nicht möglich die Überweisung von vor 15 Jahren nachzuweisen. Wie entscheidet das Recht?
14 Antworten
Was bringt dem Vermieter diese Klage?
Selbst wenn diese vereinbart war und von Euch nicht gezahlt wurde, wäre diese Forderung längst verjährt.
Hier greifen die regelmäßigen (3-Jährigen) Verjährungsfristen nach § 195 BGB.
Ansonsten müsstet Ihr schon nachweisen, dass Ihr eine Kaution gezahlt habt. Der Vermieter kann ja nicht nachweisen, etwas nicht bekommen zu haben.
Letztendlich ist es aber auch egal: Der Vermieter hat nach 15 Jahren keinen Anspruch auf die Zahlung einer Kaution.
Was dem Vermieter die Klage bringt? Naja du kennst den Vermieter nicht.
Nochmal: Selbst wenn Ihr damals keine Kaution gezahlt habt, wird die Klage abgewiesen.
Die Forderung hierfür ist seit ca. 12 Jahren verjährt.
Angenommen, hier kommt ein Schreiben des Vermieters erklärt Ihr vorsichtshalber die Einrede der Verjährung und dann ist gut.
Da bin ich mir aber recht sicher, dass die Beweislast beim Vermieter liegt - insofern die Kaution laut Mietvertrag geregelt war. Hättet ihr keine Kaution bezahlt wäre der Vermieter ja rechtlich gegen euch vorgegangen bzw. hätte euch überhaupt nicht in die Wohnung gelassen. Da müsste er erstmal schlüssig einem Richhter erklären, warum er die Nichtzahlung akzeptiert hat. Was anderes wäre es, wenn die Kautionszahlung nirgendwo im Vertrag auftaucht.
Da bin ich mir aber recht sicher, dass die Beweislast beim Vermieter liegt
Das dürfte schwer werden. Wie will man denn nachweisen, etwas nicht erhalten zu haben?
Vielmehr müsste der Mieter nachweisen, etwas geleistet zu haben.
Wenn im Vertrag steht, dass eine Kaution zu leisten ist, wird der Vermieter doch immer darauf bestehen, dass diese auch geleistet wird. Er wird wohl kaum 15 Jahre auf die Kaution verzichten.
Naja, mal als Analogie zu einer Schlägerrei. Person A behauptet von Person B geschlagen worden zu sein. Person A hat aber keinerlei Beweise, also Wunden o.ä., dann brauch doch Person B nicht nachweisen dies nicht getan zu haben?
In der Praxis kommt es aber immer mal wieder vor, dass aus irgend einem Grund die Kaution nicht gleich und sofort und in voller Höhe gezahlt wird. Die Wohnung wird übergeben und auf einmal fällt dem Mieter dies und das und jenes ein und bezahlt wird die Kaution oder der Rest davon nie.
Wir hatten mal einen Fall, wo uns der Mieter mangels Kohle eine Abtretung aus einem Sparguthaben übergeben hat. Aus irgend einem Grund haben wir dabei erst Entscheidendes übersehenen. Die Abtretung taugte nicht als Kaution.
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in anderer Sache kam dann auch die Sprache auf diese komische Kaution. Der Richter schloss sich unserer Ansicht an, dass es sich dabei nicht um eine Kaution handelte und verurteilte den Beklagten auch auf nachträgliche Zahlung der Kaution.
Ein anderer, immer wieder vorkommender Fall ist ein Vermieter-Wechsel z. B. aufgrund des Todes des bisherigen Eigentümers. Das Haus geht auf den Erben oder Erwerber über, aber dieser hat keinerlei Nachweise darüber, dass jemals Kaution gezahlt wurde.
Bei einem Mieterauszug verlangt dieser die Kaution und der neue Eigentümer teilt ihm mit, dass es keine Kaution gibt. Wie will der Mieter beweisen, dass Kaution gezahlt wurde. Der Mietvertrag sagt lediglich aus, wozu der Mieter verpflichtet war, nicht aber, ob diese Pflicht jemals erfüllt wurde.
Leider kann man den vorigen Vermieter nicht mehr fragen.
Er wird wohl kaum 15 Jahre auf die Kaution verzichten.
Vielleicht hat er es vergessen?
Letztendlich ist es aber auch egal. Spätestens bei Auszug des Fragestellers müsste er auf Zahlung klagen. Hier muss er dann definitiv nachweisen, dass er eine Kaution gezahlt hat.
So ist es. Auch im Strafrecht muss bewiesen werden, dass man etwas getan haben soll. Wäre ja auch ziemliche Willkür, man könnte jeden Bürger verhaften und ihm etwas vorwerfen und wenn er nicht das Gegenteil beweisen kann, bedeutet es, er hat Schuld... Nein, so einfach ist das zum Glück nicht.
Zu deinem Beispiel: Wunden wären kein Beweis, dass Person B geschlagen hat, es wäre nur ein Hinweis, dass irgendjemand geschlagen haben könnte. Person A bräuchte handfeste Beweise oder eindeutige Indizien, wenn Person B fälschlicherweise behauptet, er hätte ihn nicht geschlagen.
Warum soll er das nicht können dürfen? Etwa als nachträgliche Kompensation für Schönheitsreparaturen, die der M selbst erbringen wollte? Als Erlass der ersten Monatsmiete wg. Renovierungsbedürftigkeit, ungeräumtem Keller, besetztem Stellplatz?
Wie entscheidet das Recht?
Das entscheidet der Richter nach Prüfung des Sachverhaltes.
Das kann keiner vorhersehen
Die Rechtslage ist eindeutig: Die Forderung ist verjährt.
Hallo, unser Vermieter behauptet nun nachdem wir 15 Jahre zur Miete bei Ihm wohnen, die Mietkaution damals nicht bezahlt zu haben
In der Regel zahlt wohl eher der Mieter die Kaution und auch nur dann, wenn im Mietvertrag vereinbart. Das vorweg, hast dich verm. verschrieben.
Hast du keine Quittung oder sonstigen Beleg (Überweisungskopie oder Kontoauszug?
Im Übrigen wird der Vermieter Pech habe mit seiner Klage. Die Forderung nach /auf Zahlung der Mietsicherheit unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährung. Da kommt er zumindest 11 Jahre zu spät.
Hast du denn damals gezahlt?
Bei mir steht "Der Vermieter behauptet .... nicht bekommen zu haben"
btw. ich hab gerade echt gedacht, dass ichs falsch geschrieben hätte, und wollt es korrigieren, aber scheinbar wurde der text verändert
Und ja damals habe ich gezahlt
Ganz einfache Geschichte. Die Klage bringt dem Vermieter zunächst mal nichts, denn nach 15 Jahren ist seine Forderung schon längst verjährt.
Da ihr aber jetzt auch nicht nachweisen könnt je bezahlt zu haben, werdet ihr die Kaution bei einem Auszug auch nie mehr wieder sehen.
Somit wird die Klage zwar zunächst ins Leere führen, aber da ihr eine Zahlung auch nicht nachweisen könnt, ist somit dann auch festgehalten, dass ihr nichts zurückbekommt.
Unterlagen von Zahlungen wo es nach Jahren zu Rückzahlungen kommen soll, hebe ich mir grundsätzlich immer auf. Hier hätte es gereicht den Kontoauszug zum Mietvertrag zu legen.
Was dem Vermieter die Klage bringt? Naja du kennst den Vermieter nicht. Er ist sehr speziell, sagen wirs mal so..