WG Zimmer im kündigen im selben Monat wie Einzug? Untermietvertrag?

Regina3  27.12.2020, 22:31

Warum willst Du schon wieder ausziehen?

Ksenar 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 22:34

Hab eine günstigere Wohnung bekommen die ich mir langfristig besser leisten kann

Regina3  27.12.2020, 22:34

Gratuliere. Und Wohnung statt Zimmer ist ja auch mal eine Verbesserung!

Ksenar 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 22:35

ja wie komme ich jetzt aus diesem Vertrag raus möbeliert Zimmer 2 Stück das eine ist komplett möbeliert und das andere ist nur ihr Bett drin

4 Antworten

Dieser Untermietvertrag ist in mehreren Teilen falsch oder du akzeptierst das. Du hast eine Wohnung mit 100m² gemietet aber tatsächlich nur 2 teilweise möblierte Zimmer zum Mietbeginn übernommen. Die Vermieterin hat also den Mietvertrag nicht vollumfänglich erfüllt. Sie ist mit der Übergabe der vollständigen Wohnung im Verzug. Nur das berechtigt dich zur fristlosen Kündigung und nichts anderes. Ansonsten bliebe dir die ordentliche Kündigung zum 31.3.21!

Ksenar 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 12:09

Ja also was soll ich jetzt tun? Da steht sogar dass ich nur 1 Zimmer habe obwohl ich 2 habe die komplett möbeliert sind und eins hat nur ihr Bett das andere ist voll möbeliert außerdem steht die Adresse der wg auf dem Mietvertrag als die Adresse der Vermieterin.. die wohnt aber nicht bei uns aber es ist von ihr komplett eingerichtet

Du hast bei Zugang der Kündigung bei deinem Vermieter bis 15. Dez. wirksam zum 31. Dez. gekündigt.

Ksenar 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 09:56

Aber der Vermieter steht mit mir Adresse im Mietvertrag und auf dem klingelschild aber wohnt tatsächlich nicht bei uns ..

albatros  28.12.2020, 10:28
@Ksenar

Und gibt es denn einen Briefkasten mit seinem Namen?

Ksenar 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 12:10
@albatros

Jap

vereinbare jetzt einen Termin beim Rechtsanwalt das wird mir hier jetzt zu spanisch weil die will das ich später irgendwas unterschreibe damit ich die Miete im Februar definitiv zahle

Das Mietverhältnis über ein möbliertes Zimmer kann laut Art. 266e OR tatsächlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern der Mietvertrag keine längere Frist vorsieht.

anitari  28.12.2020, 08:43

Art. 266e OR

Da es hier um deutsches Recht geht gilt BGB § 573c.

Gem. Abs. 3 kann ein Mietvertrag bis zum 15. des Monats zum Ende desselben Monats gekündigt werden wenn folgende 3 Kriterien zutreffen:

  1. Zimmer ist überwiegend vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet
  2. An 1 Person ohne "Anhang" (Partner oder Kind z. B.) vermietet
  3. Und der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung

Trifft auch nur eine der 3 Punkte nicht zu, z. B. Vermieter wohnt nicht mit in der Wohnung, gilt § 57c Abs. 1.

Heißt Kündigungsfrist 3 Monate.

Ksenar 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 09:55
@anitari

Aber was bedeutet wohnt mit in der Wohnung ? Die Adresse des Vermieters steht auf dem Mietvertrag und er steht mir auf der Klingel.. die echte Adresse will er nicht sagen..

gschyd  28.12.2020, 13:22

OR? FS lebt in D ...

Gerhart  28.12.2020, 12:11

In Deutschland gilt das BGB, vermutlich der § 549 (2) 2., aber der Text des Mietvertrages des FS gibt das nicht her. Bei Kündigungen wäre der §573 c (3) anwendbar, wenn der Mietvertrag dem § 549 folgen würde.

Ksenar 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 22:33

Kannst du mal in meinem Mietvertrag schauen ob da was steht ? Blicke da nicht durch und ändert es was das ich 2 Zimmer gemietet habe ? Beide sind möbeliert aber in einem steht nur ihr Bett drin

BEAFEE  27.12.2020, 22:39
@Ksenar

Da steht nichts von Kündigung. Da steht aber auch nichts von möbiliert......

Dein Problem wird allerdings sein, dass der eigentliche Vermieter nicht in dieser Wohnung wohnt und eine besonders kurze Kündigungsfrist somit nicht in Frage kommt..

DerCaveman  27.12.2020, 22:45

Oh, handelt es sich um Zimmer in der Schweiz? Steht das irgendwo in der Frage?

BEAFEE  27.12.2020, 22:47
@DerCaveman

Ok...wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht...

DerCaveman  27.12.2020, 22:55
@BEAFEE

Du beziehst dich aber in deiner Antwort auf das Obligationenrecht der Schweiz (Art. 266e OR).

BEAFEE  27.12.2020, 23:02
@DerCaveman

Autsch...Danke für den Hinweis...

Aber dieses Recht gilt so auch hier in Deutschland....

Ksenar 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 23:06
@BEAFEE

Ich muss wohl einen Rechtsanwalt fragen..

BEAFEE  27.12.2020, 23:09
@Ksenar

Mach das. Aber da der Vermieter nicht mit in der Wohnung wohnt, gilt diese verkürzte Kündigungsfrist nicht. Du wirst wohl bis März zahlen müssen...

DerCaveman  27.12.2020, 23:19
@BEAFEE

Nein, die gesetzlichen Regelungen in Deutschland unterscheiden sich hier erheblich von denen der Schweiz.

In Deutschland gilt die verkuerzte Kuendigungsfrist nach BGB § 573c Abs. 3 nur, wenn alle in BGB § 549 Abs. 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen erfuellt sind. Diese sind:

  1. Der Vermieter muss selbst mit in der Wohnung wohnen
  2. Es muss sich um moeblierten Wohnraum handeln
  3. Der Wohnraum darf dem Mieter nicht zur Errichtung eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts mit einer weiteren Person ueberlassen worden sein.

Hier ist allerdings nicht klar, ob der Vermieter (also der Hauptmieter) ueberhaupt auch selbst in der Wohnung wohnt. Zudem wurden in einem der beiden Zimmer die urspruenglich vorhanden gewesenen Moebel auf Wunsch des Mieters vor Mietbeginn entfernt. Somit stellt sich auch die Frage, inwieweit es sich ueberhaupt noch um ueberwiegend vom Vermieter mit Einrichtungsgegenstaenden ausgestatteten Wohnraum handelt.

BEAFEE  27.12.2020, 23:23
@DerCaveman

Das hatte ich bereits alles geschrieben....und der Vermieter wohnt eben NICHT in der Wohnung. Von daher greift die verkürzte Kündigungsfrist nicht.

- sie hat alles bis aufs Bett dort hingebracht aber das andere Zimmer ist komplett noch möbeliert-

Ksenar 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 23:26
@BEAFEE

Ja genau also habe 2 Zimmer dort eins ist komplett noch von ihr möbeliert und in dem anderen steht ein Bett von ihr drin. Von mir sind nur paar Sachen. Sie will mir auf Anfrage ihre Adresse nicht nennen damit ich ihr die kündigung schicken kann.. im Mietvertrag steht sie unter der wg Adresse drin. Mega komisch? Was heißt das denn jetzt..

DerCaveman  27.12.2020, 23:30
@BEAFEE
der Vermieter wohnt eben NICHT in der Wohnung

Genau das geht aber nicht eindeutig aus der Frage hervor. Der FS gibt an, er habe die Wohnung vom Hauptmieter gemietet, der aber nicht der Vermieter sei. Der Vermieter wohne nicht mit in der Wohnung.

Wenn er aber vom Hauptmieter gemietet hat, ist der Hauptmieter auch sein Vermieter. Welcher Vermieter wohnt nun aber nicht mit in der Wohnung? Der des Hauptmieters (das waere dann egal) oder der Vermieter des FS?

Entscheidend ist, dass die beiden Zimmer überwiegend von der Vermieterin (egal ob Hauptmieter oder eigentlicher Vermieter der Wohnung) möbliert wurde.

Wenn auch in einem Zimmer nur ein Bett steht, aber das andere komplett voll gestellt war, darf man wohl von überwiegend von Vermieter möbliert ausgehen, denn die Art der Möblierung erlaubte die sofortige Nutzung. Entscheidend dabei ist wohl das Bett zum Schlafen und Tisch mit Stuhl zum Hinsetzen und essen. Wenn dann auch noch ein Schrank dabei war, ist die Möblierung "überwiegend" komplett.

Somit greift die Kündigungsfrist mit 14 Tagen zum Monatsente.

Ksenar 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 09:54

Aber die Vermieterin wohnt da nicht sondern steht nur mit Adresse drin im Mietvertrag ...

ausserdem will sie mir ihre Adresse nicht sagen und ich habe jetzt nur per Email gekündigt (geschrieben eingespannt) am 13.12

gilt trotzdem die kurze Kündigungsfrist?

bwhoch2  28.12.2020, 09:57
@Ksenar

Schau Dir mal meine Antworten zu Deiner anderen Frage an, bitte.