Terrasse zu 100% in Wohnfläche berechnet?
Hallo,
also hab hier ja schon einiges gelesen auch ein paar Gesetzestexte, aber möchte gerne nochmal meinen Fall aufführen. Evtl. kann mir ja jemand Helfen.
Erst mal paar Angaben zum Haus. Das Haus wird momentan noch gebaut und hat wenn es fertig gestellt wird 4 Wohnungen. Jeweils 3 wurden als Eigentumswohnung gekauft und selbst genutzt und unsere zur Weitervermietung. Unsere Mietswohnung hätte laut dem Plan den ich bekommen habe 70,36m2 ohne Mitberechnung der Terasse.
Also wie im Titel schon geschrieben wurde bei uns die Terasse mit 7.48m2 zu 100% zur Wohnfläche dazu gerechnet.
Dann komme ich auch auf die angegeben ca. 78m2 Wohnfläche.
So wie ich das verstanden habe geht das seit 2004 nicht mehr da gilt de Regelung 25-50%.
Ich Werde nochmal ein Bild des Plans mit der Terasse hochladen. Darauf zu sehen ist noch ein kleiner Kompass den ich dazu gemalt habe um zu sehen in welcher Lage die Terasse sich befindet. Es handelt sich um eine Eckterasse. Der eine Teil schaut Richtung N/O fast angrenzend an dem Nachbarzaun und der andere Teil auf ein Teilstück Garten der von uns Mitbenutzt werden darf Richtung O/S und Feldlage. Die Terasse wird gefließt und oben drüber befindet sich ein Balkon von der Wohnung im 1. Geschoss. (Zur Frsgestellung 25-50%)
So jetzt die Frage ist das rechtens? Ist überhaupt 100% noch erlaubt in irgend welchen Sonderfällen. Sollten wir einfach mal lieb fragen ob Sie da nochmal drüber schauen könnten und es neu berechnen sollen. Ist ja immer die Frage wie man in den Wald hineinruft. Und was wäre hier die Passende Berechnung also wie viel Prozent?
Dazu möchte ich noch sagen, das wir den Garten ja mitbenutzen dürfen, habe im Mietvertrag eine Spalte gelesen unser Grundmiete (Nettomiete) das unter Gartennutzung auch noch ein Betrag eingetragen werden konnte. Sind Sie uns da evtl. Entgegengekommen das sie für die Nutzung keine zusätzliche Monatliche Nettomiete verlangt haben.
Nicht das wir jetzt mit senken der Grundmiete bezüglich der Terasse kommen und am Ende verlangen Sie einfach noch was für die Gartenmitbenuzung.
So ich denke erst mal genug zu meinem Fall hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.
Vielen dank schonmal im Vorraus.
Lg
7 Antworten
Hallo, die Terrasse wird zu 50% mit angerechnet. Alles was mehr ist, ist nicht rechtens. Nun zum eigentlichen Problem. Die Fläche darf von der tatsächlichen Fläche bis zu 10% abweichen. und wie es der Zufall so will, sind vin den 70m² 10% 7m². Wenn dein Vermieter nun 77m² berechnet, könnte er rechtlich gesehen, dir sogar dazu noch die Hälfte der Terrasse dazu berechnet.
Als ich noch zur Miete gewohnt habe, habe ich immer die Räume ausgemessen, das Aufmaß unterschreiben lassen und danach wurde auch die Miete berechnet. Das musst du aber im direkten Gespräch klären. Die Flächen ordnungsgemäß berechnen ist ja kein Hexenwerk.
Tja wenn man seriös ist, bescheist man die Mieter nicht und setzt gleich die genaue Fläche an. ;-) Damals war der unterschied auch nur 2m².
hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.
Ja, richtig messen: Dem Bauplan nach sind es rd. 15 qm. die demnach mit 50% völlig zutreffend berechnet wurden.
G imager761
Frage wure schon beantwortet aber trotzdem danke :)
du hast recht, 25 und 50% regel gelten
aber ich glaube, dass eure terrasse größer als 7,5m² ist und das da schon eingeflossen ist
sie wird 15qm haben
50 für überdachte und 25% für offene terrassen
wenn die teilüberdacht ist, müsste man das einzeln berechnen, beide teile, jeweils mit 25 und 50 mal den entsprechenden qm
ja, eine wohnung mit garten kann einen mietzuschlag bedeuten
das wird insgesamt aber eh teuer, oder?
neubau einer etw, da wollen die ordentlich miete haben, da ist kaufen fast günstiger
Gott ist barmherzig aber eine Wohnung mit Garten wurde hier nicht gemietet sondern eine Wohnung mit Gartenmitbenutzung, da gibt es also einen deutlichen Unterschied.
.... das ist mir zu wirr.
Es gbt doch die Abgeschlossenheitserklärung und die TE und diese Urkunden sind gültig.
Vermietet wird ja zudem nicht die Fläche, sondern die Wohnung.
Kosten und Lasten stehen fest, es gibt also auch gegenüber einem Mieter nichts zu verteilen.
Man kann zwar keine direkten Maße der Terrasse erkennen, aber relativ genau schätzen.
Demnach ist die Terrasse 1,50 m tief (also Abstand Hausmauer zum Garten) und an der Ostseite rund 3,80 m lang und dann bleiben an der Nordseite noch ca. 1,5x1,5.
Kommt das so hin? Das wären dann tatsächlich rund 7,8 m². Bzw. knapp mehr als 78 m² insgesamt. Zieht man die 10 % Toleranz ab, kommt man auf 72 m². Unter Einbeziehung der Terrasse beträgt sie aber bei Euch etwas mehr als 74 m².
4 m² weniger als angegeben, sind gerade mal rund 5 % Abweichung. Das ist auf jeden Fall innerhalb der Toleranz.
Habt ihr schon gemietet? Also Vertrag schon unterschrieben?
Dann wäre es natürlich jetzt ein Klasse Einstand in das neue Mietverhältnis, wenn man deswegen anfängt, zu meckern.
Im Grunde ist es doch so, dass ihr eine Wohnung gemietet habt, die Euch gefallen hat. Auch der Preis hat Euch zugesagt und ihr habt alles akzeptiert.
Zur Nutzung der Wohnung gehört auf jeden Fall auch noch die Nutzung der Terrasse und des Sondereigentums Eures Vermieters, nämlich der Garten. Das sollte man nicht übersehen, sondern eher darüber hinweg sehen.
Mehl kauft man kiloweise, Fußbodenbeläge in Quadratmeter, aber Wohnungen kauft oder mietet man in erster Linie nach passend zum eigenen Bedarf und nach Gefallen. Wie groß die gemietete Fläche genau ist, spielt dabei eher eine untergeordnete Rolle.
Durch die Antworten bin ich erst darauf gekommen die Terasse nochmal nachzurechnen. Sind knapp 15m2 also 50%. Trotzdem guter Rat. Danke.
die fläche darf aber auch nur abweichen, wenn du ca in den mietvertrag schreibst
wenn da qm steht und du schreibst 77 rein, müssen es auch 77 sein, wenn du ca 77 schreibst, können es die 10% sein
du hättest bei mir keine wohnung bekommen, wenn du meine schöne wohnung nachmessen wolltest, du ex-mieterplebs^^