Mietrecht Einbauküche -keine da aber steht im Vertrag
Hallo,
Ich habe zum 01.02. Eine Wohnung gemietet. Heute ist die Schlüsselübergabe.
Gestern bin ich angerufen worden und mir wurde gesagt, dass die Küche bei der Renovierung rausgeschmissen wurde. Es sei wohl ein Missverständnis gewesen. Sie würden ja grundsätzlich ohne Küchen vermieten.
Im Mietvertrag steht aber eine Einbauküche.
Habe ich ein Anrecht auf die Einbauküche?
Ich werde nochmal beim Mieterschutzbund Nachfragen. Aber Vllt kennt sich ja jemand aus?
14 Antworten
Bestehe auf einem Übergabeprotokoll, wenn du es vorher nicht zum Mieterverein schaffst. Halte darin fest, dass du wahlweise auf einer vom Vermieter gestellten oder zumindest von ihm bezahlten Küche bestehst oder auf einer Mietanpassung. Dass du auf keinen Fall "einfach so" darauf verzichtest. Mach das SCHRIFTLICH und lass es gegenzeichnen. Und dann lass dich in jedem Fall beraten - welche Summen da jeweils angemessen sind, kann dir von hier aus nämlich keiner sagen, und auch Google kennt nur Durchschnittswerte...
Versuche unbedingt, höflich und ruhig zu bleiben - je mehr du dich aufregst oder Vorwürfe machst, desto komplizierter wird die ganze Geschichte und desto leichter lässt du dich von den wichtigen Dingen (UNTERSCHRIFT!!!) ablenken... Falls du deshalb einfach den Vertrag kündigst, musst du nämlich zahlen - weil der Vermieter keine Chance zum Nachbessern bekommen hat...
Ja.Du hast ein Recht auf eine Einbauküche.. Der Mietvertrag wurde durch die Unterschrift des Vermieter´s und Deiner Unterschrift geschlossen. Ob der Vermieter nun sagt, dass es ein Missverständnis ist, ist nicht relevant.. Im Mietvertrag steht explizit, dass die Wohnung MIT Einbauküche vermietet wird. Ergo: der Vermieter muss die Wohnung mit Einbauküche vermieten.
Laut Mietvertrag ist die EBK Bestandteil der Mietsache und deshalb hast du darauf Anspruch. Es besteht also ein erheblicher Mangel. Den darfst du ab Mietbeginn reklamieren und Abhilfe mit Fristlegung verlangen (ein Monat). Gerät der V. in Verzug, darfst du (zumindest theoretisch) selbst die EBK besorgen und bezahlen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Bis zum Einbau einer neuen Küche durch den Vermieter oder dich darfst du lt. einem Urteil des LG Dresden (WuM 2001, 336) um 20 % die Bruttomiete mindern. Auf eine Änderung des MV (wie hier einige User empfehlen) solltest du dich nicht einlasse. Im Übergabeprotokoll solltest du drauf bestehen, dass dort aufgenommen wird, dass die EBK fehlt. Nimm dir auch Zeugen mit. Solltest du in ein Zweifamilienhaus wo außer dir noch der Vermieter wohnt, einziehen, müsstest du bedenken, dass dieser dir mit 6 Monatsfrist ohne Begründung kündigen darf (473a BGB).
Wenn der Vermieter die Wohnung übergibt, lege ihm heute gleich den Mietvertrag zur Änderung vor - mit Unterschrift!!! Vielleicht hat er das sogar schon vorbereitet. Immerhin war es fair, Dich vorab telefonisch zu informieren. Erzwingen kannst Du die Küche wohl nicht, evtl. aber vom Mietvertrag zurücktreten, dann stehst Du aber ohne Wohnung da. Beharre auf Mietminderung oder den nachträglichen Einbau einer Küche - welche Version Dir eben lieber ist.
Wenn der Vermieter die Wohnung übergibt, lege ihm heute gleich den Mietvertrag zur Änderung vor - mit Unterschrift!!!
Das wäre das Dümmste, was zu tun wäre.
Im Mietvertrag steht aber eine Einbauküche.
Jetzt hängt es sehr davon ab, was dort steht. Grundsätzlich wird es schwierig sein, in so kurzer Zeit eine Ersatzküche aufzutreiben. Vermutlich wirst Du aber einen Anspruch auf eine Küche haben oder der Mietvertrag muß neu verhandelt werden.
Der Mietvertrag wurde abgeschlossen.