WG neuer Mitbewohner, Vermieter erhöht die Miete
Hallo,
ich wohne in einer WG, mein Mitbewohner und ich haben den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben müssen. Er zieht nun bald aus und seine Freundin wird meine neue Mitbewohnerin. Der Vermieter will das das Mietverhältnis gekündigt wird und ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird. Im neuen Mietvertrag ist die Miete allerdings 50 € teurer. Nun stelle ich mir die Frage, kann der das einfach machen (Vertragsfreiheit hin oder her, für mich ist es real eine Mieterhöhung). Und kann ich mich dagegen währen?
Vielen Dank schon mal im voraus :)
4 Antworten
Nun stelle ich mir die Frage, kann der das einfach machen (Vertragsfreiheit hin oder her, für mich ist es real eine Mieterhöhung).
Ja er kann das einfach machen.
Denn Ihr habt momentan einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag, wenn der Mitbewohner ausziehen will:
müssen beide Parteien kündigen
oder man macht gemeinsam mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag
Der Vermieter kann in beiden Fällen entscheiden mitwem er einen Mietvertrag macht.
Dann ist es keine Mieterhöhung, sondern ein neuer Vertrag.
Und kann ich mich dagegen währen?
Meine Meinung, nein.
der vermieter darf hier so vorgehen wie beschrieben - nennt sich "einheitlichkeit der kündigung" - wenn auf einer seite des vertrages mehrere personen vertragspartner sind, kann die kündigung auch nur einheitlich von allen für alle erfolgen (LG Köln). so ist das mietrecht.
ja, denn dein ausziehender mitbewohner hat den mietvertrag ja selbst unterschrieben. damit bist du nicht alleiniger mieter und kannst niemanden ´aufnehmen´. deine/eure vertragsseite ist quasi ein ´paket´ , dass man (im mietrecht) nicht auseinanderreißen kann. entweder alle oder keiner. :o((
anders sähe es aus, wenn du alleiniger mieter der whg. wärst und einen untermieter hättest (falls dein vermieter zugestimmt hätte). den untermietern kannst du kündigen oder neu´anstellen´, wie du lustig bist.
falls man/ du mit deinem vermieter reden kannst, tu es. leg ihm dein anliegen dar, wie sehr du an der whg. hängst usw. vielleicht lässt er sich auf eine kündigung mit gleichzeitigem neuen mietvertrag incl. untermieter ein. der mv lautet dann nur auf deinen namen; den vertrag mit dem untermieter schließt DU ab. achtung: vermieter muss der untervermietung zustimmen!
hast du bzw. ihr eine kaution hinterlegt? die müsstest du dann allein übernehmen. vermietern geht es darum, das risiko möglichst gering zu halten bzw. zu verteilen. das tut er, wenn mehrere mieter den mv unterschreiben. das risiko sollte aber auch gering bleiben, wenn du allein die kaution bezahlst.
so oder so - um die erhöhung von 50,-- scheinst du nicht herum zu kommen; eine neuvermietung ist für den vermieter eine gute gelegenheit, die miete zu erhöhen. vielleicht besorgst du dir auch mal den mietspiegel deiner region für eine argumentation.
viel glück!
kann er machen
du kannst dich dagegen wehren, indem du es nicht anmietest
ist rechtlich alles 100% ok
ihr müssten den alten mv auflösen und einen neuen abschließen
der neue ist halt 50€ teurer
es ist rechtlich keine mieterhöhung, es ist eine neuvermietung, egal, wie du das siehst
Keiner kann Euch zwingen den Mietvertrag zu kündigen.
Allerdings kann auch keiner den Vermieter zwingen einen von mehreren Hauptmietern aus dem Vertrag zu entlassen und dafür einen neuen Hauptmieter aufzunehmen.
Vielen Dank für Deine Antwort! Ich möchte aber ungern kündigen, sondern nur einen neuen Bewohner, der den alten ersetzt, mit in den Mietvertrag aufnehmen. Macht dies einen Unterschied?