Wem gehört der Fliesenspiegel in der Küche?
Hallo,
ich wohne zur Miete und habe in meiner Küche die alte Einbauküche meiner Vormieterin übernommen. Das war jedoch eine Eigenabsprache zwischen mir und der Vormieterin, im Mietvertrag (für Hamburger Mieter: es ist eine SAGA-Wohnung) steht drin, dass keine Einbauküche mitvermietet wird. Nun befindet sich zwischen der Arbeitsplatte und den Hängeschränken ein Fliesenspiegel, der jedoch nicht mehr schön ist und den ich gern entfernen möchte, um ihn durch einen neuen Spiegel zu ersetzen, am liebsten durch dasselbe Holz wie es auch meine Arbeitsplatte hat. Die Frage ist nur: Wem gehört dieser Fliesenspiegel? Dem Vermieter/Eigentümer (in jeder Wohnungsanzeige ohne Einbauküche war immer ein Fliesenspiegel zu sehen) oder mir, weil ich die Küche von der Vormieterin übernommen habe? In meinem Mietvertrag wird leider der Fliesenspiegel nicht erwähnt, den Vermieter kann ich gerade wegen Urlaubsabwesenheit nicht erreichen.
Gruß aus Hamburg
3 Antworten
Versuche den Vormieter zu befragen, ob er den FS angebracht hat oder dieser bei seinem Einzug bereits da war. Es gilt ganz allgemein, alles was bei Mietbeginn vorhanden ist, ist mitvermietet und demzufolge Eigentum des Vermieters. Du müsstest m.E. nun den Vermieter um seine Erlaubnis bitten. Natürlich kannst du ihn auch so entfernen, müsstest bei Mietende allerdings den vertragsgemäßen Zustand auf deine Kosten wieder herstellen.
Kannst Du ganz einfach herausfinden. Gehe zu einem Deiner Nachbarn und lass Dir zeigen ob sie auch so einen Fliesenspiegel haben.
Grundsätzlich ist dieser fest mit der Wohnung verbunden, somit ist es Bestandteil und gehört zum Eigentum des Vermieters.
... und ganz egal, wer ihn eingebaut und bezahlt hat!