Kann man eine Mietbürgschaft mit einem Vertrag aufteilen?
Die vermietergesellschaft hat ein elternteil von einer mitbewohnerin aus unserer wg ohne unser wissen zum alleinigen bürgen für alle 4 mitbewohner benannt. ist wohl laut vertrag alles so ok was die machen, zumindest sagen die das. es ist also nicht möglich mit mehreren bürgen im mietvertrag zu stehen. ist es jetzt möglich, dass die eltern untereinander einen vertrag abschließen, der verpflichtet die bürgschaft zu teilen, falls es dazu kommt? hoffe ihr versteht, was ich mein. danke.
4 Antworten
klar, wenn alle damit einverstanden sind und den vertrag unterschreiben, sollte das gehen.. aber ich sehe da schwierigkeiten.. wenn hinterher ein elternteil doch nicht zahlen will, müssen die anderen klagen.. darauf lässt sich keiner gerne ein............... insofern hat die vermietergesellschaft das schon richtig gemacht.
nein, dieser vertarg ist gegenüber dem vermieter irrelevant...
Nein, das kann nicht ok sein - der Bürge gibt genau an, wofür er bürgt. Wenn die Eltern des einen WG-Bewohners das aber versäumt haben, dann ist ihnen auch nicht mehr zu helfen.
Also das müssen die Bürgen mit der Vermietergesellschaft klären.
Die Eltern untereinander können sicher einen Vertrag abschließen. Der Vermieter wird aber auf jeden Fall immer den einen Bürgen ansprechen.