Darf ich den Freund meiner Mitbewohnerin aus der WG schmeißen?
Ich leb in einer WG, mit 3 anderen Leuten, die auch im Mietvertrag stehen. Nun hat sich der Freund meiner Mitbewohnerin mit eingenistet. Eigentlich kein Problem, aber er ist von natur aus unsympathisch, total rechthaberisch, und diskutiert wie ein 5 jähriges Kind wenn es mal nich nach seiner Mienung geht. Wir hatten noch keinen ernsten, aber, mehr oder weniger scherzhaft, hab ich ihm schonmal gesagt: "...dann hau ich dich hier raus.". Die Diskusion kam schon öfter auf, er ist fest der Meinung das ich ihn nicht raushauen kann, ich bin mir ziemlich sicher das ich das kann. Er steht ja nicht im Mietvertrag.
Ich frag nur weil, meine Mitbewohnerin mich letztens wegen ner Kleinigkeit übel vollgezickt hat, und sie meinte noch hinterher "ach ja du kannst .... nicht rausschmeißen, hab ne Jurastudentin gefragt!"
Das wäre doch unlogisch, dann bräuchte man doch keinen Mietvertrag.
11 Antworten
kopiert aus einem rechtsforum:
Es gehört zum grundrechtlich geschützten Bereich eines jeden Mieters, dass dieser auch Besuch empfangen kann. Dieses Besuchsrecht endet regelmäßig dort, wo eine (regelmäßig vertragswidrige)Untervermietung anfängt. Eine Grenzziehung ist allerdings schwierig und stets eine Frage des Einzelfalls. Allerdings dürfte davon auszugehen sein, dass der Besuch eines Freundes nach vier Wochen das zulässige Maß überschreitet.
Du kannst die MItbewohnerin auffordern, dass der Freund die WG verlässt,wenn er nicht zu Besuch ist, sondern dort eingezogen ist.
Die Mitbewohnerin hätte den Rest der Truppe fragen müssen, ob der Freund einziehen kann, denn letztlich sind zumindst die Betriebskosten zu ändern, allerdings ist auch bei der Nutzung der gemeinsamen Räume - soweit die Kosten über Personen und Wohnfläche verteilt wurden, neu zu berechnen.
Im Übrigen hätte hier auch der Vermieter der WG seine Zustimung geben müssen. Dies wiederum wäre nur möglich gewesen, wenn der Rest der WG zugestimmt hätte.
Klärt doch mal vorher ab, ob sich der Freund angemeldet habt, dann habt ihr eine Handhabe, dass er eingezogen ist und sich nicht nur als "Urlauber" ausgibt.
wenn er länger als drei Monate da ist und sich dort ständig aufhält und das nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, verstößt er gegen das Melderecht!! (=strafbar)
Das tut er auch wenn er zur zeit nirgens (z.B. Hotel-Mama) gemeldet ist. Da hift dann eine kleine Anzeige bei den Bullen und schon sind die in der Wohnung und checken das! Das hilft besonders, wenn der z.B.auch noch illigale Sachen macht.
Auch hilft da noch eine Mittteilung an den Vermieter, der den/die Mieter, der den Parasiten hereinlässt und auf Kosten aller unterschlupf gewährt durchaus auch kündigen kann.
Da irrst sich Deine Mitbewohnerin .Da er nicht im Mietvertrag drin teht, kannst Du verlangen, dass er nicht dauern da ist. Besuch kann nicht verwehrt werden - aber Besuch ist kein Dauerzustand. Zudem erhöhen sich die Energie - srpich Wasserkosten. Übernimmt die Mitbewohner die entsprechenden Mehrkosten?
Du solltest Dich mal bem Mieterbund erkundigen, mußt zwar Mitglied werden, aber die Kosten sind bald wieder ausgegliche.
...ich glaube, vom reinen rechtsstandpunkt her gesehen, hat sie recht, denn ihr drei habt alle den mietvertrag unterschrieben, und dürft alle "besuch" haben. irgendwie müsst ihr versuchen, das problem zwischenmenschlich zu lösen. auf die dauer werden die beiden sich in einem zimmer ( mehr sinds doch wohl nicht?) sowieso auf die nerven gehen.
Besuch ist es aber nicht mehr, wenn er längere Zeit dauernd da ist.