Ist die Nebenkostenabrechnung (und Erhöhung) rechtens?

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4 Antworten

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1. Es werden in der Abrechnung nur 60 statt 92 € monatliche Vorauszahlungen berücksichtigt. Welchen Betrag habt Ihr nun tatsächlich gezahlt?

2. Die Umlage der Heizkosten zu 100 % nach der Wohnfläche ist in Gebäuden ab 3 Wohnungen unzulässig. Die Heizkostenverordnung § 12 Abs. 1 erlaubt hier dem Mieter diesen Teil der BK-Abrechnung um 15 % zu kürzen.

3. Und das ist das hüpfende Komma!

Laut Mietvertrag sind Strom und Kaltwasser in den Vorauszahlungen nicht enthalten, trotzdem wird Wasser abgerechnet.

Es fehlt im Vertrag eine Auflistung welche Betriebskostenarten denn umgelegt werden. Demnach wären alles BK  außer Heizkosten in der Kaltmiete enthalten.

Oder gibt es noch irgend wo im Mietvertrag oder einer Anlage dazu den Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung?

schnitzel1989 
Beitragsersteller
 04.08.2015, 11:38

1. Die 60 € Sind die eigentlich vereinbarten Zahlungen der Heizkosten, die wir monatlich gezahlt haben. Die 90 € wären der neue Betrag. Eben aufgrund der NK-Abrechnung.

zu 3. Das Wasser (und auch Strom) wird über die Vermieterin gerechnet, da der Hauptanschluss bei ihr im Haupthaus ist und dann über EINE! Wasseruhr in die drei nebenliegenden Wohnungen strömt. (Strom genauso, abr da hat jeder seine Zähler, das ist schon alles geregelt und Fair).
Nur das Problem ist, dass nie irgendwelche vereinbarung zur Zahlung des Wassers aufgewnommen wurden. Weder mündlich noch schriftlich. Das einzige was zum Wasser definiert ist, dass es nicht in den NK gelistet ist.
Obwohl sie das dort mit aufgerechnet hat, ist schon merkwürdigt das ganze.
Das einzige was da noch im Vertrag steht, ist das Kündigungsrecht, eigentumsvorbehalt, usw und sofort. Das ist zu den NK wirklich das einzige was sie dort reingeschrieben hat.

anitari  04.08.2015, 13:03
@schnitzel1989

1. Die 60 € Sind die eigentlich vereinbarten Zahlungen der Heizkosten

Also habt Ihr die im Vertrag vereinbarten 32 € für andere BK nicht gezahlt. Kein Wunder das es zu einer so hohen Nachzahlung kam.

Schau bitte noch mal genau den Vertrag durch ob da nicht doch was zu Neben-/Betriebskosten. Der Vertrag besteht ja offensichtlich aus mehreren Seiten.  

schnitzel1989 
Beitragsersteller
 04.08.2015, 14:10
@anitari

Die Nebenkosten werden zusammen mit der Miete gezahlt! 310 € Kaltmiete, 60 € Heizkosten und 32 € Nebenkosten = 402 € Miete! Gezahlt isses!
Kann man auch dem Mietvertrag (1. Sete!) sehen.

und NEIN es steht sonst nichts dort!

§ 1- 3 sieht man ja.

§4 beinhaltet Mietdauer
5 Mietsicherheit
6 Zustand der Mieträume
7 Schönheitsreperaturen
8 Benutzung der Mietsache
9 Betreten der Mietsache durch den Vermieter
10 Kündigung
11 Individuelle Vereinbarungen
(Der Mieter ist berechtigt, nach Absprache mit dem Vermieter bauliche Veränderungen vorzunehmen.)
12 Aufhebungsvereinbarungen
(Wegen der 50 qm Wohnung zuvor, es ging nahtlos in die 60 qm Wohnung)
Lesen kann ich noch. Und mehr als die 3 Seiten existieren nicht.

anitari  04.08.2015, 14:44
@schnitzel1989

Es existiert also keine Vereinbarung das und welche Nebenkosten überhaupt zu zahlen sind.

Dann müßtest Du aus meiner Sicht gar keine zahlen.

Und wie schon geschrieben die Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Ich rate Dir da noch mal einen Fachanwalt für Mietrecht drüber schauen zu lassen.

anitari  04.08.2015, 08:14

Noch was:

Die Heizölkosten wurden für den gesamten Zeitraum auf 60 m² abgerechnet.

Ich würde den Mietvertrag durch einen Anwalt prüfen lassen ob Du Nebenkosten überhaupt zahlen musst

Im Mietvertrag steht überhaupt nicht, welche Kosten in den Betriebskosten enthalten sind - da steht nur, was nicht enthalten ist (Strom, Kaltwasser und Heizung). Ist das wirklich alles, was im Vertrag zu den Betriebskosten steht? Gibt es irgendwo eine Liste, welche Postitionen enthalten sind oder gibt es einen Verweis auf die Betriebskostenverordnung (dort sind abschließend alle umlegbaren Kostenarten aufgelistet)?

Dann frage ich mich, warum ihr am 01.09. 60 qm als Fläche und vorher nur 50 qm bewohnt haben sollt? Stimmt das?

Auch die Vorauszahlungen kann ich nicht nachvollziehen. Die Kostenpositionen selbst wären durchaus umlegbar, wenn im Mietvertrag vereinbart.

Bei den Heizkosten ist nicht nachvollziehbar, wann zu welchem Preis das Öl gekauft wurde... es darf immer nur das älteste Öl zuerst verrechnet werden.

Es gäbe also mehreres zu beanstanden an dieser Abrechnung.

schnitzel1989 
Beitragsersteller
 04.08.2015, 00:58

Das ist absolut alles was zu den Betriebskosten vermerkt ist.
Es gibt ansonsten nur eine Mietbescheinigung, worin nur steht "Betriebskosten (wie zb. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, etc.)", was ja aber auch nur eine wage Aussage darstellt und nicht Bestandteil des Mietvertrages ist.

Die 50 zu 60 qm beziehen sich darauf, dass wir im selben Gebäude vorher eine 50 qm und nun eine 60 qm Wohung beziehen, bzw bezogen hatten. Es hat sich nur eine Haustür und 10 qm mehr geändert. Zu der Wohnung hatten wir noch keine Abrechnung bekommen, da wir da nur 8 Monate drin gewohnt haben.
Muss auch dazu sagen, dass unsere Vermieterin mit dem Vermieten komplettes Neuland betritt. Deshalb will ich nur sicher gehen, dass sie uns nicht Kosten aufbrummt um besser mit dem Vermieten abzuschneiden.

Das heißt also, sie darf nicht die gesamt-verbrauchten Liter Öl durch die qm- Zahl (sind 3 Parteien insgesamt) aufsplitten?

Kann ich mich da auf irgendwas berufen?


Danke schonmal vorab für die Antwort zuvor. Sehr unterstützend :)

anitari  04.08.2015, 07:39
@schnitzel1989

http://www.buzer.de/gesetz/3769/a52987.htm

Auf die § 2 der Heizkostenverordnung kannst Du Dich berufen.

§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

Der Mietvertrag ist unvollständig wiedergegeben. Da fehlt die standardmäßige Seite auf der die in den Nebenkosten enthaltenen Positonen bzw. deren Berechnungsgrundlage erwähnt und erläutert sind.

Lesen Sie mal, was Sie da so insgesamt an Vertragswerk unterschreiben haben; damit dürfte sich dann jede weitere Frage erübrigen!