ist ein mietvertrag ohne schlüsselübergabe gültig?
ich habe eine wohnung gemietet, in dieser aber nicht gewohnt. es gab an mich keine schlüsselübergabe. jetzt schickt der vermieter mahnbescheide und will den gerichtlichen mahnbescheid erlassen wenn ich nicht zahle. in dem letzten abmahnung schrieb er,mein ex lebensgefährte hätte die schlüssel bekommen. davon wusste ich aber nichts,da es zur trennung kam. ist das rechtens das ich die mietschulden und kaution begleichen muss? im mietvertrag steh nur ich als alleiniger mieter. es wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
16 Antworten
Es liegt ein rechtsverbindlicher Mietvertrag vor. Dabei ist unerheblich, wer den Schlüssel in Empfang genommen hat. Du hättest den VM sofort informieren müssen, dass Du nicht einziehen wirst. Das Mietverhältnis hätte gekündigt werden müssen oder mit dem VM hätte ein Aufhebungsvertrag ageschlossen werden schließen müssen.
Wenn ihr Euch getrennt habt und der EX hat den Schlüssel angenommen - obwohl er hierzu nicht befugt war - ist mit einem Anwalt zu klären, ob er sich nicht schadenersatzpflichtig gemacht hat. Wenn er gar eingezogen ist, stellt sich sogar die Frage der Strafanzeige wegen Betruges zu Deinem Nachteil. Denn dann muss er letztlich vorgetäuscht haben, dass er einziehen wird mit Dir, obwohl hierzu keinerlei Chancen bestanden haben.
Ein sogenannter Entzug der Mietsache durch den Vermieter wegen der Schlüsselübergabe wirst Du kaum geltend machen können, vor allem dann nicht, wenn Dein EX bei der Wohnungsbesichtigung und bei Abschluß des Mietvertrages dabei war. Wenn ihr dann noch erklärt habt, dass ihr gemeinsam einzieht, hat der VM im guten Glauben den Schlüssel ausgehändigt.
Ich hatte oft in den Beratungen ähnliche Fälle. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, wer den Schlüssel nicht abholt oder nicht einzieht, der habe keinen Mietvertrag. Hier handelt es sich um ein Rechtsgeschäft im beiderseitgem Einvernehmen. Wer dieses beenden will, muss über die Beendigung verhandeln oder den Vertrag kündigen.
Leider musst Du zahlen und sofern Du noch nicht gekündigt haben solltest, bitte noch heute kündigen.
Vorab. Der Mietvertrag ist mir Dir rechtsverbindlich abgeschlossen worden. Dabei ist es unerheblich, wer den Schlüssel in Empfang genommen hat. Gerade nachdem ihr Euch getrennt habt, wäre es Deine Aufgabe gewesen, den Vertrag sofort zu kündigen oder mit dem Vermieter eine Lösung zu suchen. Zumindest hätte er informiert werden müssen, dass die Wohnung vom Mieter nicht bezogen wird. Du wirst also zahlen müssen. Solltest Du noch nicht gekündigt haben, bitte sofort kündigen.
Aus Deienr Frage geht auch ein Phänomän hervor, das ich aus meinen Beratungen kenne. Der Schlüssel wird nicht angenommen oder man zieht nicht ein und geht davon aus, dass der Vermieter keine Miete verlangen darf. Hier liegt ein Rechtsgeschäft in Form eines Mietvertrages vor, das durch Kündigung oder Vertragsaufhebung beendet werden kann.
Nun zu Deinem Ex. Er wusste, dass der Mietvertrag auf Dich läuft und Du nicht einziehen wirst. Er wusste auch, dass er nach der Trennung für Dich den Schlüssel nicht annehmen kann und darf. Daher empfehle ich, den Vorgang mit einem Anwalt zu besprechen. Du hast wohl Schadenersatzanspruch an den EX - soweit der zahlungsfähig sein sollte - . Das muss aber genau geprüft werden.
Wenn du als Mieter in dem Mietvertrag stehst, wieso übergibt denn der Vermieter den Schlüssel an einen Dritten? Aber einfach sagen, wire haben uns getrennt, sieh zu wo du bleibst, Vermieter kann man natürlich auch nicht.
Jein, in dem meisten Verträgen steht es drinne. Wo aber nichts von Schlüsselübergabe steht, ist auch dieser gültig.. Grundsätzlich aber nicht!
Wenn Du alleiniger Mieter bist, sollte die Schlüsselübergabe auch an Dich erfolgen. Du kannst das dem Vermieter erklären!