Was machen wir wenn unsere ehemalige Mitbewohner den Schlüssel nicht raus rückt?
Eine Mitbewohnerin aus unserer 3er WG ist ausgezogen und die Trennung verlief nicht besonders glatt, vor allem von ihrer Seite kommen nur Drohungen und Ignoranz. Wir waren ihr gegenüber recht wohlwollend und haben vieles einfach hingenommen weil wir keinen unnötigen Stress wollten. Nachdem sie aber die Wohnung völlig verdreckt nach ihrem Auszug hinterließ und Möbel und Gegenstände unabgesprochen in den Gemeinschaftsräumen verblieben, die wir nun entsorgen müssen, haben wir nun auch langsam den Kanal voll.
Das Problem ist, dass sie sich weigert einen Wohnungsschlüssel (Generalschlüssel) heraus zu geben bis die neue Mieterin ihres Zimmers im Mietvertrag steht um ihren Namen heraus streichen zu lassen. Unsere Verwaktung ist die langsamste der Welt, als ich eingezogen bin habe ich über ein halbes Jahr auf meinen Nachtrag gewartet. Es könnte sich also Monate ziehen und wir leben mit der Sorge, dass die alte Mitbewohnerin einfach die Wohnung betritt und trauen ihr auch mutwillige Zerstörung zu. Nach ihrem Auszug mussten wir schon ein paar Gegenstände ersetzen, weil sie so verdreckt waren, dass sie nicht weiter nutzbar waren.
Die neue Mitbewohnerin zählt ab 01.03 Miete. Dürfen wir ab da auf die Herausgabe des Schlüssels bestehen und evtl auch rechtliche Schritte gegen sie einleiten?
8 Antworten
Ihr MÜSST sogar rechtliche Schritte einleiten, wenn sie den Schlüssel nicht freiwillig heraus gibt.
Was ist, wenn plötzlich in der Wohnung etwas fehlt? Wen will man dann haftbar machen, wenn nicht alle Schlüssel nachgewiesen werden können?
Generalschlüssel. Da ist der Austausch nicht ganz billig.
Nur den Wohnungtürzylinder wechseln. Kostet zwischen 10 und 20 €. Das natürlich nur vorübergehend.
Dann könnte sie mit dem Schlüssel immer noch unbefugt ins Haus.
Klug erkannt, lieber Hans. Aber nicht in die Wohnung. Was am Haus kaputt gemacht wird, ist höchstens eine Sache zwischen Vermieter und dieser Person, berührt aber nicht die aktuellen Mieter der Wohnung und die Absicht, den Schlüssel noch zurück zu geben, hat die MB doch schon bekannt gegeben.
Umgehend das Schloss austauschen zur Wohnung. Ihr müsst ihr den Zugang zur Wohnung ab sofort unmöglich machen. Mit dem Generalschlüssel kommt sie dann zwar ins Haus, aber weiter auch nicht.
Dann rechtliche Schritte einleiten.
Wenn ihr den Schlüssel wieder habt, dann das Schloss wieder zurück tauschen.
Natürlich kannst du rechtlich vorgehen.
Danke schon mal an alle!
Das Problem ist ja, dass sie eigentlich noch im Mietvertrag steht, jedoch ist ja auch ein mündlicher Vertrag bindend. Dieser kam bei ihrem "Auszugsgespräch" zustande, als sie uns mitteilte, wann sie auszieht. Ab 01.03 zahlt die neue Mitbewohnerin Miete, direkt an die Verwaltung, was ja einen schriftlosen Vertrag darstellt, selbst wenn noch nichts unterschrieben ist.
Können wir also ab morgen den Schlüssel zurückfordern? Wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage? Auch wenn sie noch im Mietvertrag steht ist sie ja ausgezogen und das Zimmer wurde schon neu bezogen und die neue Mieterin zahlt auch offiziell Miete ab 01.03.
Und müssen wir nicht die Hausverwaltung informieren wenn wir das Schloss vorübergehend austauschen lassen? Bzw können wir ihr das in Rechnung stellen?
- Reinigung und Entsorgung in Rechnung stellen.
- Frist setzen zur Herausgabe mit Androhung, dass ihr das Schloss austauschen lasst. Bei einer Schliessanlage kann das sehr, sehr teuer werden. Es reicht dann ja nicht, das Wohnungsschloss zu tauschen.
Doch, in diesem Fall reicht es, wenn man das Wohnungsschloss austausch. Dann kann sie zwar immer noch was im Haus anstellen, aber nicht mehr in der Wohnung. Für alles, was sie im Haus anstellt, ist sie dem Eigentümer des Hauses verantwortlich und die Wohnung läßt sie dann wohl unangetastet.
Alles andere wäre unsachgemäß und völlig überzogen.
Klar, kann man so natürlich machen ubd hat den Vortril, dass man sich zubächst nicht mit der Verwaltung plagen muss. Nur weil man was schreibt muss man es nicvt durchziehen, ne? Aber in Bockshorn jagen und mögliche Konsequenzen verdeutlichen kann und sollte man schon - zumindest bei jemandem, der so uneinsichtig ist wie die letzte Mieterin. Wenn sie einen Untermietvertrag hat haftet im übrigen der Hauptmieter für den fehlenden Schlüssel in sich daraus ergebende Konsequenzen.
Du hast absolut recht und der Hauptmieter sollte wirklich hinterher sein, dass er den Schlüssel wieder bekommt. Im Vergleich zum Verslust des einen Schlüssels aus der Schließanlage ist der Preis für den übergangsweisen Ersatzzylinder wirklich äußerst günstig.
Sie wird doch den Schlüssel freiwillig heraus rücken. Halt nicht gleich.
Bis dahin Schließzylinder wechseln.