Kann Nachmieter schon vor dem neuen Mietvertrag einziehen?
Ich wohne zurzeit in einer 2er WG, möchte aber so bald wie möglich ausziehen, da ich mit der Lebensweise meiner Mitbewohnerin nicht klarkomme. Obwohl ich sie schon öfter darauf angesprochen habe, dass ich nachts (auch unter der Woche) gerne schlafen würde, lädt sie immer wieder alle möglichen Partygäste ein, die unter Alkoholeinfluss die Wohnung verkiffen und verrauchen und oft gehen auch Dinge zu Bruch.
Die Kündigungsfrist beträgt jedoch 3 Monate, was bedeutet, wenn ich jetzt kündige, das Mietverhältnis noch bis 31. Oktober besteht. Für die neue WG unterschreibe ich nun jedoch schon einen Mietvertrag ab dem 1. September. In einer Studentenstadt findet man zu Semesterbeginn normalerweise immer einen Nachmieter. Bisher habe ich mit Mietverträgen noch keine Erfahrung.
Daher meine Fragen: darf ich in der alten WG bereits ab September jemanden einziehen lassen? Wie ist das dann mit der Miete, wer bezahlt dann an wen? Was muss ich beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe!:)
4 Antworten
Zunächst mal mußt form- und fristgerecht kündigen.
Dann kannst Du Deinem Vermieter geeignete Interessenten vorschlagen und hoffen das dieser einen davon akzeptiert und mit ihm einen Mietvertrag zum 1. September abschließt.
Akzeptiert der Vermieter keinen der vorgeschlagenen Kandidaten oder schließt erst mit einem einen Vertrag zum 1. Oktober, gar 1. November ab, mußt Du bis dahin Miete zahlen.
Du kannst natürlich versuchen das Zimmer für September und Oktober untervermieten zu dürfen. Das geht aber nur mit Zustimmung des Vermieters.
Was beachten? Kündigen und hoffen das der Vermieter einen Deiner Interessenten akzeptiert und Du so früher aus dem Vertrag kommst.
Allerdings wäre vorab zu klären was für eine Art Mieter Du bist.
Bist Du Untermieter siehe was ich oben geschrieben habe.
Bist Du mit der Mitbewohnerin Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag, vergiß es.
Denn dann kannst Du allein nicht kündigen. Und für eine Entlassung aus dem Vertrag brauchst Du die Zustimmung der Mietbewohnerin und des Vermieters.
darf ich in der alten WG bereits ab September jemanden einziehen lassen?
Wenn der Vermieter es erlaubt ja.
Wie ist das dann mit der Miete, wer bezahlt dann an wen?
Kommt drauf an, wann der Mietervertrag von dem neuen Mitbewohner dann startet und wie ihr es absprecht.
Habt ihr beide unterschrieben? Dann müsst ihr beide den MV kündigen!
... das kannst du mit der neuen Bewohnerin sicherlich aushandeln.