Vermieter will defekte Küchengeräte nicht ersetzen
Guten Tag zusammen. Vor ein paar Wochen is uns die Spülmaschine kaputt gegangen, die is ausgelaufen. Da die Einbauküche im Mietvertrag steht, haben wir uns bei unserem Vermieter gemeldet, und der behauptet, dass er nicht für die Geräte aufkommen wird weil angeblich er nur für die Möbel aufkommt. Aber im Mietvertrag steht Einbauküche, und nicht nur die Möbel der Einbauküche (haben die Küche aber mit den Geräten damals so bekommen als wir eingezogen sind). Ist das normal?
5 Antworten
Die Wohnung wurde mit EBK, incl. Geräten, vermietet. Der Vermieter muss diese also in einem Zustand erhalten, der die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht. Das hier durch Reparatur oder gleichwertigen Ersatz. Dementsprechend schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel anzeigen und zur Abstellung eine angemessene Frist (max. drei Wochen) stellen. Bei fruchtlosem Ablauf darfst du dann selbst die Abstellung beauftragen und die Kosten mit den Mieten ab übernächstem Monat aufrechnen. Bei erheblichem Mangel bzw. Totalausfall kommt ab Inkenntnissetzung des Vermieters vom Bestehen des Mangels eine angemessene Mietminderung in Frage. Keinesfalls kommt hier die sog. Kleinreparaturklausel zum Tragen (wie fälschlicherweise imager meint).
Aber im Mietvertrag steht Einbauküche, und nicht nur die Möbel der Einbauküche (haben die Küche aber mit den Geräten damals so bekommen als wir eingezogen sind).
Ich würde mal lieber einen Mieterbund über Euren Vertrag schauen lassen. Die können dann sicher beurteilen ob die Geräte mitvermietet sind oder nicht.
Sollten die Geräte mitvermietet sein, so muss der Vermieter die Geräte auf seine Kosten reparieren lassen oder für Ersatz sorgen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist - sofern die Küche mitvermietet ist - Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Es gilt nichts anderes als für das übrige Inventar der Wohnung oder die Wohnung selbst auch. Enthält der Mietvertrag eine zulässige Klausel über die sogenannten Kleinreparturen, so bezieht sich diese auch auf die Einbauküche, denn die Küche unterliegt dem ständigen Zugriff des Mieters. >> siehe dazu Kleinreparturen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter bezüglich der Einbauküche eine individuelle Vereinbarung (kein Formularvertrag!) abgeschlossen hat. Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht
Eigentlich gehören die Geräte doch nicht dazu oder doch?
Wenn außer "Einbauküche" nichts weiter zu den Geräten drin steht, dann sind diese Bestandteil der Küche und zum bestimmungsmäßigen Gebrauch der Wohnung, den der Vermieter schuldet, gehören auch die funktionierenden Einbaugeräte. Da hat sich der Vermieter ins Knie geschossen. Er muss für Reparatur und Austausch sorgen.
Aus diesem Grund würden wir nie eine Wohnung mit einer Einbauküche vermieten. Falls eine vorhanden ist, schenken wir sie lieber dem Mieter, der dann selbst dafür verantwortlich ist.
Wie soll diese Frage ohne Kenntnis der Vereinbarung und Art des Mietvbertrages belastbar beantwortet werden?
Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist - sofern die Küche ausdrücklich mitvermietet ist - zwar grds. Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss.
Allerdings: Enthält der Mietvertrag eine zulässige Klausel über die sogenannten Kleinreparturen, so bezieht sich diese auch auf die Einbauküche, denn die Küche unterliegt dem ständigen Zugriff des Mieters.
Und: Für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder fehlende Reinigung bzw. Wartung haftet der Mieter selbst.
Etwas anderes kann durchaus dann gelten, wenn der Vermieter einen individuellen Mietvbertrag oder eine gesonderte Vereinbarung bzgl. der EBK abgeschlossen hat oder ausdrücklich die Möbel, nicht aber die vom Vormieter selbst eingebauten und zurückgelassenen E-Geräte an euch vermietete.
G imager761
Hmm aber wie kann des sein, dass wenn wir einziehen und die Geräte waren schon drin, dass der Vermieter dann sagt dass er dafür ned aufkommt? Also sprich, sind es dann unsere Geräte und wenn wir ausziehen dann dürfen wir sie mitnehmen?