Darf die Schwester meiner Mitbewohnerin seit Oktober 2016 in unserer WG leben ohne Miete zu zahlen?

5 Antworten

Du hättest die Möglichkeit den Mietvertrag neben einer ordentlichen Kündigung einvernehmlich mit deiner Vermieterin aufzulösen. Zankapfel wird dabei wohl die Zahlung der Betriebskostenpauschale sein. Ich vermute, dass dein Mietvertrag hier wie in viele andere dieser Untermietverträge juristisch unsauber abgefasst wurde. So sind vermutlich die Heizkosten nicht nach Verbrauch erfasst, was die Heizkostenverordnung zwingend vorschreibt, und die Nachzahlung von BK im Falle der 12-monatigen BK-Abrechnung im MV nicht rechtssicher vereinbart ist. Da kannst du argumentieren und je nach Volumen der auf dich abgewälzten BK hier erfolgreich Zahlungen verweigern und Rückforderungen stellen, wenn deine Vermieterin den MV nicht auflösen will.

Dazu müsste man deinen Mietvertrag zu diesen Punkten auszugsweise sehen. Mach mal los. 

Nun hat diese Mitbewohnerin ihre Schwester einziehen lassen und diese zahlt keinen Cent Miete

Das geht deine Freundin nichts an.

ihre Mitbewohnerin will sie aber nicht einfach so rauslassen. Was kann sie da jetzt machen?

Form- und fristgerecht kündigen.

Und kann sie verlangen dass die Miete fortan bis zum Ende der Kündigungsfrist durch drei geteilt wird?

Nein.

Kann sie die Miete anteilig von der Schwester rückwirkend zurück verlangen?

Deine Freundin? Nein. Auf welche Rechtsgrundlage denn?

Kann sie ihr Zimmer evtl. für die drei Monate einfach untervermieten?

Nur wenn es ihre Vermieterin erlaubt.

Oder sollte sie zur Hausverwaltung gehen?

Das kann ihr keiner verbieten. Allerdings ist sie, deine Freundin, nicht Vertragspartner der HV.

1Pocahontas1 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 11:00

Und was ist mit den Nebenkosten die nun steigen? Im Falle von Nachzahlungen kann doch meine Freundin nichts dafür.. 

anitari  08.03.2017, 11:11
@1Pocahontas1

Was ist denn zu Nebenkosten vereinbart?

1Pocahontas1 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 11:27
@anitari

Na es gibt eine Pauschale die meine Freundin zahlt und ihre Mitbewohnerin auch. Aber Nebenkosten sind ja dem Personenhaushalt angepasst soweit ich weiß. Und meine Freundin hat auch erfahren dass ihre Vormieterin schon Streit wegen der Nebenkosten hatte, weil es da eine erhebliche Nachzahlung gab. Wir befürchten fast dass es nicht das erste Mal ist dass es so läuft. Weil es wohl immer im Streit mit den Vormietern meiner Freundin auseinander ging.

Ich meine es kann doch nicht sein, dass sie wartet bis sie eine neue Mitbewohnerin hat, die Miete und alles durch zwei geteilt wird, man davon ausgeht dass die Wohnung zwar klein ist, aber zu zweit geht es und dann holt sie ihre Schwester rein..

Aber anscheinend muss sie das ja akzeptieren..

TrudiMeier  08.03.2017, 18:50
@1Pocahontas1

Na es gibt eine Pauschale die meine Freundin zahlt und ihre Mitbewohnerin auch.

Wenn die beiden nur eine Nebenkostenpauschale zahlen, dann bekommen sie doch überhaupt keine Abrechnung und somit auch keine Nachzahlung.

Der Einzug von Familienangehörigen bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters, lediglich einer Information. Ob die Schwester Miete zahlt oder nicht, geht deine Freundin nichts an. 

Die Wohnung ist nicht wirklich groß und meine Freundin war auch nicht wirklich einverstanden.

Nicht wirklich einverstanden ist ein dehnbarer Begriff. Es liest sich aber so, als hätte deine Freundin etwas widerwillig ihre Zustimmung gegeben.  Die Erlaubnis deiner Freundin braucht sie aber nicht.

Nun hat meine Freundin sich eine neue Wohnung gesucht und würde sich
auch um einen Nachmieter kümmern, ihre Mitbewohnerin will sie aber nicht
einfach so rauslassen.

Muss sie auch nicht. Sie muss auch keinen Nachmieter akzeptieren. Wenn deine Freundin ausziehen will, dann muss sie schon fristgerecht kündigen.

Kann sie die Miete anteilig von der Schwester rückwirkend zurück verlangen?

Wer? Deine Freundin? Dafür gibts überhaupt keine Rechtsgrundlage. Als Untermieterin hat deine Freundin ein Zimmer mit Nutzung der Gemeinschaftsräume gemietet. Die Schwester wohnt doch nicht in ihrem Zimmer, oder? Eine Beteiligung an der Miete könnte nur die Hauptmieterin verlangen und der steht es frei, ob sie das tut oder nicht. Schließlich ist es ihre Wohnung.

Und kann sie verlangen dass die Miete fortan bis zum Ende der Kündigungsfrist durch drei geteilt wird?

Nein. Auch hierfür gibts keine Rechtsgrundlage. Du zahlst doch eh nur Miete für dein Zimmer und nicht für die ganze Wohnung.

Kann sie ihr Zimmer evtl. für die drei Monate einfach untervermieten?

Nur mit Zustimmung des Vermieters

Oder sollte sie zur Hausverwaltung gehen?

Kann sie tun - aber was will sie denn da? Petzen? Das wird die HV einen Pups interessieren.

Am besten über die Hausverwaltung regeln.

Außerdem dürfte die Vermieterin deiner Freundin, sofern es nicht ihre Eigentumswohnung ist, auch nicht einfach so ihre Schwester einziehen lassen ohne wiederum ihren Vermieter/in zuerst um Erlaubnis zu fragen.

anitari  08.03.2017, 10:48

Nahe Familienangehörige, wie z. B. Geschwister, kann man ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen lassen. Lediglich informiert werden muß er.

anitari  08.03.2017, 11:18
@MetatrOne Familienangehörige im mietrechtlichen Sinn

Grundsätzlich können dritte Personen, die im Mietvertrag nicht genannt sind ohne Erlaubnis des Vermieters nicht in die Wohnung aufgenommen werden.

...

Eine Ausnahme gilt für Familienangehörige, namentlich Kinder,
Geschwister, Eltern. Familienangehörige können ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/familienangeh.htm

1Pocahontas1 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 10:41

Das Problem ist halt dass meine Freundin mit ihrer Mitbewohnerin einen Mietvertrag hat und nicht mit der Hausverwaltung, können die da überhaupt was machen?

Aber Danke :)

Nun hat diese Mitbewohnerin ihre Schwester einziehen lassen und diese zahlt keinen Cent Miete

Die Mitbewohnerin ist die Hauptmieterin? Nun, ob deren Schwester Miete zahlt oder kostenfrei dort wohnen darf, geht deine Freundin nicht das geringste an. Im Mietrecht gibt es keinen Gleichbehandlungsanspruch.

und ist evtl. nicht einmal der Hausverwaltung gemeldet

Auch das ist nicht das Problem deiner Freundin.

 ihre Mitbewohnerin will sie aber nicht einfach so rauslassen. Was kann sie da jetzt machen?

Deine Freundin kündigt schriftlich mit Einwurf-Einschreiben unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Es gibt doch hoffentlich keinen gegenseitigen Kündigungsverzicht?

Kann sie die Miete anteilig von der Schwester rückwirkend zurück verlangen?

Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage - im Gegenteil hat sie ihren Vertrag zu erfüllen.

Und kann sie verlangen dass die Miete fortan bis zum Ende der Kündigungsfrist durch drei geteilt wird?

Nein, definitiv nicht!

Kann sie ihr Zimmer evtl. für die drei Monate einfach untervermieten?

Dafür braucht sie die Erlaubnis ihrer Vermieterin

Oder sollte sie zur Hausverwaltung gehen?

Und was sollte die ausrichten? Die Hausverwaltung ist nicht Vertragspartner deiner Freundin.