Darf der Vermieter die Küche ausbauen?
Mein Vermieter möchte die Miete um 20% erhöhen. Da bei mir die Kappungsgrenze bei 15% liegt, habe ich über meinen Anwalt die Mieterhöhung abgelehnt. Er hat aus Wut über WhatsApp mit Eigenbedarf gedroht und mich zusaätzlich um einen Termin gebeten, wann er die Einbauküche ausbauen kommen kann, da er sie mir angeblich aus Nettigkeit überlassen habe. Leider haben wir diesbezüglich nichts im Mietvertrag festgehalten. Allerdings hat er im Beisein meiner Mutter gesagt, ich könne die Küche auch wegwerfen, wenn ich eine eigene einbauen möchte. Darf er das einfach machen? Die Küche hat er damals für 400€ übernommen.... also keine extravaganten Dinge wie Granit Markengeräte etc... Ich habe es an meinen Anwalt weiter geleitet, möchte nur nicht so lange warten und stelle deshalb hier diese Frage...
9 Antworten
Damit kommt Dein Vermieter nicht durch.
Eine Drohung mit Eigenbedarf setzt am Ende immer noch voraus, dass es einen solchen tatsächlich gibt.
Die Küche kann er Dir nicht ausbauen. Tut er es dennoch, bekommt er nicht 20 % mehr, sondern mindestens 20 % weniger Miete.
Vielleicht wäre das gar nicht so schlecht für Dich:
Du läßt die alte Küche ausbauen und wenn sie ausgebaut ist, forderst Du von ihm den Einbau einer Küche, um den Mietgegenstand wieder mindestens in den Zustand zu versetzen, wie Du ihn angemietet hast. Macht er das nicht, fragst Du Deinen Rechtsanwalt, um wieviel Du künftig die Miete mindern kannst und mit der eingesparten Miete finanzierst Du Dir eine eigene EBK nach Deinem Geschmack.
Deutsche Vermieter sind doch immer wieder eine Freude.
Würde auf so einen Schwachsinn einfach nicht reagieren.
Er probiert gerade die Immobilie als Kapitalanlage zu veräußern. Seine utopische Vorstellung ist, dass er 200.000€ bekommt. Sie hat einen Wert von 130.000€. Darum will er die Miete erhöhen um einen besseren Kaufpreis zu erzielen!
Soll er doch, hat ja nix mit der Küche zu tun.
Dadurch das ich eine mündliche Zusage (was genauso rechtskräftig wie eine schriftliche ist) mit Zeugen habe, die Küche übernehmen zu dürfen und sogar entsorgen zu dürfen, bin ich diesbezüglich nicht sicher.
Leider gibt es hier unterschiedliche Meinungen; aber anhand der Schilderung kann ich das sogar verstehen.
Einerseits wird hier von mitvermieteter Küche geschrieben; was auch gilt wenn nichts im Mietvertrag steht.
Andererseits könnte man anhand obiger Aussage von einer Leihe ausgehen.
Das sollte genau mit Deinem Anwalt besprochen werden aber auch der weiß nicht wie dann ein Richter entschieden wird.
Mein Vermieter möchte die Miete um 20% erhöhen. Da bei mir die Kappungsgrenze bei 15% liegt, habe ich über meinen Anwalt die Mieterhöhung abgelehnt.
Da hätte man ja z.B. teilweise zustimmen können, in dem man nur 15 % zahlt.
Das musst du nicht zulassen. Auch wenn die Küche nicht im Mietvertrag steht, so ist sie doch vorhanden und gehört somit zur Mietsache, so wie du die Wohnung vorab auch angesehen hast. Das musst du definitiv nicht dulden.
Aber mach ihm doch einen anderen Vorschlag. Und zwar wenn ich dich richtig verstanden habe, dann bist du schon der Meinung, dass eine Mieterhöhung angemessen ist, es aber nur an der Kappungsgrenze scheitert. So könntest du ihm den Vorschlag unterbreiten, dass du mit einer Erhöhung von 7 oder 8% beispielsweise einverstanden bist und diese Erhöhung gern zahlst. Das könnte helfen, um den Frieden wieder herzustellen.
Eine Mieterhöhung kann man immer ganz oder teilweise ablehnen. Ein Tipp: Einfach den Anstieg des Rentenniveaus, des Hartz 4 Regelsatz und der Bezugsgrösse nach $ 18 SGB 4 oder 5 mit der Mieterhöhung vergleichen! Oder mit dem Mietindex, auch wenn jetzt nicht die Index-Miete im Mietvertrag steht.
Will der Vermieter die Miete um mehr Prozent erhöhen, als diese Bezugsgrösse, die Rente oder der Hartz 4 Regelsatz im gleichen Zeitraum gestiegen ist, würde ich ablehnen und als Kompromiss teilweise akzeptieren, nämlich so viel Prozentpunkte mit einer Stelle hinter dem Komma, wie die oben genannten Grössen gestiegen sind.
Was das Ausbauen der Küche betrifft, musst du den Vermieter gar nicht in die Wohnung rein lassen.
Du hast was gegen deutsche Verträge, gegen deutsche Unternehmen, gegen deutsche Vermieter ...
Gegen was denn noch alles? Warum lebst du überhaupt in Deutschland?
Gruß Michael