Falsche Hausnummer der Mieter - Mieterhöhung ungültig?

9 Antworten

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Bist Du nicht Azubi in einer Anwaltskanzlei? Dann sitzt Du doch mit einer solchen Frage an einer viel besseren Quelle. Ich bin kein Jurist, werde aber trotzdem mal versuchen, Deine Frage zu beantworten.

Geht es um eine Erhöhung der Kaltmiete? Oder hast Du die Jahresabrechnung der Nebenkosten bekommen und nun werden diese erhöht?

Jetzt gehe ich erst einmal von der Kaltmiete aus:

Wenn die Mieterhöhung bspw. Ende August, also vor ca. 2 Monaten kam, hattest Du Zeit bis Ende Oktober, dieser Erhöhung zu zu stimmen. Hast Du nicht zugestimmt und zahlst jetzt im November den gleichen Betrag weiter, kann Dich der Vermieter zur Zustimmung verklagen.

Vollmacht:

Mieter haben lt. §558 BGB mindestens zwei Monate Zeit, sich zu überlegen, ob sie einem Mieterhöhungsverlangen zustimmen. In diesen zwei Monaten kann man bspw. einen Rechtsanwaltstermin vereinbaren, den man auch nicht sofort bekommt, man kann drei oder mehr Wochen Urlaub gebucht haben, während dem man einen solchen Termin nicht wahrnehmen kann und bis man sich versieht, sind zwei Monate fast um und bei dem RA-Termin kurz vor Ablauf der Frist wird festgestellt, dass gar keine Vollmacht des Vermieters vorliegt.

Falls das Erhöhungsverlangen im August zugestellt wurde, könntest Du deswegen nicht mehr einwenden. Wenn Du es allerdings im September bekommen hast, könntest Du jetzt noch der HV mitteilen, dass Du der Ansicht bist, dass es nicht der Wille Deines Vermieters ist, dass die Miete erhöht wird und dass Du deshalb dem Verlangen nicht zustimmst. Vielleicht wird dann noch eine Vollmacht nachgereicht. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob man wirklich deswegen reklamieren sollte.

Die falsche Adressierung ist kein Grund, wenn ansonsten klar ist, um welche Wohnung bzw. welchen Mietvertrag es sich handelt.

Darüber hinaus sollte das Schreiben vor allem dahin gehend geprüft werden, ob es überhaupt rechtlich korrekt alles enthält, was zu einem solchen Verlangen notwendig ist. Zum Beispiel der Verweis auf einen qualifizierten Mietspiegel oder Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten.

Sollte es diesbezüglich Mängel geben, einfach nicht die erhöhte Miete zahlen. Vermieter bzw. HV würden dann zwar vielleicht versuchen, die Erhöhung einzuklagen, aber vermutlich dabei schon feststellen, dass hierzu die Voraussetzungen fehlen, um Erfolg zu haben.

Sie müßten also ggf. noch einmal ein Mieterhöhungsverlangen zustellen, das nun rechtlich korrekt ist und dann hättest Du zumindest ein paar Monate Zeit gewonnen. Vielleicht ist dann auch eine Vollmacht mit dabei.

War das erste Verlangen schon rechtlich korrekt und es fehlte nur die Vollmacht, kann diese im Rahmen einer Klage nachgereicht werden. Sobald eine Klage ins Haus kommt, kannst Du immer noch prüfen, ob Du doch der Erhöhung zustimmst oder es darauf ankommen lassen willst, was aber teuer werden könnte.

Das einfachste allerdings wäre, doch mal direkt den Vermieter anzurufen, was er von der geforderten Erhöhung hält, ihm Deine Bedenken mitteilen und Dich vielleicht auf eine Erhöhung unterhalb seiner Forderung direkt einigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
smkng 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 20:53

Danke für deine hilfreiche Antwort.

Vor etwa zwei Monaten kam ein Brief von der Hausverwaltung, in der es um eine Mieterhöhung geht.

Ein Brief? Oder ein konkretes Mieterhöhungsverlangen? Womit wird es begründet? Wirst du zur Zustimmung aufgefordert?

Allein der Tippfehler mit der nicht korrekten Hausnummer macht das MEV nicht unwirksam. Wohl aber wenn die Aufforderung zur Zustimmung fehlt.

Auch muss es an alle Mieter lt. Mietvertrag gerichtet sein.

Wann war die letzte Mieterhöhung  und in welcher Höhe? Es muss mindestens ein Abstand von 12 Monaten sein und innert drei Jahren nicht um mehr als 20%.

Nein, das ist kein Grund. Der Rest ist doch eindeutig...

smkng 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 12:01

Ich sehe gerade, dass auch im Brief die falsche Hausnummer steht. Ändert das was? Wir bewohnen schließlich nicht die Wohnung in der genannten Adresse

ErsterSchnee  01.11.2018, 12:05
@smkng

Nein, das ändert nichts.

... und was hindert den lieben Mieter daran, das Ding gar nicht erst zu öffnen bzw. den Zusteller auf den Topf zu setzen, wenn der schon nicht lesen kann?

Und wegen "Irrläufer" wurde das gute Stück sicherlich auch bis heute jedenfalls nicht zurückgeschickt, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Allein nur die falsche Hausnummer macht das Mieterhöhungsverlangen nicht unwirksam. Wenn ansonsten klar erkennbar ist, dass ihr gemeint seid, dann ist das nicht zu beanstanden. Sollte es aber im anderen Haus mit der genannten Hausnummer einen anderen Mieter mit ähnlichem oder gleichem Namen geben, und somit nicht eindeutig sein, wer angesprochen werden sollte, dann kann es anders aussehen.