Müssen wir Fußleisten, Heizkörper und Rohre Streichen?
Katastrophe mit der Verwaltung:
Meine Freundin und Ich haben am 01.07.2011 die gekündigte Wohnung mit Übergabeprotokoll übergeben. Nun fordert die Verwaltung das Streichen von Fußleisten, Heizkörper und Rohren...
Die Mietdauer war vom 01.06.2011 - 30.06.2012...
Im Mietvertrag wird nur auf regelmäßige Schönheitsreparaturen aufmerksam gemacht und das die Räume geräumt und Sauber hinterlassen werden. Sauber? JA - Geräumt? AUSGEZOGEN (keine Messis)...
Von verschiedenen Quellen habe ich auch erfahren das solche Arbeiten nur alle 3 Jahre durchgeführt werden >müssen<... kennt sich in diesem Fall jemand aus wie das alles gehandhabt werden muss?
Die Verwaltung hat uns eine Frist gesetzt zum 22.08.2012...
Wie ist das jetzt zu Handhaben?
5 Antworten
Eigendlich muesst ihr das nicht ausser ihr habt sie zerkratz oder beschaedigt die Sache hat nur den Haken das der Vermieter die Kaution zurueckhalten wird und da koennte es einfacher sein ihr kauft eine billige Farbe und streicht.
Im Mietvertrag wird nur auf regelmäßige Schönheitsreparaturen aufmerksam gemacht
Und hierzu zählen die geforderten Arbeiten, Streichen von Fußleisten, Heizkörper und Rohren, ausdrücklich dazu, § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.
Von verschiedenen Quellen habe ich auch erfahren das solche Arbeiten nur alle 3 Jahre durchgeführt werden >müssen<.
Nein, sie sind fällig, wenn sie durch Abnutzung erforderlich und fällig sind, nunmehr von euch geschuldet.
Wenn keine zusätzlichen Mängel eurer Seits entstanden sind, müsst ihr natürlich keine Fußleisten, Heizkörper und Rohren streichen! Falls natürlich beim Übergabeprotokoll keine Mängel vorhanden waren und ihr mit einem Hammer den lack am Heizkörper beschädigt habt, müsst ihr den von euch enstanden Schaden ersetzen (also den Heizkörper lackieren der Beschädigt ist)
Das kommt darauf an, ob im Übergabeprotokoll Mängel festgehalten wurden. Wenn keine Mängel schriftlich festgehalten wurden, solltet Ihr aus dem Schneider sein.
Hier ein Link dazu http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
Da habt Ihr ein Problem. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Frau das Übergabeprotokoll auch unterschrieben hat. Und mit dieser Unterschrift hat sie dann die Mängel anerkannt.
Von verschiedenen Quellen habe ich auch erfahren das solche Arbeiten nur alle 3 Jahre durchgeführt werden >müssen<... kennt sich in diesem Fall jemand aus wie das alles gehandhabt werden muss?
Das wäre eine unwirksame Klausel und man müsste gar nicht renovieren.
Hier ein Link über noch mehr unwirksame Klauseln:
und das die Räume geräumt und Sauber hinterlassen werden.
Bedeutet für mich besenrein hinterlassen und nicht renovieren.
Im Übergabeprotokoll steht das Aufgeführte als Mangel, nur sind dort keine Mängel...
das was dort zu sehen ist/war, war schon beim Einzug so... Leider hat mein Frauchen nicht erst gelesen was auf dem Protokoll stand...