Kann mein Vermieter bei Warmmiete einen Nachzahlung der Nebenkosten verlangen?
Hey, ich lebe in einer 3-er WG und jede Person muss 50€ Nebenkosten pro Monat bezahlen, also zahlen wir zu dritt insgesamt 150€ Nebenkosten pro Monat. Ich ziehe nun am 22.07.2017 aus meiner WG aus aus und habe Angst, dass mein Vermieter bei Warmmiete einen Nachzahlung verlangen kann. Rein rechtlich ist das doch nicht erlaubt, weil in meinem Mietvertrag auch nichts von einer Nachzahlungspflicht der Nebenkosten drinsteht. Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
Liebe Grüße, marlenemaly98
9 Antworten
weil in meinem Mietvertrag auch nichts von einer Nachzahlungspflicht der Nebenkosten drinsteht.
Muß es auch nicht. Steht im Vertrag das für Nebenkosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten sind muß der Vermieter 1 x jährlich darüber abrechnen. Ergibt sich daraus eine Nachzahlung ist die leisten.
Was genau steht im Vertrag zu Nebenkosten?
Also zu Nebenkosten stand meiner Meinung nach nichts von monatlicher Vorauszahlung. Der Vertrag ist zu Hause bei meinen Eltern, aber ich habe ihn genau gelesen und von so etwas war nicht die Rede im Mietvertrag.
Die Begriffe zur Gesamtmiete werden hier so durcheinander gebracht, dass am Ende keiner mehr weiß, was Sache ist.
In deinem Mietvertrag oder im Mietvertrag der Mieterpartei? wird der Begriff "Kaltmiete" fälschlich benutzt. An die Stelle der "Kaltmiete" muss der Begriff "Grundmiete" treten, denn nachfolgend der "Kaltmiete" werden Betriebskosten genannt, die auch in einer "Kaltmiete" enthalten sein könnten.
Eine "Warmmiete" entsteht somit auch nicht, denn die Heizkosten werden unter den Betriebskosten genannt. Die Aufzählung der Betriebskosten im Mietvertrag grenzt sich von den Betriebskosten der BetrKV § 2 ab. Die BK im Mietvertrag werden Nebenkosten genannt und sind als Teil der Gesamtmiete anzusehen, da der Vermieter keine Angaben zum Umlageschlüssel und zum Abrechnungszeitraum macht.
Fazit: Du oder die Mieterpartei, ihr habt einen Mietvertrag, in dem der Mietpreis als Pauschal- oder Inklusivmiete zu zahlen ist.
Du meinst, dass du am 22.07.2017 aus der Wohnung ausziehst. Das ist zwar möglich, aber der Mietvertrag endet vermutlich am 31.07.2017 und auch nur dann, wenn du direkt mit dem Vermieter unabhängig von den anderen Mietern einen Mietvertrag geschlossen hattest.
Ist im Mietvertrag eine Mieterpartei, bestehend aus 3 Mietern, eingetragen, ist deine separate Kündigung nicht möglich. Die K. wäre wirkungslos.
Du sagst "mein Vermieter". Besteht das Mietverhälnis zwischen dir und dem Vermieter?
Nein das ist nicht mein Vermieter, unser Vermieter.
Natürlich darf er eine Nachzahlung verlangen!
Ist ähnlich wie beim Strom. Da bezahlst Du monatlich 30 Euro und am Ende des Jahres wird abgerechnet. Und wenn Du Strom für 31 Euro verbraucht hast, dann musst Du 12 Euro nachzahlen. Hast Du weniger verbraucht, bekommst Du etwas wieder und wirst von 30 Euro auf 28 Euro oder so herabgestuft.
Bei den Nebenkosten (Wasser, Müll, Heizung) ist das halt nicht anders. Beispiel: Man geht davon aus, dass Du XY Liter Wasser im Jahr verbrauchst. Die Kosten dafür zahlst Du monatlich. Wenn Du am Ende mehr Wasser verbraucht hast, musst Du das nachbezahlen.
Alles richtig und nicht illegal - eigentlich auch nur fair! :)
Es wird bei 3 Personen durch 3 geteilt, dabei ist unerheblich wer wie oft da ist oder wie oft duscht.
Wenn im Mietvertrag eine Nebvenkostenvorauszahlung vereinbart ist, muss der Vermieter eine Abrechnung erstellen und kann ggf. etwas nachfordern.
Rein rechtlich ist das doch nicht erlaubt, weil in meinem Mietvertrag auch nichts von einer Nachzahlungspflicht der Nebenkosten drinsteht.
Das ist erlaubt und in keinem Mietvertrag steht etwas von einer Nachzahlungspflicht.
Also in meinem Mietvertrag ist keine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart.
Dann wurde als eine monatliche Betriebskostenpauschale vereinbart und dann muss er keine Abrechnung erstellen; kann aber auch nichts fordern.
https://ratgeber.immowelt.de/a/betriebskostenpauschale-als-alternative-zur-vorauszahlung.html
Dann bezieht sich der Vertrag nur auf die Kaltmiete. Warmmiete heißt immer mit Abschlag bezüglich der Nebenkosten.
Dann durchforste mal meinen Link, da steht was anderes.
Man kann durchaus eine Pauschale vereinbaren.
Ja kann man, ist aber hier nicht der Fall. Da steht nichts von Gesamtpauschale. Die Nebenkosten sind separat aufgeführt und somit keine Pauschale, sondern eine Abschlagszahlung.
Man kann eine Gesamtpauschale vereinbaren oder wie hier genau benennen.
Wenn es eine Nebenkostenvorauszahlung sein soll, dann schreibt man das auch.
Hier wurde Pauschale für Nebenkosten (Müll, Wasser, Heizung, Strom) vereinbart.
..... verstehe, die Mieter = jede Person muss 50€ Nebenkosten pro Monat bezahlen, sponsern einfach nur so.
Wie ist das in einer WG mit dem Wasserverbrauch? Meine eine Mitbewohnerin ist nur alle 3 Monate da. Muss die dann nur Wasserverbrauch für 6 Monate zahlen..? Wenn eine Person total oft gewaschen hat wie ist das dann? Muss die Person dann am meisten zahlen? Der Vermieter kann ja nichts nachweisen.