Wer zahlt Anschlusskosten für Untertischgerät?
Hallo Community,
wir sind Vermieter und haben eine Wohnung vollständig renoviert. Für Bad und Küche wurden Untertischgeräte gekauft. Im Bad wurde es schon installiert, weil ja da die örtlichen Begebenheiten feststehen. Das Geräte für die Küche wurde nicht installiert weil ja eine Küche unterschiedlich aufgebaut sein kann.
Meine Fragen:
Kann ein neuer Mieter sagen, sie haben das Gerät zur Verfügung gestellt und müssen die Anschlusskosten für meine Küche bzw. die Spüle zahlen?
Sollte man das im Übergabeprotokoll festhalten, das man als Vermieter zwar das Gerät zur Verfügung stellt, aber der Mieter die Anschlusskosten zahlt, bzw. darf man das überhaupt vereinbaren in einem Formularmietvertrag?
Oder ist es besser, das Gerät aus der Wohnung zu nehmen und der Mieter soll sich selber ein Gerät kaufen, wenn er in der Küche warmes Wasser haben will?
6 Antworten
Das Geräte für die Küche wurde nicht installiert weil ja eine Küche unterschiedlich aufgebaut sein kann.
Inwiefern? Dei Einbauort bestimmt sich genauso wie im Bad durch den bauseits gestellten Abwasseranschluss.
Kann ein neuer Mieter sagen, sie haben das Gerät zur Verfügung gestellt und müssen die Anschlusskosten für meine Küche bzw. die Spüle zahlen?
Nein, es sei denn, Bereitstellung von Warmwasser auch in der Küche wäre als Vermieter-Pflicht im Mietvertrag schriftlich festgehalten.
Wenn nur mit dem Untertischgerät Warmwasser erzeugt werden kann, dann muss der Vermieter dieses auch bereitstellen und auch anschließen lassen.
Andere Meinungen müssen nicht unbedingt maßgebend sein. Eine Küche ohne Warmwasser ist heute im Jahre 2020 nicht mehr zeitgemäß.
Es kommt auf den Mietvertrag an. Wenn dort das Gerät für die Küche wie in Bad als Mietsache deklariert ist, trägt der Vermieter zu gegebener Zeit selbstverständlich auch deren Anschlusskosten (wasser- und elektrotechnisch). Was nützte dem Mieter ein vermietetes Gerät wenn es nicht funktionstüchtig wäre?
Im Mietvertrag steht nichts dazu. Wie geschrieben, das Gerät war im Angebot enthalten und er hat es nicht angeschlossen, weil man das ja unter die Spüle stellt und es bei Küchenzeilen unterschiedliche Maße gibt. Es ist ein gerät was einfach nur unten in den Schrank unter der Spüle gestellt wird.
Na der Vermieter. Schließlich ist es sein Gerät. Es soll funktionieren, denn man kann dafür Miete verlangen. Außerdem kann der Vermieter die Anschlußkosten steuerlich geltend machen.
Der Vermieter sollte auch den Klempner selbst beauftragen.
Wenn die Warmwasserbereitung zum Mietvertrag gehört, musst du auch ein entsprechendes Gerät installieren (lassen)
Wie Du an den anderen Antworten sehen kannst, ist man da teilweise anderer Meinung.
Es gibt Küchen da gibt es eben nur Kaltwasser und wenn ich kein Gerät hinstelle dann ist die Wohnung eben ohne Warmwasseranschluss in der Küche vermietet.
In der Küche muss ich als Vermieter kein Warmwasser stellen oder garantieren.
Woher ich das weiß: Recherche
Ich habe halt deises gerät über und will es netterweise zur Verfügung stellen. Ich verkaufe es wohl lieber.