Wie viel Betriebskosten erhöhung bei einer Person mehr im Haushalt ist normal und gerechtfertigt bei 60m2 Dachgeschoss?

7 Antworten

Du schreibst:

Mein Vermieter möchte meine Miete von 400Euro auf 445 Euro erhöhen

... und dann geht es im weiteren Verlauf nur immer um die Betriebskosten.

Also, was nun?

Wenn Deine Vermieter, die angeblich so ahnungslose Rentner sind, einfach mehr Geld haben wollen, weil zusätzlich eine Person einzieht (hier so um rund 11 %) und dies mit den höheren Betriebskosten begründung, macht das nur dann teilweise einen Sinn, wenn Deine Miete die Betriebskosten schon enthält, also eine Inklusivmiete ist.

Ich nehme mal an, dass das bei Dir so ist, weil die Wohnung vermutlich im Haus der Rentner ist und ihr die einzigen Mieter seid.

Unter dieser Voraussetzung gilt folgendes:

Deine Vermieter müssen die Erhöhung überhaupt nicht begründen. Sie verlangen sie und ihr zahlt sie. Zahlt ihr nicht, können die Leute Euch mit um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist ohne Angabe eines Grundes den Mietvertrag kündigen. Unter diesem Aspekt stellt sich für Dich lediglich die Frage, ob die erhöhten Kosten für Euch akzeptabel, bzw. bezahlbar sind oder nicht und ob ihr ggf. eine ebenso gute und günstige Ersatzwohnung finden könnt.

Aus meiner erfahrungsreichen Sicht als Vermieter:

Es macht einen entscheidenden Unterschied, ob eine alleinstehende Frau in der Wohnung ist oder ob noch ein Mann mit einzieht. Mehr Schmutz, mehr Lärm, höhere Abnutzung, Symphatiewerte, die man nicht einschätzen kann, machen den Einzug Deines Freundes zu einem gewissen Risiko für Deine Vermieter, das auch bezahlt werden muss. Wenn es dann noch dumm läuft und Du ziehst bald aus und "hinterläßt" Deinen Freund, der dann gleich drauf sich eine neue Flamme ins Haus holt, wird es gänzlich ungemütlich, denn dann wohnen plötzlich Leute in der Wohnung, die sie gar nicht selbst ausgesucht haben.

ich glaube du hast recht, die Nebenkosten erhöhen sich durch eine zweite Person nur unwesentlich, aber bei der nächsten Nebenkostenabrechnung bekommst du das zuviel gezahlte Geld ja vom Vermieter zurück.

nima11 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 13:48

Komisch ich wohne seit dem 01.06 genau ein Jahr in der Wohnung und ich hab noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten.. meine Vermieter sind eher von der alten Schule, zwei Rentner die nicht wirklich viel Ahnung haben

Biberchen  21.06.2017, 13:51
@nima11

dann finde ich die 45,-€ doch etwas viel! Vielleicht könnt ihr euch auf eine geringere Summe einigen- versuch es!  

anitari  21.06.2017, 13:58
@nima11

Täusch dich nicht in Rentnern, noch dazu wenn sie "von der alten Schule" sind;-)

TrudiMeier  21.06.2017, 14:00
@nima11

Dass du keine NK -Abrechnung erhalten hast, wundert mich nicht. Du wohnst gerade mal ein Jahr dort - die NK-Abrechnung erfolgt einmal jährlich, nicht monatlich. Abgesehen davon hat der Vermieter nach Ende des Abrechnungszeitraumes  12 Monate Zeit dir eine NK-Abrechnung zukommen zu lassen. Das wäre für das Jahr 2016 bei kalenderjährlicher Abrechnung der 31.12.2017.

Zahlst du Nebenkostenvorauszahlungen oder eine Nebenkostenpauschale? Bei einer Nebenkostenpauschale wirst du auch nie eine Abrechnung erhalten, weil gar keine erfolgt.

zwei Rentner die nicht wirklich viel Ahnung haben

Du aber offensichtlich auch nicht.

albatros  21.06.2017, 14:08
@nima11

Bei Modus Kalenderjahr hat der Vermieter noch Zeit bis 31.12.2017 ...

nima11 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 14:22
@TrudiMeier

Richtig, deshalb frage ich ja, aber ich habe mich informiert und daher kommt es mir zu viel vor ;)

nima11 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 14:23
@nima11

Und ich wohne das erste mal in einer eigenen Wohnung also woher soll die Ahnung kommen? Danke für den unötigen Kommentar

TrudiMeier  21.06.2017, 17:00
@nima11

Dann wage ich aber mal zu bezweifeln ob du dir ein Urteil über die "Ahnungslosigkeit" deiner Vermieter erlauben kannst. Wenn man sowas behauptet, dann sollte man zumindest selbst Ahnung haben.

schleudermaxe  21.06.2017, 17:19
@nima11

.... Ahnung, um eine BK-Abrechnung zu erstellen? Seit wann benötigt man/Frau das?

Mieterhöhung und Erhöhung sind 2 verschiedene Sachen.

Die Nebenkostenvorauszahlungen kann/darf der Vermieter erst nach einer Abrechnung erhöhen. Und das auch nur wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergibt.

Wasser und Abwasser kann sehr teuer sein. Bei mir z. B. sind es 5,60 €/m³

Was ist mit Warmwasser? Wird das über die Zentralheizung erwärmt?

Wenn ja kommen da auch noch Mehrkosten bei einer Person mehr dazu. Die Erwärmung eines m³ Wasser kann um 5 € und mehr kosten.

Die NK-Abrechnung muß der VM binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellen. Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr hätte der VM für das Jahr 2016 Zeit bis 31.12.2017.

.... da kann aber etwas nicht stimmen. Eine Änderung der BK-Vorauszahlungen ist nur möglich nach einer ordentlichen Abrechnung, so jedenfalls der BGH.

Und nur weil eine Person ein- oder auszieht, verändert sich doch unsere Kosten und Lasten nicht.

Mieterhöhung da bei 2 Personen eine andere Abnutzung  der Wohnung entsteht....hat mit Nebenkosten nichts zu tun, die zahlst ja sowieso Du

nima11 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 14:24

es geht um die Betriebskosten Wasser & Müll