MIETRECHT: FREUND SCHLÄFT BEI MIR, WAS FÜR AUSWIRKUNGEN HAT DIES?
Hallo,
ich miete eine 2 Zimmerwohnung.
In den Nebenkosten sind bis auf den Strom jegliche anfallenden Kosten pauschal enthalten.
Da ich einen Freund habe besteht nun die Frage. Wie oft darf er in der Woche da sein bzw. auch hier schlafen?(geplant da. 1 bis 3 mal in der Woche) Muss ich dies meinem Vermieter mitteilen und ab wann ist eine Erhöhung der Nebenkosten gerechtfertigt?
3 Antworten
Besuch darf man immer empfangen, einmal oder mehrmals die Woche, egal. Das kann der Vermieter nicht verhindern oder verbieten.
Etwas komplizierter wird es, wenn dein Besuch nicht mehr nur Besuch ist, sondern man annehmen kann, dass der Freund in Wirklichkeit zum Mitbewohner geworden ist, und wenn auch nur als Zweitwohnsitz. Aus welchen Gründen oder unter welchen Voraussetzungen der Vermieter berechtigterweise den Freund als Bewohner einstufen kann, lässt sich unmöglich allgemeingültig sagen. Das kommt auf die individuellen Umstände an.
Ob die Nebenkostenpauschale erhöht werden kann hängt überhaupt nicht von deinem Freund ab, auch nicht ob er als Besucher oder Mitbewohner angesehen werden kann. Sondern es kommt erstens auf deinen Vertrag an, ob dort vereinbart ist, dass die Pauschale erhöht werden kann. Und wenn das der Fall ist, dann kann der Vermieter nicht "frei Schnauze" um irgend einen beliebigen Betrag erhöhen, sondern er muss es sachlich begründen und erklären, warum die bisherige Pauschale nicht mehr den tatsächlichen Kosten entspricht.
Zu Besuch kann er so oft kommen, wie DU das gestattest. Erst wenn er länger als 6 Wochen an einem Stück wäre, gälte das nicht mehr als Besuch.
Du kannst ja FREIWILLIG anbieten, die Nebenkostenvorauszahlung um ein paar € zu erhöhen. Der Mehrverbrauch wird bei der Abrechnung doch sowieso berücksichtigt.
Der Mehrverbrauch wird bei der Abrechnung doch sowieso berücksichtigt.
Eher nicht. Es handelt sich laut Fragestellung um eine Pauschale. Und für die pauschal abgerechneten Nebenkosten gibt es keine Jahresabrechnung. Ausnahme sind nur die Heizkosten, die zwingend verbrauchsabhängig umzulegen sind.
Das wäre aber nicht gesetzeskonform. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, wo die Heizkosten pauschal abgerechnet werden dürfen, z.B. in Häusern mit nur 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. In den meisten Häusern muss zwingend nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abgerechnet werden, also verbrauchsabhängig.
Das ja mal interessant. Vielen Dank
Besuch bis zu 6 Wochen kann der Vermieter nicht verbieten aber das hier ist ja nicht nur Besuch sondern regelmäßig.
Kann bei regelmäßigen Besuchen daraus ein Grund werden die Nebenkosten zu erhöhen?
Der Vermieter dürfte die Nebenkosten die nach Personenzahl abgerechnet werden anpassen..
Ich würde den Vermieter informieren, dass Dein Freund 1-2 Tage in der Woche bei Dir ist, aber er einen eigenen Wohnsitz hat.
Kann bei regelmäßigen Besuchen daraus ein Grund werden die Nebenkosten zu erhöhen?