darf vermieter entscheiden, wer in 2er-wg neu einzieht?
darf mein vermieter einfach entscheiden, dass sein sohn in unsere 2er-wg einzieht, nachdem meine mitbewohnerin auszieht?!
es kann doch nicht sein, dass er einfach entscheidet, mit wem ich zusammen wohne. v.a. da sowohl ich als auch meine aktuelle mitbewohnerin hauptmieter sind. und mein vermieter nicht einmal mit mir persönlich darüber geredet hat, sondern das meiner mitbewohnerin sagte, als sie ihm die kündigung gab.
wie sehen meine rechte als mieter aus? was genau kann ich tun?
danke für die antworten
6 Antworten
Mit Abschluss des Mietvertrags hat der Vermieter das Recht der Nutzung der Wohnung an Euch abgegeben. Somit hat er kein Recht mehr, so etwas zu bestimmen...
Andererseits bist Du mit Deiner scheidenden Mitbewohnerin Hauptmieter. Sowhl deren Entlassung aus dem Mietvertrag als auch die Aufnahme eines neuen Hauptmieters bedarf seiner Zustimmung. Die Telkündigung (so es denn eine ist) Deiner Mitbewohnerin ist nämlich unwirksam. Ebenso muss er in der Regel der Untervermietung bei Zuzug einer weiteren Person zustimmen. Es wird also ohne den Vermieter nicht gehen...
genau ist es ...DH
Nein, er darf das nicht einfach so entscheiden. Aber wenn Ihr beide vorher den Vertrag unterschrieben hattet, hast Du jetzt keinen Mietvertrag mehr (da er ja gekündigt wurde). Und der Vermieter muß keine anderen Mieter akzeptieren, die darf er sich schon noch selbst aussuchen.
Ich kann nicht erkennen, daß es sich hier um eine unwirksame Teilkündigung handelt, da es keinerlei Angaben gibt, die darauf hindeuten. Also kann ich auch davon ausgehen, daß es sich um eine wirksame Kündigung handelt.
Da der Fragesteller sich über den Zuzug des Sohnes des Vermieters beschwert, ist davon auszugehen, dass er das Mietverhältnis fortsetzen will und nicht gekündigt hat. Anders würde für mich die Frage keinen Sinn ergeben. Auch schrieb er "nachdem meine mitbewohnerin auszieht" und "mit wem ich zusammen wohne". Das alles liest sich nicht so, als ob das Mietverhältnis insgesamt gekündigt sei...
Aber vielleicht sollte der Fragesteller dies nochmal klarstellen...
Das scheint mir auch recht sinnvoll zu sein - vor allem sollte man die Frage klären, auf wen der ursprüngliche Mietvertrag überhaupt lief.
wir haben gemeinsam den mietvertrag unterschrieben. ich habe vor das Mietverhältnis fortzusetzen. wird der unterschriebene mietvertrag "ungültig" wenn einer der hauptmieter kündigt/auszieht?
Ein einzelner Hauptmieter kann nicht kündigen, der Mietvertrag bleibt unverändert weiter bestehen...
Lies dazu meine Antwort, da steht alles drin...
Oh, da würde ich mal ganz friedlich bleiben. Du hast zusammen mit deiner Mitbewohnerin (ich lese das so raus) einen Mietvertrag unterzeichnet. Diesen könnt ihr nur zusammen kündigen. Rechtlich gesehen ist die alleinige Kündigung deiner Mitbewohnerin unwirksam - sie ist nach wie vor an den Mietvertrag gebunden, auch wenn sie auszieht. Es kann natürlich mit allen Parteien eine entsprechende Vereinbarung über das weitere Mietverhältnis geschlossen werden - allerdings wird der Vermieter da die Vorgaben machen. Wenn du das nicht willst, musst du zusammen mit deiner Mitbewohnerin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erneut kündigen, dann musst du nicht mit dem Sohn des Vermieters zusammen wohnen und kannst dir eine neue Bleibe suchen.
Jawohl, exakt so ist es...
Nix..... maußer die volle Wohnung, und Kosten übernehmen. Dann eine Untervermieterlaubnis anfordern.
Wenn Ihr beide Hauptmieter seid,also mit getrennten MVen, so hat der VM damit recht. Es wäre etwas anderes, wenn DU Hauptmieterin und die (Unter)vermieterin)wärst… Aber so bestimmt er, wer da reinkommt und räumt Dir -vielleicht- ein Mitspracherecht ein.
Selbst wenn beide Hauptmieter sind, hat man i.d.R. keine getrennten Mietverträge, sondern einen Mietvertrag mit eben zwei Hauptmietern...
Ich kenne den Vertrag nicht.
Ich kann nicht erkennen, dass hier wirksam gekündigt wurde, da ich davon ausgehe, dass die genannte Kündigung eine unwirksame Teilkündigung ist...