Mietminderung bei zu spät kommender Einbauküche möglich?
Ich ziehe am 01.02. in eine Wohnung die grade noch frisch saniert wird. Es kommt auch eine neue Einbauküche rein, diese kommt allerdings erst ca einen Monat später also Anfang März. Kann ich als Mieterin jetzt eine Art Abschlag / Mietsenkung für den ersten Monat verlangen? Im Vertrag steht, dass die Einbauküche mit der Wohnung zusammen kommt. Einen Monat lang ohne eine Küche zu leben empfinde ich persönlich schon als Störfaktor, da man ja nicht 3x am Tag Salat essen, oder unterwegs etwas kaufen kann. Wenn sich irgendjemand mit der rechtlichen Lage auskennt, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen!!
4 Antworten
Eine vereinbarte aber nicht vorhandene Einbauküche ist ein erheblicher Mangel der selbstverständlich zur Mietminderung berechtigt für die Zeit ihres Fehlens. Ich sehe da 20% als relevant bzw. angemessen. Es wäre sicher möglich, sich diesbezüglich mit dem Vermieter zu verständigen.
Die Miete darf gemindert werden, wenn die im Mietvertrag stehende Wohnung mit dem integrierten Material nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht.
Doch, man kann 3x am Tag auswärts essen und dabei auch Salat konsumieren. Ob man das möchte oder es sich leisten kann, ist die andere Frage.
Das wird wohl möglich sein. In wie weit der Vermieter das aber auf Corona schiebt, ist ungewiss. Würde die Sache vor Gericht gehen, hätte ich Bauchschmerzen. Frage den Vermieter in wie weit er dir entgegen kommen kann. Das ist hier wohl das Beste. Noch nicht drin wohnen und schon gleich Mietminderung geltend machen kommt - besonders am Anfang - nicht gut.
Ja Du kannst eine Mietminderung verlangen.
Frage beim Mieterbund nach wieviel % das von der Kaltmiete aus macht.
So genau weiß ich das nicht. So oft kommt eine Mietminderung bei mir nicht vor. Zudem habe ich auch auf den Mieterbund verwiesen, der hätte das geklärt.
Na ja, Mieterbund arbeitet nur für Mitglieder. Dass hier die Bruttomiete als Basis gilt, dazu brauche ich keinen Mieterbund. Da reicht eine Frage hier im Forum.
Die Frage gilt der Höhe der Mietminderung. Die weiß ich nicht und sollte beim Mieterbund geklärt werden. So teuer ist der nicht. 3 - 4 x ins Kino und schon bist Du dabei.
Ca. 65 bis 70EUR/anno. Gut, hab dich verstanden, wollte nicht meckern sondern nur ergänzen bzw, klarstellen. Nimms mir nicht übel.
Ich bin auch bei Haus und Grund und zahle 85€ / Jahr und bin froh jemanden zu haben den ich täglich anrufen kann auch wenn ich den selten benötige.
Nein, von der Bruttomiete! Das hat der BGH doch schon vor vielen Jahren so geurteilt. So neu bist du doch hier nicht, dass du das nicht wissen müsstest/könntest.