Was tun wenn WG Mitbewohner (Hauptmieter) nicht mehr den Mietteil bezahlen kann, will?
Hallöchen ihr Lieben,
die Frage ist wie oben beschrieben. Genauere Infos sind hier:
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Ich war mit dieser Person früher zusammen. Deshalb stehen wir beide als Hauptmieter der Wohnung drin.
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Inzwischen ist es eine WG, für die wir jedoch auch noch keinen seperaten WG Vertrag gemacht haben.
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Genannte Mitbewohnerin kann/will die Miete nicht mehr ganz zahlen die wir exakt zu 50/50 aufgeteilt haben.
Ich sehe nicht ein mehr zu bezahlen als sie, will jedoch auch nicht aus der Wohnung fliegen. Rausschmeißen kann ich sie nicht, da wir beide als Hauptmieter eingetragen sind. Was kann ich nun machen? Gibt es da irgendwelche gerichtlichen Wege?
7 Antworten
Gegenüber dem Vermieter haftet ihr als Gesamtschuldner, dasheißt es kann ihm egal sein, wer zahlt, Hauptsache es werden 100 % gezahlt - die 100 % kann er sich von jedem der Hauptmieter holen ...
Im Innenverhältnis seid ihr eine sogenannte BGB-Gesellschaft mit dem Zweck "Wohnungsmiete WG" intern schuldet jeder 50 % der Miete, wen Du also in Vorlage treten musst, kannst Du das zuviel gezahlte von dem anderen Partner der WG zurüvk verlangen - notfalls im Klageweg ...
Du kannst aber den Nichtzahler nicht aus der Wohnung werfen, weil ihr Beide mit gleichen Rechten Mieter - auch eine Kündigung geht nur gemeinsam - falls eine Person ausziehen möchte, kann der Vermieter mit der anderen verbleibenden Person einen neuen Mietvertrag schließen - muss er aber nicht
Ihr steht gemeinsam im Mietvertrag und haftet somit gesamtschuldnerisch.
Wenn also Mietzahlungen (teilweise oder ganz) nicht geleistet werden, kann sich der Vermieter das Geld bei einem von Euch holen. Es ist völlig irrelevant, was ihr da als Mieter untereinander ausgeheckt habt (Jeder 50/50, etc.).
Du kannst also nicht sagen dass Du ja "Deinen Teil" bezahlt hast, der Vermieter kann sich auch die andere Hälfte von Dir holen, wenn da was zu holen ist.
Wenn 2 Monatsmieten offen sind, kann der Vermieter EUCH den Mietvertrag kündigen. Du hängst also mit drin.
Gerneso´s Aussage ist vollkommen richtig. Ihr haftet beide gesamtschuldnerisch und eure individuellen "Vereinbarungen" wer welchen Anteil zahlt sind nicht relevant.
Ich kann hier leider keinen sinnvollen Ratschlag geben wie das Problem zu lösen ist. Aufgrund der angespannten Situation bewirken "Appelle" sicherlich wenig. Der Vermieter hat eure Situation nicht zu verantworten also obliegt es dessen Wohlwollen, wie er sich bei Zahlungsverzug verhält.
Ich sehe nicht ein mehr zu bezahlen als sie, will jedoch auch nicht aus der Wohnung fliegen.
Dann sitzt Du erst einmal in der Zwickmühle.
Wenn Ihr beide Hauptmieter des Mietverhältnisses seit, haftet Ihr gesamtschuldnerisch. Folglich wird es dem Vermieter egal sein, wie Ihr die Mietzahlungen aufgeteilt habt. Im schlimmsten Fall holt der Vermieter die restlichen 50% der Miete auch von Dir.
Was kann ich nun machen? Gibt es da irgendwelche gerichtlichen Wege?
Du kannst den Bewohner sicher auf Zahlung verklagen. Das Problem ist hier, dass es keine schriftliche Vereinbarung zur Aufteilung der Mietkosten gibt.
Ich empfehle den Gang zum Anwalt.
Ich sehe nicht ein mehr zu bezahlen als sie, will jedoch auch nicht aus der Wohnung fliegen.
Ihr haftet aber leider gesamtschuldenrisch.
Rausschmeißen kann ich sie nicht, da wir beide als Hauptmieter eingetragen sind. Was kann ich nun machen? Gibt es da irgendwelche gerichtlichen Wege?
Du kannst sie nur auf zivilrechtlichem Wege verklagen, wenn sie Ihren Anteil nicht bezahlt.
Es wäre wohl besser wenn Ihr gemeinsam kündigt, Falls sie nicht kündigen will, muss man sie auf Zustimmung verklagen.
Ihr habt, wenn ich das recht verstehe, einen gemeinsamen Mietvertrag.
Um die Wohnung nicht zu verlieren, sprich gekündigt zu werden, bleibt Dir zunächst nichts als die komplette Miete an den Vermieter zu zahlen.
Den Anteil der Mitmieterin kannst Du privatrechtlich einklagen.
Andere, radikalere, Lösung, den Mietvertrag kündigen und jeder sucht sich allein eine Wohnung.
Stimmt die Mitmieterin der gemeinsamen Kündigung nicht kannst Du das auf dem Klageweg erzwingen.
Soll, soweit ich weiß, auch recht schnell gehen.