Darf ich die Einbauküche bei Umzug mitnehmen?
Folgender Sachverhalt:
Vor über vier Jahren sind wir in eine Wohnung gezogen, in der eine sehr alte Küche drinne war. Der damalige Vermieter meinte, wir könnten diese gerne behalten, wenn wir sie nicht wollten, würde er sie entsorgen. Ebenso sagte er, dass wenn wir irgendwann ausziehen würden, dürften wir sie mitnehmen.
Also haben wir ein bisschen Geld investiert, neue Arbeitsplatten, ein neuer Herd, neue Spüle und Klebefolie.
Zwischenzeitlich wurde das gesamte Objekt verkauft.
Nun wollen wir ausziehen und eine Dame der neuen Hausverwaltung sagt nun, dass die Küche drin beliben muss.
Im Übergabeprotokoll von damals steht: Küche mit Einbauküche.
Im Mietvertrag: Vermietung ohne Einbauküche.
Als die Dame sich auch unseren Herd unter den Nagel reißen wollte, blieben wir hart und meinten, dass dieser in unserem Besitz bleibt (wir haben auch die Rechnung noch), da zeigte sie ein wenig Einsicht und fragte uns, ob wir den gegen Abstand da lassen würden.
Aufgrund dieser Reaktion frage ich mich, ob sie uns nur testen wollte? Wollte sie sehen, ob sie uns klein kriegt?
Ich bin jetzt irritiert wegen dem Widerspruch im Übergabeprotkoll und im Mietvertrag.
Ein Rechtsstreit kostet hier warscheinlich mehr als eine neue Küche.
Weiß jemand was?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Da im Mietvertrag ganz klar steht ohne EBK dürft ihr sie selbstverständlich mitnehmen. Die neue Besitzerin hat keine Möglichkeit die Küche einzuklagen. Da spielt es auch keine Rolle, dass im Übergabeprotokoll etwas anderes steht. Entscheidend ist der Mietvertrag. Aber man kann es ja mal versuchen, nicht wahr!
Die Wohnung wurde ohne Küche vermietet. D.h. der neue Eigentümer hat kein Recht auf die Küche!Das Übergabeprotokoll hat mit der Vermietung einer Sache direkt nichts zu tun, sondern regelt nur, die Dinge zwischen Vormieter und Nachmieter! Da der Vermieter angeboten hat, die Küche zu entsorgen, dies aber von euch abgelehnt wurde und ihr so die Küche übernommen habt, ist es eine Sache zwischen dem alten Vermieter und euch.Dadurch das der ehemalige Vermieter auch noch gesagt hat, das bei Auszug die Küche mitgenommen werden kann, ist diese in euren Besitz übergegangen und es ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen!
Die Küche wurde vom Vermieter eingebracht und wurde Euch überlassen, also ist diese somit in Eueren Besitz über gegangen. Ich könnte bei so etwas auch auf stur schalten. Selbst wenn ich die Küche nicht brauchen könnte, würde ich sie rausnehmen oder gegen Selbstabbau und Abholung verschenken. Aber mach wie Du meinst, die Küche gehört auf jeden Fall Dir.
ich würde mich an den damaligen vermieter wenden und versuchen, ihm eine schriftliche bestätigung der damaligen mündlichen vereinbarung abzuringen. momentan sind die schriftlichen vereinbarungen eben so, dass die küche drin bleiben muss. den herd und anderes kann man vielleicht ersetzen. teils werden die dinger gegen abholung verschenkt.
ps: ich korrigiere mich. vermietung ohne einbauchküche - das verstehe ich auch so, dass der damalige vermieter die küche nicht zurück haben wollte.
Eigentlich ist nirgends schriftlich dargelegt, dass die Küche drin bleiben muss, lediglich, dass beim Einzug eine vorhanden war. Und dies ist auch nur im Übergabeprotokoll vermerkt. Oder?