Miete zahlen ab Schlüsselübergabe oder laut Mietvertrag
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen bei meiner Frage: Miete zahlen ab Schlüsselübergabe oder laut Mietvertrag? Mein Mietvertrag beginnt ab 01.02 und die Schlüsselübergabe war am 10.01. Bei Vertragsunterzeichnung und auch bei der Schlüsselübergabe wurde nie über Miete oder Zahlung der Nebenkosten für Januar gesprochen. Schriftlich ist dies auch nicht festgehalten. Jetzt möchte der Eigentümer aufeinmal von mir die Miete vom 10.01 - 30.01 inkl. der Nebenkosten. Was ist Rechtlich richtig? Das Datum im Mietvertrag 01.02 oder muss ich Miete zahlen ab Schlüsselübergabe vom 10.01 obwohl nie über Miete für Januar gesprochen wurde.
Gruß
11 Antworten
Rechtlich gesehen muss ab 01. Februar Miete gezahlt werden.
Der Vermieter hätte für die Zeit vorher etwas vereinbaren müssen.
Ich würde ihn darauf hinweisen, das nichts vereinbart wurde,aber sie bereit wären zumindest die Nebenkosten für den Monat zu zahlen.
Man will es sich ja nicht gleich verscherzen.
Laden Sie ihn zu einem Gespräch bei Kaffee und Kuchen ein und bereden die Situtation.
MfG
Johnny
Nur ein Beispiel was ich erleben durfte..Mietvertrag wurde zum 01.03. abgeschlossen, den Schlüssel bekamen wir schon im Dezember des Vorjahres und haben uns geeinigt..Nebenkosten ab sofort und die Kaltmiete dann erst ab 01.03.
Das erlebt man natürlich höchst selten..aber soetwas gibt es tatsächlich auch!!
Du solltest Dich mit Deinem Vermieter auf die Nebenkosten ab Einzug einigen aber die Miete würde ich ab Mietvertrag zahlen.
Konnte auch nichts anderes bei Google finden.
Ich handhabe das mit meinen Mietern genauso, halte das allerdings auch gleich schriftlich fest. Meiner Ansicht nach die fairste Lösung für beide.
Sobald die Schlüsselübergabe erfolgt ist, steht dem Vermieter die Miete zu. Du kannst die Wohnung dann ja bereits nutzen. Es zwingt dich ja niemand, die Schlüssel vorzeitig in Empfang zu nehmen.
Im allgemeinen beginnt die Mietzahlung lt. Datum des Mietvertrages.
Ist nun die Schlüsselübergabe eher, liest man hoffentlich dann auch schon alle Zählerstände ab und damit wäre der neue Mieter schon für die Nebenkosten lt. Verbrauch "zuständig".
Wir haben das so gehalten, Gas, Wasser, Strom ab Schlüsselübergabe, haben die Mieter vor Weihnachten einziehen lassen obwohl Mietvertrag ab 1.1. war und haben keine weiteren NK u. Miete für den Dez. berechnet da sowieso Leerstand war.
Seid ihr tatsächlich schon am 10. eingezogen sollte man eine Verhandlungslösung suchen und dem Vermieter etwas anbieten. Seid ihr nicht eingezogen würde ich auch keine Miete zahlen wollen.
Also die Zählerstände sind am Tag der Schlüsselübergabe im Protokoll festgehalten worden. Wir zahlen Wasser und Heizung 100% nach Verbrauch. Und eingezogen sind wir erst am 02.02. Im Januar haben wir halt die normalen Arbeiten in der Wohnung durchgeführt. Die Idee kam auch von unserem Vermieter das wir schon den Schlüssel haben können. Dies haben wir natürlich dankend angenommen. Hätten wir zwar nicht gemusst da wir unsere alte Wohnung bis jetzt Ende März hatten. Hatten daher genug Zeit für den Umzug.
Wenn im Vertrag der 1.2. vereinbahrt wurde, dann ab dem Zeitpunkt. Das ihr die Schlüssel vorzeitig gekriegt habt, war nur die Kulanz des Vermieters.
Theorethisch hättet ihr ja auch erst am 30.1. einziehen können, aber es zählt nur der Vertrag.
Praktisch hättest ihr auch am 1.2.13 einziehen können.