Einbauküche Bestandteil des Mietvertrages?
Hallo an Alle,
ich vermiete seit rund 8 Jahren eine Wohnung. In der Wohnung befindet sich eine Einbauküche, die nicht im Mietvertrag erwähnt wird. Insgesamt ist die Küche etwa 25 J alt.
Der Mieter möchte nun eine neue Küche haben, weil "alles auseinander fällt". Ich meine, wenn er eine neue Küche haben möchte, dann soll er sich eine kaufen. Er ist aber der Ansicht, dass ich für die Küche zu sorgen habe, weil er sie mit gemietet hat.
Wer hat nun Recht ?
LG Rolf
14 Antworten
Ist eine Einbauküche bei Einzug in der Wohnung, obwohl diese beispielsweise vom Vormieter selbst angeschafft und bei Auszug einfach drin gelassen wurde, ist die Küche mit vermietet und der Vermieter ist in der Verantwortung.
Deshalb ist es wichtig, dass man in solchen Fällen entweder die Küche vor Neuvermietung ausbaut oder aber dem neuen Mieter ganz offiziell und schriftlich schenkt. Damit geht sie in das Eigentum des neuen Mieters über und er hat selbst für Instandhaltung und ggf. Austausch insgesamt oder in Teilen zu sorgen.
Handelt es sich um eine Küche, die man als Vermieter selbst irgendwann für teures Geld eingebaut hat und auch behalten will, ist es immer problematisch. In diesem Fall helfen wohl am ehesten einzelvertragliche Regelungen, wie z. B. zu verfahren ist, wenn ein Gerät defekt ist und sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.
Wenn sie nicht im Mietvertrag erwähnt ist, ist sie auch nicht Bestandteil des Vertrages. Du hast Recht.
3 Daumen hoch für eine leider völlig falsche Antwort. tz tz tz
Da sieht man wieder das Mietrecht nicht einfach ist.
Du hast Recht.
Nein, hat er nicht und somit Du auch nicht, siehe meine Antwort.
Manchmal ist es besser wenn man googelt bevor man etwas schreibt und leiber nichts schreibt.
Wenn sie nicht im Mietvertrag erwähnt ist, ist sie auch nicht Bestandteil des Vertrages.
Aber Bestandteil der Mietsache.
@Interesierter, da befindest du dich im Irrtum!
Nicht alles was sich in der Wohnung befindet wird automatisch zur Mietsache! Die Einbauküche könnte ja auch vom Vormieter stammen und kann/wurde vom neuen Mieter übernommen.
@herja
Aus der Frage:
ich vermiete seit rund 8 Jahren eine Wohnung. In der Wohnung befindet sich eine Einbauküche, die nicht im Mietvertrag erwähnt wird. Insgesamt ist die Küche etwa 25 J alt. Also war sie schon da als der Mieter vor 8 Jahren einzog.
@Interesierter, da befindest du dich im Irrtum!
Nein Du, siehe anitari`s Kommentar und meine Antwort.
War sie beim Beginn des Mietverhaeltnisses in der Wohnung? Dann ist sie Teil der Mietsache und der Vermieter ist fuer die Instandhaltung zustaendig (wie auch beispielsweise bei der Kloschuessel, der Badewanne, den Fenstern und allem anderen, was bei der Anmnietung schon drin war).
Der Mieter hat allerdings keinen Anspruch auf eine nagelneue Kueche (er hat ja auch nur ne alte mitgemietet). Eine gebrauchte tut's auch, nur funbktionieren muss sie halt.
Ich meine, wenn er eine neue Küche haben möchte, dann soll er sich eine kaufen.
Da unterliegen Sie einem Irrtum.
Er ist aber der Ansicht, dass ich für die Küche zu sorgen habe, weil er sie mit gemietet hat.
Der Mieter liegt da richtig mit seiner Ansicht.
ich vermiete seit rund 8 Jahren eine Wohnung. In der Wohnung befindet sich eine Einbauküche, die nicht im Mietvertrag erwähnt wird. Insgesamt ist die Küche etwa 25 J alt. Der Mieter möchte nun eine neue Küche haben, weil "alles auseinander fällt".
Ich meine, wenn er eine neue Küche haben möchte, dann soll er sich eine kaufen. Er ist aber der Ansicht, dass ich für die Küche zu sorgen habe, weil er sie mit gemietet hat. Wer hat nun Recht ?
Der Mieter hat Recht.
Sind bei Einzug noch Geräte oder Möbel, dann gelten Sie als mitvermietet.
(dmb) Alle Gegenstände und Einrichtungen, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden, gelten grundsätzlich als mitvermietet. Anders nur, so der Deutsche Mieterbund (DMB), wenn der Mieter die Gegenstände vom Vermieter oder seinem Vormieter übernommen und gekauft hat.
http://www.mieterbund24.de/mitvermietet.html
Als Vermieter ist es nicht verkehrt sich bei Haus & Grund anzumelden.
MfG
Johnnymcmuff
Eine neue Küche muss es natürlich nicht sein, nur funktionieren muss sie.
Sie ist aber Bestandteil der Mietsache.
Folglich hat der Vermieter dafür zu sorgen das sie in funktionsfähigem Zustand erhalten oder notfalls erneuert wird.
Das ist falsch. War sie bei Besichtigung und Einzug vorhanden, gehört sie sehr wohl zur Mietsache und der Vermieter hat für deren Instandhaltung zu sorgen.