Miete zurück bekommen wenn man eher ausziehen muss als abgemacht?
Damit ich keine falschen Antworten bekomme schildere ich es noch einmal genauer. Meine Mitbewohnerin hat das Untermietverhältnis von mir zum 30.09. gekündigt. (1 Monat Kündigungsfrist.) Die neue Mitbewohnerin zieht am 01.10. ein. Gestern hat sie mir gesagt, dass sie möchte, dass ich schon zum 26 oder 27. ausziehe, da die neue Mitbewohnerin schon eher einziehen muss, da sie aus der alten WG eher raus musste oder so als geplant. (Weiß nicht genau was da abging, geht mich auch nichts an.) Jedenfalls möchte sie, dass ich zum 26. oder 27. ausziehe. Ich habe dann nachgefragt, ob ich die Miete dann für die Tage zurück bekomme, die ich schon eher ausziehen muss, da ich ja dort dann nicht mehr wohne und weniger Tage Zeit habe um meinen Umzug zu planen und so gesehen ja dann die neue Mitbewohnerin auf meine Kosten dort schon wohnt. Meine Mitbewohnerin/Vermieterin meinte dann, dass ich die Tage nicht zurück gezahlt bekomme, da sowas nicht üblich ist und sie auch nicht einsieht wieso sie das tun sollte. Darf sie das? Hat sie ein Recht dazu das Geld einfach einzubehalten? Wie gesagt - es handelt sich um eine WG mit Untermietvertrag etc. Ich hoffe ich hab nun alles genau genug beschrieben sodass keine dummen Kommentare kommen oder etwas falsch verstanden wurde.
11 Antworten
"Üblich" bzw. gesetzlich geregelt ist das der Mieter die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurück geben muß. Wäre bei Dir, mal übertrieben gesagt, am 01.10. eine Sekunde nach Mitternacht.
Möchte der Vermieter oder Nachmieter früher über die Mietsache verfügen ist das nur mit Zustimmung des Noch-Mieters möglich.
Im Klartext Du kannst auf eine angemessene Entschädigung, z. B. Erstattung der Miete für 3 - 4 Tage, bestehen.
Was anderes wäre es wenn Du freiwillig früher ausziehen und das Zimmer bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist leer stehen würde.
Nein du hast das genau richtig analysiert. Dir steht vertraglich das Recht zu die Wohnung bis zum 30.09. zu nutzen. Wenn der/die Vermieter(in) möchte, dass du früher raus gehst kannst du das natürlich freiwillig tun oder eben deine Bedingungen stellen wie z.B. die Miete entsprechend zu verringern für den letzten Monat.
Ich würde auch nicht freiwillig vorher rausgehen und den vollen Preis bezahlen.
Ganz einfach, wenn du kein Geld für die Tage bekommst, die du eher weg bist, ziehst du erst am letzten Tag des Monats aus.
Wenn man etwas von dir möchte, sollte man dir auch entgegenkommen.
Ganz einfach: Du hast bis zum Ende des Monats Miete gezahlt, also musst du die Mietsache auch so lange nutzen können. Will deine Vermieterin, dass du früher ausziehst und es ist dir auch möglich, dann soll sie dir die Miete für die Tage, die du die Wohnung nicht nutzen kannst zurückzahlen und sich das Geld von der neuen Mieterin holen. Macht sie das nicht, gibst du den Schlüssel auch erst am letzen Tag ab. Auch der Vermieter muss sich an den Vertrag und die Kündigungsfrist halten. Ob und warum die neue Mieterin früher einziehen muss, braucht dich nicht zu interessieren. Bist du die Wohlfahrt? Also entweder Kohle und du ziehst früher aus - oder du bleibst bis zum letzten Tag. Was will sie dagegen tun? Die Polizei holen?
Ich habe dann nachgefragt, ob ich die Miete dann für die Tage zurück bekomme, die ich schon eher ausziehen muss, da ich ja dort dann nicht mehr wohne und weniger Tage Zeit habe um meinen Umzug zu planen und so gesehen ja dann die neue Mitbewohnerin auf meine Kosten dort schon wohnt. Meine Mitbewohnerin/Vermieterin meinte dann, dass ich die Tage nicht zurück gezahlt bekomme, da sowas nicht üblich ist
Doch das ist üblich.
und sie auch nicht einsieht wieso sie das tun sollte. Darf sie das?
Du musst Ihr ja nicht das Zimmer vor dem 30.9 zur Verfügung stellen.
Du hast auf jeden Fall das Recht die Mietsache bis zum letzten Tag zu nutzen.
Ich würde das mit der Nachmieterin direkt klären, will sie früher einziehen, soll sie Geld dafür zahlen oder sich ein Hotel suchen.
MfG
johnnymcmuff