Mietrecht: WG Mitbewohnerin gibt Wohnungsschlüssel nicht und lässt Zeug stehen

9 Antworten

soso - die Frau Ibold! Du solltest mit Echtnamen etwas vorsichtiger sein. Wer steht im Mietvertrag? Falls Frau Ibold dort nicht eingetragen ist, ist der Wohnungsmieter zuständig und wird auch schön die Miete weiterzahlen müssen.

Aber schreibe ihr tatsächlich mal, vielleicht ist sie einsichtig und Ihr könnt das noch im Guten lösen. Eine Räumungsklage wird verdammt teuer und Du kannst u.U. auf den Kosten sitzenbleiben. Den Keller zu versperren, halte ich für keinegute Idee. So hat sie nicht mal die Möglichkeit, ihr altes Zeug dort rauszuschaffen.

Ich habe vergessen zu erwähnen das wir einen Zusatzvertrag vom Vermieter haben das die Person am 1.12. aus dem Mietvertrag ausgeschlossen wird, das haben wir auch unterschrieben.

anitari  08.12.2014, 09:18
das die Person am 1.12. aus dem Mietvertrag ausgeschlossen wird, das haben wir auch unterschrieben.

Aus einem Mietvertrag kann man nicht ausgeschlossen werden. Bestenfalls entlassen. Dem müßten aber alle am Vertrag beteiligten PERSONEN zustimmen. Ansonsten ist die Vereinbarung nicht das Papier wert auf der sie gedruckt wurde.


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wie ich meine nicht wirklich Ahnung von seinem Job und hat mir erbost mitgeteilt das ich!!! als Mieter dafür sorgen muss das die Schlüssel bei mir abgegeben werden.

Er hat dann mehr Ahnung als Du. Es gibt hier zwei Vertragspartner, nämlich Vermieter und Mieter (in diesem Fall die WG). Ihr müsst gemeinsam die Pflichten als Mieter erfüllen. Der Vermieter muss gar nichts. Aktuell habt Ihr bei Ende des Mietverhältnis alle Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben. Wie Ihr die Schlüssel auftreibt, ist allein Eure Sache.

Selbiges gilt für die Mietzahlungen. Ihr habt dem Vermieter, die vereinbarte Miete zu entrichten. Wie Ihr das im Innenverhältnis löst, kann dem Vermieter egal sein.

das ist tatsächlich euer problem alles

ihr habt die gemeinsam angemietet, euer innenverhältnis ist eure sache

ihr hättet sie gar nicht aus dem MV entlassen müssen

die kann nicht so einfach kündigen

ihr müsstet dem zustimmen

habt ihr nicht, also könnte man eigentlich die kündigung auch als nichtig werten

wäre schon ein spass, sie haftet für die miete etc voll weiter

natürlich hat sie dann auch weiter die mieterrechte

Rick501  08.12.2014, 08:59

Bitte etwas

weniger

Zeilenumbrüche.

Danke

sehr.

Chemtrailopfer  08.12.2014, 09:06
@Rick501

Nein, dann müsste ich ja korrekte Groß- und Kleinschreibung anwenden und auch alle Satzzeichen verwenden!

sieh es so als brainstorming

Hier hat eine Entlassung aus dem Mietvertrag stattgefunden, die nicht allen Erfordernissen entspricht.

Die ziehende Mieterin hätte an die verbleibenden Mieter und an den Vermieter den Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag stellen müssen - Dieser Antrag ist zwar beim Vermieter aber nicht bei den Mietern eingegangen, statt dessen erhalten die bleibenden Mieter einen als "Zusatzvertrag" verfassten Beschluss vom Vermieter, wonach sie dem "Ausschluss" der ziehenden Mieterin aus dem Mietvertrag zustimmen. Wurde diese Zustimmung von den bleibenden Mietern unterschrieben?

Bliebe das Problem der Kaution: Der Vermieter hat die Kaution für die Wohnung übernommen. Nun schließt er eine Mieterin aus dem Mietvertrag aus - damit ist aber n icht die Rückgabe der Kaution verbunden, weil sich auch nicht die Höhe der Miete ändert. Du hast im "Zusatzvertrag" der Rückgabe des Kautionanteiles per unterschrift zugestimmt? Damit übernimmst du den Kautionsanteil der ausgeschiedenen Mieterin gegenüber dem Vermieter, Deine 2. Mieterin hat aber ebenfalls zusgestimmt und müsste nun an der Auszahlung beteiligt werden. Du hast vermutlich 6 Monate Zeit, die Rückzahlung vorzunehmen, wenn die ehemalige Mieterin alle Mängel beseitigt hat. Fristsetzung, Selbstbeauftragung, Abrechnung des Kautionsteiles im Innenverhältnis ist denkbar aber rechtlich zweifelhaft, weil keine mietvertragliche Grundlage zwischen beiden Seiten besteht.